Projekta Nr.CLC/TS 50238-2:2015
NosaukumsDie vorliegende Technische Spezifikation legt – mit dem Ziel der Sicherung der Kompatibilität zwischen Fahr-zeugen und Gleisstromkreisen – die Grenzwerte für die Aussendung von Störströmen durch Fahrzeuge fest. Die Mess- und Bewertungsverfahren für den Nachweis der Einhaltung dieser Grenzwerte durch die Fahrzeuge sind in einem zugehörigen Anhang dargestellt. Die Beeinflussungsgrenzwerte gelten nur für interoperable Fahrzeuge, die für einen Einsatz auf Strecken bestimmt sind, die ausschließlich mit den in dieser Technischen Spezifikation aufgeführten bevorzugten Gleisstromkreisen ausgerüstet sind. „National Notified Technical Rules“ sind immer dann anzuwenden, wenn die Strecke, für deren Einsatz das Fahrzeug vorgesehen ist, mit einer älteren Version oder nicht bevorzugten Gleisstromkreisen, die nicht in dieser Technischen Spezifikation aufgeführt sind, ausgerüstet ist. Die in der vorliegenden Technischen Spezifikation angegebenen Prüfverfahren für Fahrzeuge (Infrastrukturbedingun¬gen, Prüfanordnungen, Betriebsbedingungen usw.) sind jedoch auch für die Ermittlung der Kompatibilität mit nicht bevorzugten Gleisstromkreisen anwendbar. Diese Technische Spezifikation enthält einen Leitfaden für die Ableitung von Störstromgrenzen, die für Fahr-zeuge festgelegt sind, und sie definiert Messverfahren und Bewertungskriterien. Diese Technische Spezifikation legt fest: a) eine Reihe von Störstromgrenzwerten für RST (en: Rolling Stock; de: Fahrzeuge), welche für die folgenden Arten von Traktionssystemen gelten: 1) Gleichspannung (750 V, 1,5 kV und 3 kV); 2) Wechselspannung 16,7 Hz; 3) Wechselspannung 50 Hz; b) Verfahren für den Nachweis der Kompatibilität zwischen Fahrzeugen und Gleisstromkreisen; c) Messverfahren für den Nachweis der Störstromgrenzwerte und Bewertungskriterien. ANMERKUNG 1 Die Grundparameter von Gleisstromkreisen im Zusammenhang mit Störstromgrenzwerten für RST gehören nicht zum Anwendungsbereich der vorliegenden Technischen Spezifikation. ANMERKUNG 2 Vorgänge im Zusammenhang mit der Traktionsstromversorgung und der zugehörige Schutz (Überspan¬nung, Kurzschlussstrom, Unter- und Überspannung bei Verwendung von Nutzbremsen) gehören zur Auslegung des Gleisstromkreises und sind nicht Bestandteil dieser Technischen Spezifikation.
Reģistrācijas numurs (WIID)47858
Darbības sfēraDie vorliegende Technische Spezifikation legt – mit dem Ziel der Sicherung der Kompatibilität zwischen Fahr-zeugen und Gleisstromkreisen – die Grenzwerte für die Aussendung von Störströmen durch Fahrzeuge fest. Die Mess- und Bewertungsverfahren für den Nachweis der Einhaltung dieser Grenzwerte durch die Fahrzeuge sind in einem zugehörigen Anhang dargestellt. Die Beeinflussungsgrenzwerte gelten nur für interoperable Fahrzeuge, die für einen Einsatz auf Strecken bestimmt sind, die ausschließlich mit den in dieser Technischen Spezifikation aufgeführten bevorzugten Gleisstromkreisen ausgerüstet sind. „National Notified Technical Rules“ sind immer dann anzuwenden, wenn die Strecke, für deren Einsatz das Fahrzeug vorgesehen ist, mit einer älteren Version oder nicht bevorzugten Gleisstromkreisen, die nicht in dieser Technischen Spezifikation aufgeführt sind, ausgerüstet ist. Die in der vorliegenden Technischen Spezifikation angegebenen Prüfverfahren für Fahrzeuge (Infrastrukturbedingun¬gen, Prüfanordnungen, Betriebsbedingungen usw.) sind jedoch auch für die Ermittlung der Kompatibilität mit nicht bevorzugten Gleisstromkreisen anwendbar. Diese Technische Spezifikation enthält einen Leitfaden für die Ableitung von Störstromgrenzen, die für Fahr-zeuge festgelegt sind, und sie definiert Messverfahren und Bewertungskriterien. Diese Technische Spezifikation legt fest: a) eine Reihe von Störstromgrenzwerten für RST (en: Rolling Stock; de: Fahrzeuge), welche für die folgenden Arten von Traktionssystemen gelten: 1) Gleichspannung (750 V, 1,5 kV und 3 kV); 2) Wechselspannung 16,7 Hz; 3) Wechselspannung 50 Hz; b) Verfahren für den Nachweis der Kompatibilität zwischen Fahrzeugen und Gleisstromkreisen; c) Messverfahren für den Nachweis der Störstromgrenzwerte und Bewertungskriterien. ANMERKUNG 1 Die Grundparameter von Gleisstromkreisen im Zusammenhang mit Störstromgrenzwerten für RST gehören nicht zum Anwendungsbereich der vorliegenden Technischen Spezifikation. ANMERKUNG 2 Vorgänge im Zusammenhang mit der Traktionsstromversorgung und der zugehörige Schutz (Überspan¬nung, Kurzschlussstrom, Unter- und Überspannung bei Verwendung von Nutzbremsen) gehören zur Auslegung des Gleisstromkreises und sind nicht Bestandteil dieser Technischen Spezifikation.
StatussAtcelts
ICS grupa29.280
45.060.10