Projekta Nr.EN 12159:2024
Nosaukums1.1 Dieses Dokument behandelt kraftbetriebene, vorübergehend errichtete Bauaufzüge (in diesem Dokument als „Aufzüge” bezeichnet), die für die Benutzung durch Personen bestimmt sind, denen das Betreten von Baustellen und technischen Anlagen erlaubt ist. Die Aufzüge bedienen Ladestellenebenen und haben einen Fahrkorb: - der für die Beförderung sowohl von Personen als auch von Personen und Materialien konstruiert ist; - der geführt ist; - der sich senkrecht oder entlang von Führungen bewegt, deren Neigung gegen die Senkrechte höchstens 15° beträgt; - gestützt oder gehalten durch Zahnstangensystem; - wo Maste, wenn errichtet, für den Betrieb die Abstützung durch separate Konstruktionen benötigen oder nicht benötigen. 1.2 Dieses Dokument behandelt in Abschnitt 4 aufgeführte Gefährdungen, die während der verschiedenen Lebensphasen eines solchen Geräts entstehen und beschreibt Methoden zur Beseitigung oder Minderung dieser Gefährdungen, wenn es wie vom Hersteller vorgesehen verwendet wird. 1.3 Dieses Dokument legt keine zusätzlichen Anforderungen fest für: - den Betrieb unter erschwerten Bedingungen (z. B. extreme Klimazonen, starke magnetische Felder); - den Blitzschutz; - den Betrieb unter besonderen Vorschriften (z. B. in explosionsgefährdeten Bereichen); - die elektromagnetische Verträglichkeit (Störaussendung, Störfestigkeit); - den Umgang mit Lasten, deren Eigenschaften zu gefährlichen Situationen führen könnten (z. B. Schmelzen, Säuren/Basen, strahlende Materialien, zerbrechliche Lasten); - die Verwendung von Verbrennungsmotoren; - die Verwendung von Fernsteuerungen; - Gefährdungen während der Herstellung; - Gefährdungen, die aus der Ortsveränderlichkeit entstehen; - Gefährdungen, die sich aus der Errichtung über einer öffentlichen Straße ergeben; - Erdbeben; - duale (Zwillings-) Fahrkorbaufzüge; - Aufzüge mit zwei Masten; - Kombinationsaufzüge, z. B. Aufzüge nach EN 12159 mit Aufzügen nach EN 12158 1. 1.4 Dieses Dokument ist nicht anwendbar für: - Bauaufzüge, die nur dem Gütertransport dienen, EN 12158 1 und EN 12158 2; - Aufzüge nach EN 81 20, EN 81 3 und EN 81 43; - Arbeitskörbe, die an Hebezeugen hängen; - von den Gabeln eines Flurförderzeugs getragene Arbeitsbühnen; - Arbeitsbühnen EN 1495; - Transportbühnen EN 16719; - Seilbahnen; - speziell für militärische Zwecke konstruierte Aufzüge; - Bergwerksaufzüge; - Theateraufzüge; - Bauaufzüge für Personen und Material mit senkrecht geführten Fahrkörben, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung als EN hergestellt wurden; - Aufzüge mit hydraulischen Antriebs-/Bremssystemen und hydraulischen Sicherheitseinrichtungen. Dieses Dokument ist nicht anwendbar für Bauaufzüge für Personen und Material mit senkrecht geführten Fahrkörben, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung als EN hergestellt wurden. 1.5 Dieses Dokument befasst sich mit der Installation von Aufzügen. Es umfasst den Grundrahmen und die Bodenstationsumwehrung, schließt jedoch die Konstruktion von Beton-, Stahlbeton-, Holz- oder anderen Fundamentanordnungen aus. Es schließt die Konstruktion von Mastverankerungen ein, schließt jedoch die Konstruktion von Ankerschrauben an der Tragkonstruktion aus. Es schließt Ladestellentore und ihre Rahmen ein, schließt jedoch die Konstruktion von Verankerungsschrauben an der Tragkonstruktion aus.
