Diese Europäische Norm legt Anforderungen, Prüfverfahren, die Kennzeichnung und die Konformitäts-bewertung für vorgefertigte und/oder vor Ort montierte Einheiten für einen dritten Behandlungsteil (mit ihrem Behälter oder für den Einbau in einen bestehenden Behälter [Nachrüsteinheit]) zur Behandlung von gereinigtem Abwasser fest, das üblicherweise aus Folgendem stammt:
- Produkten nach EN 12566 3;
- Produkten nach EN 12566 6;
- Anlagen nach TR 12566 5.
Die vorliegende Norm deckt die folgenden Verfahren ab (siehe die Definitionen unter Abschnitt 3):
- biologische Verfahren: langsame Filtration mit oder ohne Bepflanzung (Sand, Kies, Torf, Aktivkohle, Filtration mit sonstigen Materialien);
- physikalische Verfahren: Filtration (Sand, Kies, Torf, Aktivkohle, sonstige Materialien), Kassetten und Trommelmembranen, Umkehrosmose, Ultrafiltration;
- chemische Verfahren: Dosierung von Chlor oder Ozon, Dosierung von Eisen oder Aluminiumderivaten zur Flockung;
- elektrische Verfahren: ultraviolett, Elektrolyse.
Sie deckt nur Anlagen für einen dritten Behandlungsteil ab, die allein bereitgestellt werden. Sie gilt für vorgefertigte und vor Ort montierte Einheiten für einen dritten Behandlungsteil, die als ganzes geprüft und verkauft werden. Anlagen für einen dritten Behandlungsteil, die Teil der von EN 12566 3 und EN 12566 6 abgedeckten Produkte sind, werden von dieser Norm nicht behandelt; sie werden als Teil der durch die jeweils relevante Norm abgedeckten Produkte angesehen (EN 12566 3 und EN 12566 6).
Sie deckt Anlagen mit Behältern aus Beton, Stahl, PVC U, Polyethylen (PE), glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) und Polypropylen (PP) ab. Diese Produkte sind dafür vorgesehen, entweder ohne jegliche Infiltration in den Boden wasserdicht oder, bei einigen Anlagen, mit direkter Infiltration des weitergehend gereinigten Abwassers (offene Einheiten) in den Boden eingebaut zu sein.
Registration number (WIID)
25637
Scope
Diese Europäische Norm legt Anforderungen, Prüfverfahren, die Kennzeichnung und die Konformitäts-bewertung für vorgefertigte und/oder vor Ort montierte Einheiten für einen dritten Behandlungsteil (mit ihrem Behälter oder für den Einbau in einen bestehenden Behälter [Nachrüsteinheit]) zur Behandlung von gereinigtem Abwasser fest, das üblicherweise aus Folgendem stammt:
- Produkten nach EN 12566 3;
- Produkten nach EN 12566 6;
- Anlagen nach TR 12566 5.
Die vorliegende Norm deckt die folgenden Verfahren ab (siehe die Definitionen unter Abschnitt 3):
- biologische Verfahren: langsame Filtration mit oder ohne Bepflanzung (Sand, Kies, Torf, Aktivkohle, Filtration mit sonstigen Materialien);
- physikalische Verfahren: Filtration (Sand, Kies, Torf, Aktivkohle, sonstige Materialien), Kassetten und Trommelmembranen, Umkehrosmose, Ultrafiltration;
- chemische Verfahren: Dosierung von Chlor oder Ozon, Dosierung von Eisen oder Aluminiumderivaten zur Flockung;
- elektrische Verfahren: ultraviolett, Elektrolyse.
Sie deckt nur Anlagen für einen dritten Behandlungsteil ab, die allein bereitgestellt werden. Sie gilt für vorgefertigte und vor Ort montierte Einheiten für einen dritten Behandlungsteil, die als ganzes geprüft und verkauft werden. Anlagen für einen dritten Behandlungsteil, die Teil der von EN 12566 3 und EN 12566 6 abgedeckten Produkte sind, werden von dieser Norm nicht behandelt; sie werden als Teil der durch die jeweils relevante Norm abgedeckten Produkte angesehen (EN 12566 3 und EN 12566 6).
Sie deckt Anlagen mit Behältern aus Beton, Stahl, PVC U, Polyethylen (PE), glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) und Polypropylen (PP) ab. Diese Produkte sind dafür vorgesehen, entweder ohne jegliche Infiltration in den Boden wasserdicht oder, bei einigen Anlagen, mit direkter Infiltration des weitergehend gereinigten Abwassers (offene Einheiten) in den Boden eingebaut zu sein.