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1.1 Diese Norm gilt für Feuerwehraufzüge nach 3.5, die einen brandgeschützten Vorraum aufweisen.
1.2 Diese Norm gilt nicht für
¾ Doppeldeckaufzüge;
¾ Aufzüge in bestehenden Gebäuden;
¾ wesentliche Änderungen an bestehenden Aufzügen, die vor der Veröffentlichung dieser Norm errichtet wurden;
¾ Aufzüge mit zweiseitiger Ausladung, bei denen sich der geschützte Vorraum nicht auf der gleichen Seite wie die Feuerwehr-Zugangsebene befindet.
Hierfür kann jedoch sachdienlich von dieser Norm ausgegangen werden.
1.3 Diese Norm behandelt die für Feuerwehraufzüge signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse (wie in Abschnitt 4 angegeben) unter der Voraussetzung, dass sie bestimmungsgemäß und unter den vom Montagebetrieb vorgesehenen Bedingungen benutzt werden.
1.4 Dieses Dokument gilt für neue Feuerwehraufzüge in Neubauten, die nach seiner Veröffentlichung durch CEN errichtet werden.
1.5 Diese Norm enthält zusätzliche oder abweichende Anforderungen zu EN 81-1 und 2 sowie prEN 81-5, -6 und -7 für Aufzüge, die für Evakuierungszwecke und Brandbekämpfung unter Kontrolle der Feuerwehr eingesetzt werden dürfen. Unter allen anderen Gesichtspunkten sind diese Aufzüge, wo zutreffend, in Übereinstimmung mit der EN 81-1 und 2 und prEN 81-5, -6 und -7 auszulegen.
1.6 Diese Norm berücksichtigt nicht die Anwendung von Aufzügen in teilumwehrten Schächten als Feuerwehraufzug.
1.7 Diese Norm gilt nicht für den Fall, dass das Feuer in einen geschützten Vorraum eindringt (siehe Anhang A, Bild A.2).
ANMERKUNG Ein Konzept zur Brandbekämpfung wird in Anhang A erläutert.
Reģistrācijas numurs (WIID)
40
Darbības sfēra
1.1 Diese Norm gilt für Feuerwehraufzüge nach 3.5, die einen brandgeschützten Vorraum aufweisen.
1.2 Diese Norm gilt nicht für
¾ Doppeldeckaufzüge;
¾ Aufzüge in bestehenden Gebäuden;
¾ wesentliche Änderungen an bestehenden Aufzügen, die vor der Veröffentlichung dieser Norm errichtet wurden;
¾ Aufzüge mit zweiseitiger Ausladung, bei denen sich der geschützte Vorraum nicht auf der gleichen Seite wie die Feuerwehr-Zugangsebene befindet.
Hierfür kann jedoch sachdienlich von dieser Norm ausgegangen werden.
1.3 Diese Norm behandelt die für Feuerwehraufzüge signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse (wie in Abschnitt 4 angegeben) unter der Voraussetzung, dass sie bestimmungsgemäß und unter den vom Montagebetrieb vorgesehenen Bedingungen benutzt werden.
1.4 Dieses Dokument gilt für neue Feuerwehraufzüge in Neubauten, die nach seiner Veröffentlichung durch CEN errichtet werden.
1.5 Diese Norm enthält zusätzliche oder abweichende Anforderungen zu EN 81-1 und 2 sowie prEN 81-5, -6 und -7 für Aufzüge, die für Evakuierungszwecke und Brandbekämpfung unter Kontrolle der Feuerwehr eingesetzt werden dürfen. Unter allen anderen Gesichtspunkten sind diese Aufzüge, wo zutreffend, in Übereinstimmung mit der EN 81-1 und 2 und prEN 81-5, -6 und -7 auszulegen.
1.6 Diese Norm berücksichtigt nicht die Anwendung von Aufzügen in teilumwehrten Schächten als Feuerwehraufzug.
1.7 Diese Norm gilt nicht für den Fall, dass das Feuer in einen geschützten Vorraum eindringt (siehe Anhang A, Bild A.2).
ANMERKUNG Ein Konzept zur Brandbekämpfung wird in Anhang A erläutert.