Projekta Nr.EN 474-12:2006+A1:2008
NosaukumsDieser Teil der EN 474 behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungs-ereignisse, die auf Seilbagger entsprechend EN ISO 6165:2006 zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß verwendet werden. Die nach vernünftigem Ermessen für den Hersteller vorhersehbare Nutzung der Maschine außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist ebenfalls berücksichtigt (siehe Abschnitt 4). Diese Europäische Norm gilt auch für Seilbagger und ihre Unter- und Oberwagen, wenn diese in Verbindung mit anderen Arbeitsausrüstungen und Einrichtungen wie Bohr-, Ramm- und Ziehausrüstungen und Fahrwerken (z. B. Schienenfahrwerk, Schreitwerk, Ponton, Schiff) oder mit stationärem Unterbau betrieben werden sollen. Dieses Dokument behandelt nicht die speziellen Gefährdungen, die sich aus diesen zusätzlichen Ausrüstungen und Einrichtungen ergeben. ANMERKUNG Für diese zusätzlichen Ausrüstungen und Einrichtungen sollten (soweit vorhanden) die speziellen Europäischen Normen beachtet werden, wie z. B. - für Ramm- und Ziehgeräte: EN 996:1995; - für Bohrgeräte: EN 791:1995. Die Anforderungen gelten ergänzend zu den allgemeinen Anforderungen der EN 474-1:2006. Dieser Teil wiederholt nicht die Anforderungen der EN 474-1:2006, sondern ergänzt oder ersetzt diese für den Einsatz von Seilbaggern. Dieser Teil beschreibt die geeigneten technischen Maßnahmen, um die Risiken zu mindern oder zu beseitigen, die aufgrund signifikanter Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse während der Inbetriebnahme, des Betriebes, der Instandhaltung von Seilbaggern eintreten können. Diese Europäische Norm ist nicht anzuwenden für Seilbagger, die vor der Veröffentlichung dieser Europäischen Norm durch CEN hergestellt wurden.
Reģistrācijas numurs (WIID)31661
Darbības sfēraDieser Teil der EN 474 behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungs-ereignisse, die auf Seilbagger entsprechend EN ISO 6165:2006 zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß verwendet werden. Die nach vernünftigem Ermessen für den Hersteller vorhersehbare Nutzung der Maschine außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist ebenfalls berücksichtigt (siehe Abschnitt 4). Diese Europäische Norm gilt auch für Seilbagger und ihre Unter- und Oberwagen, wenn diese in Verbindung mit anderen Arbeitsausrüstungen und Einrichtungen wie Bohr-, Ramm- und Ziehausrüstungen und Fahrwerken (z. B. Schienenfahrwerk, Schreitwerk, Ponton, Schiff) oder mit stationärem Unterbau betrieben werden sollen. Dieses Dokument behandelt nicht die speziellen Gefährdungen, die sich aus diesen zusätzlichen Ausrüstungen und Einrichtungen ergeben. ANMERKUNG Für diese zusätzlichen Ausrüstungen und Einrichtungen sollten (soweit vorhanden) die speziellen Europäischen Normen beachtet werden, wie z. B. - für Ramm- und Ziehgeräte: EN 996:1995; - für Bohrgeräte: EN 791:1995. Die Anforderungen gelten ergänzend zu den allgemeinen Anforderungen der EN 474-1:2006. Dieser Teil wiederholt nicht die Anforderungen der EN 474-1:2006, sondern ergänzt oder ersetzt diese für den Einsatz von Seilbaggern. Dieser Teil beschreibt die geeigneten technischen Maßnahmen, um die Risiken zu mindern oder zu beseitigen, die aufgrund signifikanter Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse während der Inbetriebnahme, des Betriebes, der Instandhaltung von Seilbaggern eintreten können. Diese Europäische Norm ist nicht anzuwenden für Seilbagger, die vor der Veröffentlichung dieser Europäischen Norm durch CEN hergestellt wurden.
StatussAtcelts
ICS grupa53.100