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Diese Europäische Norm spezifiziert Anforderungen an die Konstruktion und Herstellung von Kreissägemaschinen (siehe Bilder 1 und 2).
Die von dieser Europäischen Norm behandelten Maschinen werden zum Schneiden von Knochen und Fleisch verwendet.
Die in dieser Europäischen Norm behandelten Kreissägemaschinen sind keine Kreissägemaschinen zum Bearbeiten von Holz und ähnlichen Materialien und die in EN 1870-1:1999 beschriebenen Anforderungen gelten nicht.
Kreissägemaschinen für den Hausgebrauch werden von dieser Europäischen Norm nicht behandelt.
Diese Europäische Norm gilt nur für Maschinen, die nach dem Ausgabedatum dieser Europäischen Norm erstellt werden.
Diese Europäische Norm behandelt folgende Bauarten von Maschinen:
Kreissägemaschinen mit Zuführtisch und fest angebrachtem Materialdrücker:
Der Abstand "A" zwischen Fußboden und Fläche des Zuführtisches zwischen 800 mm und 1 050 mm. Der Durchmesser des Sägeblattes liegt zwischen 350 mm und 400 mm (siehe Bild 1).
Kreissägemaschinen, eingebaut in eine Zerlegeanlage (z. B. Transportband oder Rollenbahn), z. B. mit anhebbarem Schutzteil an der Zuführ- und Abführseite. Der Durchmesser des Sägeblattes liegt zwischen 350 mm und 400 mm (siehe Bild 2).
Legende
1 Materialdrücker
2 Griffstück
3 Zuführtisch
4 Verriegelungsschalter für Zuführtisch
5 EIN/AUS-Befehlsschalter
6 Späneauffangkasten
7 Operatorseite
8 Schutzhaube
9 Scharnier
10 Sägeblatt 350 mm bis 400 mm Durchmesser
11 Verriegelungsschalter für Späneauffangkasten
12 Maschinenständer
13 Feststelleinrichtung
Legende
1 Schutzhaube
2 Rollenbahn oder Transportband
3 Zuführebene
4 Gehäuse
5 Späneauffangkasten
Bild 1 - Kreissägemaschine mit Maschinenständer
Bild 2 - Kreissägemaschine in Zerlegeanlage
Kreissägemaschinen bestehen hauptsächlich aus Maschinenständer, fest angebrachtem, klappbaren Zuführtisch, Materialdrücker, anhhebbarer Schutzhaube, Sägeblatt, Antrieb und elektrischen Komponenten, abhängig von der Maschinenart.
Kreissä
Reģistrācijas numurs (WIID)
5658
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm spezifiziert Anforderungen an die Konstruktion und Herstellung von Kreissägemaschinen (siehe Bilder 1 und 2).
Die von dieser Europäischen Norm behandelten Maschinen werden zum Schneiden von Knochen und Fleisch verwendet.
Die in dieser Europäischen Norm behandelten Kreissägemaschinen sind keine Kreissägemaschinen zum Bearbeiten von Holz und ähnlichen Materialien und die in EN 1870-1:1999 beschriebenen Anforderungen gelten nicht.
Kreissägemaschinen für den Hausgebrauch werden von dieser Europäischen Norm nicht behandelt.
Diese Europäische Norm gilt nur für Maschinen, die nach dem Ausgabedatum dieser Europäischen Norm erstellt werden.
Diese Europäische Norm behandelt folgende Bauarten von Maschinen:
Kreissägemaschinen mit Zuführtisch und fest angebrachtem Materialdrücker:
Der Abstand "A" zwischen Fußboden und Fläche des Zuführtisches zwischen 800 mm und 1 050 mm. Der Durchmesser des Sägeblattes liegt zwischen 350 mm und 400 mm (siehe Bild 1).
Kreissägemaschinen, eingebaut in eine Zerlegeanlage (z. B. Transportband oder Rollenbahn), z. B. mit anhebbarem Schutzteil an der Zuführ- und Abführseite. Der Durchmesser des Sägeblattes liegt zwischen 350 mm und 400 mm (siehe Bild 2).
Legende
1 Materialdrücker
2 Griffstück
3 Zuführtisch
4 Verriegelungsschalter für Zuführtisch
5 EIN/AUS-Befehlsschalter
6 Späneauffangkasten
7 Operatorseite
8 Schutzhaube
9 Scharnier
10 Sägeblatt 350 mm bis 400 mm Durchmesser
11 Verriegelungsschalter für Späneauffangkasten
12 Maschinenständer
13 Feststelleinrichtung
Legende
1 Schutzhaube
2 Rollenbahn oder Transportband
3 Zuführebene
4 Gehäuse
5 Späneauffangkasten
Bild 1 - Kreissägemaschine mit Maschinenständer
Bild 2 - Kreissägemaschine in Zerlegeanlage
Kreissägemaschinen bestehen hauptsächlich aus Maschinenständer, fest angebrachtem, klappbaren Zuführtisch, Materialdrücker, anhhebbarer Schutzhaube, Sägeblatt, Antrieb und elektrischen Komponenten, abhängig von der Maschinenart.
Kreissä