Reģistrācijas numurs (WIID)70107
Darbības sfēra1.1 Dieses Dokument behandelt kraftbetriebene, vorübergehend errichtete Bauaufzüge (in diesem Dokument als „Aufzüge” bezeichnet), die für die Benutzung durch Personen bestimmt sind, denen das Betreten von Baustellen und technischen Anlagen erlaubt ist. Die Aufzüge bedienen Ladestellenebenen und haben einen Fahrkorb: - der für die Beförderung sowohl von Personen als auch von Personen und Materialien konstruiert ist; - der geführt ist; - der sich senkrecht oder entlang von Führungen bewegt, deren Neigung gegen die Senkrechte höchstens 15° beträgt; - gestützt oder gehalten durch Zahnstangensystem; - wo Maste, wenn errichtet, für den Betrieb die Abstützung durch separate Konstruktionen benötigen oder nicht benötigen. 1.2 Dieses Dokument behandelt in Abschnitt 4 aufgeführte Gefährdungen, die während der verschiedenen Lebensphasen eines solchen Geräts entstehen und beschreibt Methoden zur Beseitigung oder Minderung dieser Gefährdungen, wenn es wie vom Hersteller vorgesehen verwendet wird. 1.3 Dieses Dokument legt keine zusätzlichen Anforderungen fest für: - den Betrieb unter erschwerten Bedingungen (z. B. extreme Klimazonen, starke magnetische Felder); - den Blitzschutz; - den Betrieb unter besonderen Vorschriften (z. B. in explosionsgefährdeten Bereichen); - die elektromagnetische Verträglichkeit (Störaussendung, Störfestigkeit); - den Umgang mit Lasten, deren Eigenschaften zu gefährlichen Situationen führen könnten (z. B. Schmelzen, Säuren/Basen, strahlende Materialien, zerbrechliche Lasten); - die Verwendung von Verbrennungsmotoren; - die Verwendung von Fernsteuerungen; - Gefährdungen während der Herstellung; - Gefährdungen, die aus der Ortsveränderlichkeit entstehen; - Gefährdungen, die sich aus der Errichtung über einer öffentlichen Straße ergeben; - Erdbeben; - duale (Zwillings-) Fahrkorbaufzüge; - Aufzüge mit zwei Masten; - Kombinationsaufzüge, z. B. Aufzüge nach EN 12159 mit Aufzügen nach EN 12158 1. 1.4 Dieses Dokument ist nicht anwendbar für: - Bauaufzüge, die nur dem Gütertransport dienen, EN 12158 1 und EN 12158 2; - Aufzüge nach EN 81 20, EN 81 3 und EN 81 43; - Arbeitskörbe, die an Hebezeugen hängen; - von den Gabeln eines Flurförderzeugs getragene Arbeitsbühnen; - Arbeitsbühnen EN 1495; - Transportbühnen EN 16719; - Seilbahnen; - speziell für militärische Zwecke konstruierte Aufzüge; - Bergwerksaufzüge; - Theateraufzüge; - Bauaufzüge für Personen und Material mit senkrecht geführten Fahrkörben, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung als EN hergestellt wurden; - Aufzüge mit hydraulischen Antriebs-/Bremssystemen und hydraulischen Sicherheitseinrichtungen. Dieses Dokument ist nicht anwendbar für Bauaufzüge für Personen und Material mit senkrecht geführten Fahrkörben, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung als EN hergestellt wurden. 1.5 Dieses Dokument befasst sich mit der Installation von Aufzügen. Es umfasst den Grundrahmen und die Bodenstationsumwehrung, schließt jedoch die Konstruktion von Beton-, Stahlbeton-, Holz- oder anderen Fundamentanordnungen aus. Es schließt die Konstruktion von Mastverankerungen ein, schließt jedoch die Konstruktion von Ankerschrauben an der Tragkonstruktion aus. Es schließt Ladestellentore und ihre Rahmen ein, schließt jedoch die Konstruktion von Verankerungsschrauben an der Tragkonstruktion aus.
StatussStandarts spēkā
ICS grupa91.140.90