1.1 Diese Internationale Norm legt ein Verfahren zur Ermittlung der Biegeeigenschaften von steifen (siehe 3.12) und halbsteifen Kunststoffen unter definierten Bedingungen fest. Es ist ein genormter Probekörper festgelegt, jedoch sind die Parameter für andere gegebenenfalls anzuwendende Probekörpergrößen enthalten. Ein Bereich von Prüfgeschwindigkeiten ist enthalten.
1.2 Das Verfahren wird für die Untersuchung des Biegeverhaltens [1] der Probekörper und für die Bestimmung der Biegefestigkeit, des Biegemoduls und anderer Gesichtspunkte der Spannungs-Dehnungs-Beziehung unter den definierten Bedingungen verwendet. Es wendet einen frei unterstützten Balken an, der in der Mitte der Auflagedistanz belastet wird (Dreipunktbiegeversuch).
1.3 Das Prüfverfahren ist zur Anwendung auf folgende Werkstoffgruppen geeignet:
thermoplastische Formmassen und Extrudiermassen, einschließlich gefüllter und verstärkter Formmassen in Ergänzung zu den ungefüllten Sorten; steife thermoplastische Platten;
duroplastische Formmassen, einschließlich gefüllter und verstärkter Compounds; duroplastische Platten.
In Übereinstimmung mit ISO 10350 1 und ISO 10350 2 gilt diese Internationale Norm für faserverstärkte Compounds mit Faserlängen von 7,5 mm vor der Verarbeitung. In Bezug auf Langfaser-verstärkte Werkstoffe (Laminate) mit Faserlängen von > 7,5 mm siehe Verweisung [2] in den Literaturhinweisen.
Das Verfahren ist üblicherweise nicht für harte Schaumstoffe und Schichtstoff-Verbundwerkstoffe geeignet, die Schaumstoffe enthalten [3], [4].
ANMERKUNG Für bestimmte Sorten Textilfaser-verstärkter Kunststoffe ist ein 4-Punkt-Biegeversuch vorzuziehen. Dieser ist in Verweisung [2] beschrieben.
1.4 Das Verfahren wird mit Probekörpern durchgeführt, die direkt in den festgelegten Maßen geformt, aus dem Mittelteil eines Norm-Vielzweckprobekörpers (siehe ISO 3167) ausgearbeitet oder aus fertigen oder halbfertigen Produkten wie Formteilen, Schichtstoffen und extrudierten oder gegossenen Platten a
Registration number (WIID)
12314
Scope
1.1 Diese Internationale Norm legt ein Verfahren zur Ermittlung der Biegeeigenschaften von steifen (siehe 3.12) und halbsteifen Kunststoffen unter definierten Bedingungen fest. Es ist ein genormter Probekörper festgelegt, jedoch sind die Parameter für andere gegebenenfalls anzuwendende Probekörpergrößen enthalten. Ein Bereich von Prüfgeschwindigkeiten ist enthalten.
1.2 Das Verfahren wird für die Untersuchung des Biegeverhaltens [1] der Probekörper und für die Bestimmung der Biegefestigkeit, des Biegemoduls und anderer Gesichtspunkte der Spannungs-Dehnungs-Beziehung unter den definierten Bedingungen verwendet. Es wendet einen frei unterstützten Balken an, der in der Mitte der Auflagedistanz belastet wird (Dreipunktbiegeversuch).
1.3 Das Prüfverfahren ist zur Anwendung auf folgende Werkstoffgruppen geeignet:
thermoplastische Formmassen und Extrudiermassen, einschließlich gefüllter und verstärkter Formmassen in Ergänzung zu den ungefüllten Sorten; steife thermoplastische Platten;
duroplastische Formmassen, einschließlich gefüllter und verstärkter Compounds; duroplastische Platten.
In Übereinstimmung mit ISO 10350 1 und ISO 10350 2 gilt diese Internationale Norm für faserverstärkte Compounds mit Faserlängen von 7,5 mm vor der Verarbeitung. In Bezug auf Langfaser-verstärkte Werkstoffe (Laminate) mit Faserlängen von > 7,5 mm siehe Verweisung [2] in den Literaturhinweisen.
Das Verfahren ist üblicherweise nicht für harte Schaumstoffe und Schichtstoff-Verbundwerkstoffe geeignet, die Schaumstoffe enthalten [3], [4].
ANMERKUNG Für bestimmte Sorten Textilfaser-verstärkter Kunststoffe ist ein 4-Punkt-Biegeversuch vorzuziehen. Dieser ist in Verweisung [2] beschrieben.
1.4 Das Verfahren wird mit Probekörpern durchgeführt, die direkt in den festgelegten Maßen geformt, aus dem Mittelteil eines Norm-Vielzweckprobekörpers (siehe ISO 3167) ausgearbeitet oder aus fertigen oder halbfertigen Produkten wie Formteilen, Schichtstoffen und extrudierten oder gegossenen Platten a