Dieses Dokument behandelt die im Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen
und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre und verschiebbare Tischbandsägemaschinen und
Trennbandsägemaschinen mit Handbeschickung und/oder Handabnahme zutreffen — im Folgenden als
„Maschinen“ bezeichnet —, die konstruiert sind zum Schneiden von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten,
Sperrholz sowie diesen Werkstoffen, wenn sie mit Kunststoffkanten und/oder mit Kunststoff/Leichtmetall-
Legierung beschichtet sind, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den durch den Hersteller vorhersehbaren
Bedingungen verwendet werden.
Diese Europäische Norm gilt nicht für:
a) transportable Maschinen, d. h. Maschinen, die auf ein Gestell oder auf einen Tisch, der einem Gestell
ähnlich ist, aufgesetzt sind und die vorgesehen sind, während des Betriebs stationär verwendet zu
werden und die von Hand von einer Person angehoben werden können. Das Gestell kann auch ein fester
Bestandteil der Maschine sein, wenn es aus scharnierbefestigten Füßen besteht, die heruntergeklappt
werden können.
ANMERKUNG 1 Transportable, elektrisch angetriebene Maschinen sind durch die Anforderungen in
EN 61029-1:2000 zusammen mit prEN 61029-2-5:2001 erfasst;
b) handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge einschließlich irgendwelcher Einrichtungen, die ihre
Verwendung in einer anderen Weise, d. h. in einem Gestell montiert, ermöglichen.
ANMERKUNG 2 Handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge sind durch die Anforderungen in
EN 60745-1:2006 zusammen mit EN 60745-2-20:2003 erfasst.
c) Blockbandsägemaschinen.
ANMERKUNG 3 Blockbandsägemaschinen sind in prEN 1807-2:2008 erfasst.
Dieses Dokument behandelt nicht die spezifischen Gefährdungen im Zusammenhang mit einer Wärmekraftmaschine
und einem Zapfwellenantrieb (PTO), mit denen die Maschine ausgerüstet ist.
Dieses Dokument gilt nicht für Bandsägemaschinen, die vor seiner Veröffentlichung als EN hergestellt wurden.
Registration number (WIID)
32613
Scope
Dieses Dokument behandelt die im Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen
und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre und verschiebbare Tischbandsägemaschinen und
Trennbandsägemaschinen mit Handbeschickung und/oder Handabnahme zutreffen — im Folgenden als
„Maschinen“ bezeichnet —, die konstruiert sind zum Schneiden von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten,
Sperrholz sowie diesen Werkstoffen, wenn sie mit Kunststoffkanten und/oder mit Kunststoff/Leichtmetall-
Legierung beschichtet sind, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den durch den Hersteller vorhersehbaren
Bedingungen verwendet werden.
Diese Europäische Norm gilt nicht für:
a) transportable Maschinen, d. h. Maschinen, die auf ein Gestell oder auf einen Tisch, der einem Gestell
ähnlich ist, aufgesetzt sind und die vorgesehen sind, während des Betriebs stationär verwendet zu
werden und die von Hand von einer Person angehoben werden können. Das Gestell kann auch ein fester
Bestandteil der Maschine sein, wenn es aus scharnierbefestigten Füßen besteht, die heruntergeklappt
werden können.
ANMERKUNG 1 Transportable, elektrisch angetriebene Maschinen sind durch die Anforderungen in
EN 61029-1:2000 zusammen mit prEN 61029-2-5:2001 erfasst;
b) handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge einschließlich irgendwelcher Einrichtungen, die ihre
Verwendung in einer anderen Weise, d. h. in einem Gestell montiert, ermöglichen.
ANMERKUNG 2 Handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge sind durch die Anforderungen in
EN 60745-1:2006 zusammen mit EN 60745-2-20:2003 erfasst.
c) Blockbandsägemaschinen.
ANMERKUNG 3 Blockbandsägemaschinen sind in prEN 1807-2:2008 erfasst.
Dieses Dokument behandelt nicht die spezifischen Gefährdungen im Zusammenhang mit einer Wärmekraftmaschine
und einem Zapfwellenantrieb (PTO), mit denen die Maschine ausgerüstet ist.
Dieses Dokument gilt nicht für Bandsägemaschinen, die vor seiner Veröffentlichung als EN hergestellt wurden.