Projekta Nr.prEN ISO 20770-1
NosaukumsDieses Dokument legt die gemeinsamen sicherheitstechnischen Anforderungen an Geräte für Bohr- und Gründungsarbeiten fest. Dieses Dokument behandelt die signifikanten Gefährdungen (siehe Anhang F) im Zusammenhang mit Geräten für Bohr- und Gründungsarbeiten (siehe ISO 11886:____) , wenn sie wie vorgesehen und unter den vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen der Fehlanwendung verwendet werden, die mit der gesamten Lebensdauer der Maschine in Verbindung stehen (Transport, Montage, Demontage, Gerät in Betrieb und außer Betrieb, Instandhaltung, Bewegung am Einsatzort, Lagerung, Außerbetriebsetzen und Verschrotten). ANMERKUNG 1 Die Anforderungen, die in diesem Teil der Normenreihe beschrieben sind, treffen auf zwei oder mehr Arten von Erdbaumaschinen zu. Dieses Dokument enthält gemeinsame sicherheitstechnische Anforderungen für alle Arten von Geräten für Bohr- und Gründungsarbeiten und ist in Zusammenhang mit den entsprechenden Teilen dieser Normenreihe (Teil 2 bis Teil 6) zu verwenden. Diese maschinenspezifischen Teile wiederholen nicht die Anforderungen aus Teil 1, sondern ersetzen oder fügen Anforderungen für die Art des betreffenden Geräts für Bohr- und Gründungsarbeiten hinzu. Für Mehrzweckmaschinen sind die Teile der Normenreihe anzuwenden, die die spezifischen Funktionen und Einsatzarten behandeln. Für einen Kompaktlader, der z. B. auch als Grabenfräse eingesetzt wird, sind die zutreffenden Anforderungen von ISO 20770-1 bis ISO 20770-6 zu berücksichtigen. Folgende Maschinen fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm:  (nach ISO 17757:2019) autonome und semi-autonome Geräte für Bohr- und Gründungsarbeiten;  Tunnelbaumaschinen, Tunnelbohrmaschinen ohne Schild und gestängelose Schachtbohrmaschinen für Gestein entsprechend EN 16191;  Aufbruchbohrmaschinen;  Bohrgeräte, die in der Öl- und Gasindustrie verwendet werden;  spezialisierte Bergbaumaschinen und Ausrüstung für den Tagebau (z. B. Gesteinsbohrgeräte, Sprenglochbohrer) (im Anwendungsbereich von ISO/TC 82);  sämtliche Bergbaumaschinen für den Einsatz untertage und Ausrüstung zur Gewinnung fester mineralischer Substanzen (z. B. Gesteinsbohrgeräte, Aufbruchbohrmaschinen, Schachtbohrmaschinen, Schneckenbohrmaschinen, Bohrwagen) sowie Maschinen und Ausrüstung zur Entwicklung unterirdischer Minen (im Anwendungsbereich von ISO/TC 82);  Kernbohrmaschinen auf Ständer (durch/von EN 12348 abgedeckt);  handgeführte Maschinen (insbesondere Maschinen, die durch/vonISO 11148 5 abgedeckt sind);  gesteuerte Horizontalbohrgeräte nach ISO 21467). ANMERKUNG 2 ISO 23224 (in Vorbereitung) behandelt die signifikanten Gefährdungen von gesteuerten Horizontalbohrgeräten. ANMERKUNG 3 Besondere Anforderungen an Offshore-Anwendungen werden in diesem Dokument nicht behandelt. Wenn eine Maschine für Bohr- und Gründungsarbeiten in befestigter Konfiguration, deren Trennung nicht vorgesehen ist, auf einen Träger montiert wird, der auf Erdbaumaschinen, landwirtschaftlichen Geräten oder Kränen steht, so muss der gesamte Aufbau durch dieses Dokument abgedeckt werden. Maschinen für Bohr- und Gründungsarbeiten innerhalb des Anwendungsbereiches von ISO 20770, Teil 1 bis Teil 5, können auswechselbare Zusatzausrüstung enthalten, die vom Anwendungsbereich von ISO 20770-6, abgedeckt ist, entweder als integrierter Teil des Geräts oder als auswechselbare befestigte Ausrüstung. Gefährdungen durch  selbstlernende Systeme;  Cybersicherheit;  Korrumpierung aufgrund von Maschinen, die an das Internet oder ein externes Netzwerk angeschlossen sind;  explosionsfähige Umgebung oder Blitzentladung;  Hochspannungsbatterien, die in das Energiequellensystem integriert sind, werden in diesem Dokument nicht behandelt. Dieses Dokument gilt nicht für Geräte für Bohr- und Gründungsarbeiten, die vor dem Veröffentlichungsdatum dieses Dokuments hergestellt wurden.
