Project No.prEN 1807-1
TitleDieses Dokument behandelt die im Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre und verschiebbare Tischbandsägemaschinen und Trennbandsägemaschinen mit Handbeschickung und/oder Handabnahme zutreffen — im Folgenden als „Maschinen“ bezeichnet —, die konstruiert sind zum Schneiden von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz sowie diesen Werkstoffen, wenn sie mit Kunststoffkanten und/oder mit Kunststoff/Leichtmetall- Legierung beschichtet sind, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den durch den Hersteller vorhersehbaren Bedingungen verwendet werden. Diese Europäische Norm gilt nicht für: a) transportable Maschinen, d. h. Maschinen, die auf ein Gestell oder auf einen Tisch, der einem Gestell ähnlich ist, aufgesetzt sind und die vorgesehen sind, während des Betriebs stationär verwendet zu werden und die von Hand von einer Person angehoben werden können. Das Gestell kann auch ein fester Bestandteil der Maschine sein, wenn es aus scharnierbefestigten Füßen besteht, die heruntergeklappt werden können. ANMERKUNG 1 Transportable, elektrisch angetriebene Maschinen sind durch die Anforderungen in EN 61029-1:2000 zusammen mit prEN 61029-2-5:2001 erfasst; b) handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge einschließlich irgendwelcher Einrichtungen, die ihre Verwendung in einer anderen Weise, d. h. in einem Gestell montiert, ermöglichen. ANMERKUNG 2 Handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge sind durch die Anforderungen in EN 60745-1:2006 zusammen mit EN 60745-2-20:2003 erfasst. c) Blockbandsägemaschinen. ANMERKUNG 3 Blockbandsägemaschinen sind in prEN 1807-2:2008 erfasst. Dieses Dokument behandelt nicht die spezifischen Gefährdungen im Zusammenhang mit einer Wärmekraftmaschine und einem Zapfwellenantrieb (PTO), mit denen die Maschine ausgerüstet ist. Dieses Dokument gilt nicht für Bandsägemaschinen, die vor seiner Veröffentlichung als EN hergestellt wurden.
Registration number (WIID)32613
ScopeDieses Dokument behandelt die im Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre und verschiebbare Tischbandsägemaschinen und Trennbandsägemaschinen mit Handbeschickung und/oder Handabnahme zutreffen — im Folgenden als „Maschinen“ bezeichnet —, die konstruiert sind zum Schneiden von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz sowie diesen Werkstoffen, wenn sie mit Kunststoffkanten und/oder mit Kunststoff/Leichtmetall- Legierung beschichtet sind, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den durch den Hersteller vorhersehbaren Bedingungen verwendet werden. Diese Europäische Norm gilt nicht für: a) transportable Maschinen, d. h. Maschinen, die auf ein Gestell oder auf einen Tisch, der einem Gestell ähnlich ist, aufgesetzt sind und die vorgesehen sind, während des Betriebs stationär verwendet zu werden und die von Hand von einer Person angehoben werden können. Das Gestell kann auch ein fester Bestandteil der Maschine sein, wenn es aus scharnierbefestigten Füßen besteht, die heruntergeklappt werden können. ANMERKUNG 1 Transportable, elektrisch angetriebene Maschinen sind durch die Anforderungen in EN 61029-1:2000 zusammen mit prEN 61029-2-5:2001 erfasst; b) handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge einschließlich irgendwelcher Einrichtungen, die ihre Verwendung in einer anderen Weise, d. h. in einem Gestell montiert, ermöglichen. ANMERKUNG 2 Handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge sind durch die Anforderungen in EN 60745-1:2006 zusammen mit EN 60745-2-20:2003 erfasst. c) Blockbandsägemaschinen. ANMERKUNG 3 Blockbandsägemaschinen sind in prEN 1807-2:2008 erfasst. Dieses Dokument behandelt nicht die spezifischen Gefährdungen im Zusammenhang mit einer Wärmekraftmaschine und einem Zapfwellenantrieb (PTO), mit denen die Maschine ausgerüstet ist. Dieses Dokument gilt nicht für Bandsägemaschinen, die vor seiner Veröffentlichung als EN hergestellt wurden.
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ICS group79.120.10