Project No.EN ISO 4498:2007
Title1.1 Allgemeines Diese Internationale Norm legt Verfahren zur Prüfung der Härte von metallischen Sinterwerkstoffen, aus¬genommen Hartmetalle, fest. 1.2 Durch Verfahren 1 wird die Sinterhärte des ganzen Werkstoffes bestimmt. Verfahren 1 gilt für metallische Sinterwerkstoffe, die entweder keiner Wärmebehandlung ausgesetzt oder einer solchen Wärmebehandlung unterzogen wurden, dass ihre Härte bis in eine Tiefe von mindestens 5 mm unterhalb der Oberfläche im Wesentlichen gleichförmig ist; gilt für die Oberflächen von metallischen Sinterwerkstoffen, die so behandelt wurden, dass ihre Härte im Schliff bis in eine Tiefe von 5 mm unterhalb der Oberfläche nicht gleichförmig ist; gilt daher für Werkstoffe, bei denen die Härte im Wesentlichen durch Anreicherung der Oberfläche mit Kohlenstoff oder Kohlenstoff und Stickstoff (z. B. durch Aufkohlen, Carbonitrieren, Nitrocarburieren oder Sulfonitrocarburieren) erzielt wurde; gilt für Werkstoffe, die induktionsgehärtet wurden. 1.3 Durch Verfahren 2 wird die Mikrohärte der Metallphase bestimmt. Verfahren 2 gilt für alle Arten von metallischen Sinterwerkstoffen; wird insbesondere zur Bestimmung des Härteprofils von einsatzgehärteten oder carbonitrierten Werk¬stoffen nach dem in ISO 4507 beschriebenen Verfahren angewendet; gilt auch für metallische Sinterwerkstoffe, die Oberflächenbehandlungen unterzogen wurden wie Galva¬nisieren, chemische Beschichtung, CVD Verfahren, PVD Verfahren, Laser, Ionenbeschuss, usw. Für die Bestimmung der Mikrohärte von behandelten Oberflächen gilt Verfahren 2. ANMERKUNG Es sollte jedoch beachtet werden, dass über eine Anzahl von Faktoren im Bereich der Mikrohärte¬prüfung international noch keine Einigung erzielt wurde. Dennoch sind die nach Verfahren 2 festgelegten Parameter von hinreichender Bedeutung, um ein erhebliches Maß an Übereinstimmung bei den in der Praxis im großen Umfang angewandten Techniken zu ermöglichen.
Registration number (WIID)18723
Scope1.1 Allgemeines Diese Internationale Norm legt Verfahren zur Prüfung der Härte von metallischen Sinterwerkstoffen, aus¬genommen Hartmetalle, fest. 1.2 Durch Verfahren 1 wird die Sinterhärte des ganzen Werkstoffes bestimmt. Verfahren 1 gilt für metallische Sinterwerkstoffe, die entweder keiner Wärmebehandlung ausgesetzt oder einer solchen Wärmebehandlung unterzogen wurden, dass ihre Härte bis in eine Tiefe von mindestens 5 mm unterhalb der Oberfläche im Wesentlichen gleichförmig ist; gilt für die Oberflächen von metallischen Sinterwerkstoffen, die so behandelt wurden, dass ihre Härte im Schliff bis in eine Tiefe von 5 mm unterhalb der Oberfläche nicht gleichförmig ist; gilt daher für Werkstoffe, bei denen die Härte im Wesentlichen durch Anreicherung der Oberfläche mit Kohlenstoff oder Kohlenstoff und Stickstoff (z. B. durch Aufkohlen, Carbonitrieren, Nitrocarburieren oder Sulfonitrocarburieren) erzielt wurde; gilt für Werkstoffe, die induktionsgehärtet wurden. 1.3 Durch Verfahren 2 wird die Mikrohärte der Metallphase bestimmt. Verfahren 2 gilt für alle Arten von metallischen Sinterwerkstoffen; wird insbesondere zur Bestimmung des Härteprofils von einsatzgehärteten oder carbonitrierten Werk¬stoffen nach dem in ISO 4507 beschriebenen Verfahren angewendet; gilt auch für metallische Sinterwerkstoffe, die Oberflächenbehandlungen unterzogen wurden wie Galva¬nisieren, chemische Beschichtung, CVD Verfahren, PVD Verfahren, Laser, Ionenbeschuss, usw. Für die Bestimmung der Mikrohärte von behandelten Oberflächen gilt Verfahren 2. ANMERKUNG Es sollte jedoch beachtet werden, dass über eine Anzahl von Faktoren im Bereich der Mikrohärte¬prüfung international noch keine Einigung erzielt wurde. Dennoch sind die nach Verfahren 2 festgelegten Parameter von hinreichender Bedeutung, um ein erhebliches Maß an Übereinstimmung bei den in der Praxis im großen Umfang angewandten Techniken zu ermöglichen.
StatusAtcelts
ICS group77.040.10
77.160