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1.1 Diese Norm behandelt die technischen Anforderungen, um die in Abschnitt 4 aufgeführten Gefährdungen zu minimieren. Diese Gefährdungen können während des Betriebs und der Wartung von in Abschnitt 3.1 bis 3.3 definierten Stetigförderern, die für die Förderung von Schüttgut von der(den) Be- zu der(den) Entladestelle(n) konstruiert wurden, entstehen. Im Allgemeinen gilt sie auch für Einrichtungen, die in Maschinen eingebaut oder an Maschinen angebracht werden. Diese Norm behandelt die technischen Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit.
1.2 Diese Norm gilt nicht für:
¾ Stetigförderer und Systeme im Braunkohletagebau,
¾ Stetigförderer und Systeme im untertägigen Bergbau,
¾ Tunnelgrabmaschinen und schürfende Maschinen,
¾ Bearbeitungs- oder Sortiermaschinen für Schüttgut, wie z. B. Schleifmaschinen, Brechermühlen, Sichter,
¾ ortsfeste Gurtförderer für Schüttgut; diese werden in der Norm EN 620:2001 behandelt,
¾ ortsfeste pneumatische Stetigförderer; diese Einrichtungen und Systeme werden in der Norm EN 741 behan-delt,
¾ die Schnittstelle zwischen der in dieser Norm behandelten Maschine und einem stationären Gurt- oder pneu-ma-tischen Förderer.
1.3 Diese Norm gibt keine zusätzlichen Anforderungen für:
a) den Gebrauch in der Öffentlichkeit und die Personenbeförderung;
b) schwimmende, unter Wasser baggernde und auf Schiffen montierte Einrichtungen;
c) Stetigförderer, die ein hohes Reinheitsniveau aus hygienischen Gründen erfordern, z. B. in direktem Kontakt mit Nahrungs- und Arzneimitteln;
d) den Transport der Einrichtung;
Reģistrācijas numurs (WIID)
5419
Darbības sfēra
1.1 Diese Norm behandelt die technischen Anforderungen, um die in Abschnitt 4 aufgeführten Gefährdungen zu minimieren. Diese Gefährdungen können während des Betriebs und der Wartung von in Abschnitt 3.1 bis 3.3 definierten Stetigförderern, die für die Förderung von Schüttgut von der(den) Be- zu der(den) Entladestelle(n) konstruiert wurden, entstehen. Im Allgemeinen gilt sie auch für Einrichtungen, die in Maschinen eingebaut oder an Maschinen angebracht werden. Diese Norm behandelt die technischen Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit.
1.2 Diese Norm gilt nicht für:
¾ Stetigförderer und Systeme im Braunkohletagebau,
¾ Stetigförderer und Systeme im untertägigen Bergbau,
¾ Tunnelgrabmaschinen und schürfende Maschinen,
¾ Bearbeitungs- oder Sortiermaschinen für Schüttgut, wie z. B. Schleifmaschinen, Brechermühlen, Sichter,
¾ ortsfeste Gurtförderer für Schüttgut; diese werden in der Norm EN 620:2001 behandelt,
¾ ortsfeste pneumatische Stetigförderer; diese Einrichtungen und Systeme werden in der Norm EN 741 behan-delt,
¾ die Schnittstelle zwischen der in dieser Norm behandelten Maschine und einem stationären Gurt- oder pneu-ma-tischen Förderer.
1.3 Diese Norm gibt keine zusätzlichen Anforderungen für:
a) den Gebrauch in der Öffentlichkeit und die Personenbeförderung;
b) schwimmende, unter Wasser baggernde und auf Schiffen montierte Einrichtungen;
c) Stetigförderer, die ein hohes Reinheitsniveau aus hygienischen Gründen erfordern, z. B. in direktem Kontakt mit Nahrungs- und Arzneimitteln;
d) den Transport der Einrichtung;