Dieser Teil von ISO 3691 enthält Sicherheitsanforderungen und Mittel für motorkraftbetriebene, vom sitzenden Fahrer bediente Flurförderzeuge mit veränderlicher Reichweite wie in DIS/ISO 5053-1 Flurförderzeuge mit veränderlicher Reichweite (2.21), Flurförderzeuge mit veränderlicher Reichweite zum Umschlag von Fracht-containern (2.24) (nachstehend als Flurförderzeuge bezeichnet) festgelegt, ausgestattet mit Lasthand-habungsmitteln für normale industrielle Aufgaben (z. B. Gabelzinken oder Containerumschlagmittel) oder Anbaugeräten für spezielle Anwendungen, die direkt an nicht drehbaren Hubeinrichtungen oder einem Zusatzhubgerüst am Ende der Hubeinrichtung montiert sind.
Dieser Teil von ISO 3691-2 gilt nicht für:
geländegängige Flurförderzeuge mit veränderlicher Reichweite,
geländegängige Flurförderzeuge mit veränderlicher Reichweite für den Containerumschlag,
hauptsächlich für Erdbauarbeiten ausgelegte Maschinen, wie Radlader und Planierraupen, auch wenn deren Eimer und Schaufeln durch Gabeln ersetzt sind,
Maschinen, bei denen die Last in allen Richtungen frei pendeln kann.
In Ergänzung zu den in diesem Teil von ISO 3691-2 festgelegten Anforderungen befasst sich ISO/TS 3691-7 mit regionalen Anforderungen.
Dieser Teil von ISO 3691 behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen oder Gefähr-dungsereignisse, wie in Anhang B aufgeführt, mit Ausnahme der folgenden, die für die betreffenden Maschinen bei bestimmungsgemäßer Verwendung und bei vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen relevant sind.
Er schreibt keine Erfordernisse bei Gefährdungen vor, die auftreten können:
- während des Baus,
- wenn Flurförderzeuge auf öffentlichen Straßen zum Einsatz kommen,
- wenn in potenziell explosionsgefährdeten Bereichen gearbeitet wird,
- beim Befördern/Heben von Personen.
ANMERKUNG 1 Für die Anwendung dieses Teils von ISO 3691 gelten Gabelzinken und integrierte Anbaugeräte als Teile des Flurförderzeugs. Anbaugeräte am Lastträger oder an den Gabelzinken, die vom Anwender abnehmbar sind, gelten nicht als Teil des Flurförderzeugs. Anforderungen an die Anbaugeräte werden in den entsprechenden Abschnitten angegeben.
Registration number (WIID)
40924
Scope
Dieser Teil von ISO 3691 enthält Sicherheitsanforderungen und Mittel für motorkraftbetriebene, vom sitzenden Fahrer bediente Flurförderzeuge mit veränderlicher Reichweite wie in DIS/ISO 5053-1 Flurförderzeuge mit veränderlicher Reichweite (2.21), Flurförderzeuge mit veränderlicher Reichweite zum Umschlag von Fracht-containern (2.24) (nachstehend als Flurförderzeuge bezeichnet) festgelegt, ausgestattet mit Lasthand-habungsmitteln für normale industrielle Aufgaben (z. B. Gabelzinken oder Containerumschlagmittel) oder Anbaugeräten für spezielle Anwendungen, die direkt an nicht drehbaren Hubeinrichtungen oder einem Zusatzhubgerüst am Ende der Hubeinrichtung montiert sind.
Dieser Teil von ISO 3691-2 gilt nicht für:
geländegängige Flurförderzeuge mit veränderlicher Reichweite,
geländegängige Flurförderzeuge mit veränderlicher Reichweite für den Containerumschlag,
hauptsächlich für Erdbauarbeiten ausgelegte Maschinen, wie Radlader und Planierraupen, auch wenn deren Eimer und Schaufeln durch Gabeln ersetzt sind,
Maschinen, bei denen die Last in allen Richtungen frei pendeln kann.
In Ergänzung zu den in diesem Teil von ISO 3691-2 festgelegten Anforderungen befasst sich ISO/TS 3691-7 mit regionalen Anforderungen.
Dieser Teil von ISO 3691 behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen oder Gefähr-dungsereignisse, wie in Anhang B aufgeführt, mit Ausnahme der folgenden, die für die betreffenden Maschinen bei bestimmungsgemäßer Verwendung und bei vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen relevant sind.
Er schreibt keine Erfordernisse bei Gefährdungen vor, die auftreten können:
- während des Baus,
- wenn Flurförderzeuge auf öffentlichen Straßen zum Einsatz kommen,
- wenn in potenziell explosionsgefährdeten Bereichen gearbeitet wird,
- beim Befördern/Heben von Personen.
ANMERKUNG 1 Für die Anwendung dieses Teils von ISO 3691 gelten Gabelzinken und integrierte Anbaugeräte als Teile des Flurförderzeugs. Anbaugeräte am Lastträger oder an den Gabelzinken, die vom Anwender abnehmbar sind, gelten nicht als Teil des Flurförderzeugs. Anforderungen an die Anbaugeräte werden in den entsprechenden Abschnitten angegeben.