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1.1 Diese Europäische Norm gilt für die Konstruktion, Installation und Inbetriebnahme von Schiebebühnen und Wagen und Nebeneinrichtungen für den an Verfahrensgänge gebundenen Transport von keramischem Material auf Gleisen. Die Gleise, welche als waagerecht angesehen werden, und das Bewegen von Fahrzeugen in Einrichtungen und Maschinen, die mit dem prozessgebundenen Transport zusammenhängen, wie Öfen, Trockner, Sammelgerüste, Maschinen zum Beladen und Entladen, sind ebenfalls mit eingeschlossen.
1.2 Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Schiebebühnen und Wagen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Lärm ist keine signifikante Gefährdung. Diese Norm befasst sich mit den Schutzmaßnahmen zur Verringerung dieser Gefährdungen, die während der Inbetriebnahme, des Betriebs und der Instandhaltung entstehen können.
1.3 Diese Europäische Norm ist nicht anwendbar auf:
1.3.1 Öfen und Trockner (siehe EN 746-1:1997), Maschinen für das Setzen und Abstapeln von grobkeramischen und feuerfesten Erzeugnissen und Maschinen für das Beladen und Entladen von feinkeramischen Platten;
1.3.2 Nachtestung, Verpackung und Lagerung der Fertigerzeugnisse;
1.3.3 Transport von Wagen mit fahrerlosen Flurförderzeugen (siehe EN 1525:1997);
1.3.4 von Menschenkraft bewegte Schiebebühnen und Wagen.
1.4 Diese Europäische Norm gilt nicht für Schiebebühnen und Wagen und Nebeneinrichtungen, die hergestellt wurden, bevor CEN dieses Dokument veröffentlichte.
Reģistrācijas numurs (WIID)
5576
Darbības sfēra
1.1 Diese Europäische Norm gilt für die Konstruktion, Installation und Inbetriebnahme von Schiebebühnen und Wagen und Nebeneinrichtungen für den an Verfahrensgänge gebundenen Transport von keramischem Material auf Gleisen. Die Gleise, welche als waagerecht angesehen werden, und das Bewegen von Fahrzeugen in Einrichtungen und Maschinen, die mit dem prozessgebundenen Transport zusammenhängen, wie Öfen, Trockner, Sammelgerüste, Maschinen zum Beladen und Entladen, sind ebenfalls mit eingeschlossen.
1.2 Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Schiebebühnen und Wagen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Lärm ist keine signifikante Gefährdung. Diese Norm befasst sich mit den Schutzmaßnahmen zur Verringerung dieser Gefährdungen, die während der Inbetriebnahme, des Betriebs und der Instandhaltung entstehen können.
1.3 Diese Europäische Norm ist nicht anwendbar auf:
1.3.1 Öfen und Trockner (siehe EN 746-1:1997), Maschinen für das Setzen und Abstapeln von grobkeramischen und feuerfesten Erzeugnissen und Maschinen für das Beladen und Entladen von feinkeramischen Platten;
1.3.2 Nachtestung, Verpackung und Lagerung der Fertigerzeugnisse;
1.3.3 Transport von Wagen mit fahrerlosen Flurförderzeugen (siehe EN 1525:1997);
1.3.4 von Menschenkraft bewegte Schiebebühnen und Wagen.
1.4 Diese Europäische Norm gilt nicht für Schiebebühnen und Wagen und Nebeneinrichtungen, die hergestellt wurden, bevor CEN dieses Dokument veröffentlichte.