Reģistrācijas numurs (WIID)78603
Darbības sfēraDieses Dokument legt die gemeinsamen sicherheitstechnischen Anforderungen an Geräte für Bohr- und Gründungsarbeiten fest. Dieses Dokument behandelt die signifikanten Gefährdungen (siehe Anhang F) im Zusammenhang mit Geräten für Bohr- und Gründungsarbeiten (siehe ISO 11886:____) , wenn sie wie vorgesehen und unter den vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen der Fehlanwendung verwendet werden, die mit der gesamten Lebensdauer der Maschine in Verbindung stehen (Transport, Montage, Demontage, Gerät in Betrieb und außer Betrieb, Instandhaltung, Bewegung am Einsatzort, Lagerung, Außerbetriebsetzen und Verschrotten). ANMERKUNG 1 Die Anforderungen, die in diesem Teil der Normenreihe beschrieben sind, treffen auf zwei oder mehr Arten von Erdbaumaschinen zu. Dieses Dokument enthält gemeinsame sicherheitstechnische Anforderungen für alle Arten von Geräten für Bohr- und Gründungsarbeiten und ist in Zusammenhang mit den entsprechenden Teilen dieser Normenreihe (Teil 2 bis Teil 6) zu verwenden. Diese maschinenspezifischen Teile wiederholen nicht die Anforderungen aus Teil 1, sondern ersetzen oder fügen Anforderungen für die Art des betreffenden Geräts für Bohr- und Gründungsarbeiten hinzu. Für Mehrzweckmaschinen sind die Teile der Normenreihe anzuwenden, die die spezifischen Funktionen und Einsatzarten behandeln. Für einen Kompaktlader, der z. B. auch als Grabenfräse eingesetzt wird, sind die zutreffenden Anforderungen von ISO 20770-1 bis ISO 20770-6 zu berücksichtigen. Folgende Maschinen fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm:  (nach ISO 17757:2019) autonome und semi-autonome Geräte für Bohr- und Gründungsarbeiten;  Tunnelbaumaschinen, Tunnelbohrmaschinen ohne Schild und gestängelose Schachtbohrmaschinen für Gestein entsprechend EN 16191;  Aufbruchbohrmaschinen;  Bohrgeräte, die in der Öl- und Gasindustrie verwendet werden;  spezialisierte Bergbaumaschinen und Ausrüstung für den Tagebau (z. B. Gesteinsbohrgeräte, Sprenglochbohrer) (im Anwendungsbereich von ISO/TC 82);  sämtliche Bergbaumaschinen für den Einsatz untertage und Ausrüstung zur Gewinnung fester mineralischer Substanzen (z. B. Gesteinsbohrgeräte, Aufbruchbohrmaschinen, Schachtbohrmaschinen, Schneckenbohrmaschinen, Bohrwagen) sowie Maschinen und Ausrüstung zur Entwicklung unterirdischer Minen (im Anwendungsbereich von ISO/TC 82);  Kernbohrmaschinen auf Ständer (durch/von EN 12348 abgedeckt);  handgeführte Maschinen (insbesondere Maschinen, die durch/vonISO 11148 5 abgedeckt sind);  gesteuerte Horizontalbohrgeräte nach ISO 21467). ANMERKUNG 2 ISO 23224 (in Vorbereitung) behandelt die signifikanten Gefährdungen von gesteuerten Horizontalbohrgeräten. ANMERKUNG 3 Besondere Anforderungen an Offshore-Anwendungen werden in diesem Dokument nicht behandelt. Wenn eine Maschine für Bohr- und Gründungsarbeiten in befestigter Konfiguration, deren Trennung nicht vorgesehen ist, auf einen Träger montiert wird, der auf Erdbaumaschinen, landwirtschaftlichen Geräten oder Kränen steht, so muss der gesamte Aufbau durch dieses Dokument abgedeckt werden. Maschinen für Bohr- und Gründungsarbeiten innerhalb des Anwendungsbereiches von ISO 20770, Teil 1 bis Teil 5, können auswechselbare Zusatzausrüstung enthalten, die vom Anwendungsbereich von ISO 20770-6, abgedeckt ist, entweder als integrierter Teil des Geräts oder als auswechselbare befestigte Ausrüstung. Gefährdungen durch  selbstlernende Systeme;  Cybersicherheit;  Korrumpierung aufgrund von Maschinen, die an das Internet oder ein externes Netzwerk angeschlossen sind;  explosionsfähige Umgebung oder Blitzentladung;  Hochspannungsbatterien, die in das Energiequellensystem integriert sind, werden in diesem Dokument nicht behandelt. Dieses Dokument gilt nicht für Geräte für Bohr- und Gründungsarbeiten, die vor dem Veröffentlichungsdatum dieses Dokuments hergestellt wurden.
StatussAptauja
ICS grupa53.100