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Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen für folgende Typen für begrenzte Anwendung bestimmter
sowie wiederverwendbarer Chemikalienschutzkleidung fest:
- Ganzkörperschutzkleidung mit flüssigkeitsdichten Verbindungen zwischen den verschiedenen Teilen der
Kleidung (Typ 3: flüssigkeitsdichte Kleidung) und, falls anwendbar, mit flüssigkeitsdichten Verbindungen
zu Zubehörteilen wie Hauben, Handschuhe, Stiefel, Sichtscheiben oder Atemschutzausrüstungen, für die
in anderen Europäischen Normen Festlegungen bestehen können.
Beispiele für solche Kleidung sind einteilige Overalls oder zweiteilige Anzüge mit oder ohne Haube oder
Sichtscheibe, mit oder ohne Füßlinge oder Überschuhe, mit oder ohne Handschuhe.
- Ganzkörperschutzkleidung mit spraydichten Verbindungen zwischen den verschiedenen Teilen der
Kleidung (Typ 4: spraydichte Kleidung) und, falls anwendbar, mit spraydichten Verbindungen zu Zubehörteilen
wie Hauben, Handschuhe, Stiefel, Sichtscheiben oder Atemschutzausrüstungen, für die in anderen
Europäischen Normen Festlegungen bestehen können.
Beispiele für solche Kleidung sind einteilige Overalls oder zweiteilige Anzüge mit oder ohne Haube oder
Sichtscheibe, mit oder ohne Füßlinge oder Überschuhe, mit oder ohne Handschuhe.
- Teilkörperschutzkleidungsstücke, die bestimmten Teilen des Körpers Schutz gegen die Permeation
flüssiger Chemikalien bieten.
Beispiele für solche Kleidungsstücke sind z. B. Labormäntel, Jacken, Hosen, Schürzen, Ärmel, Hauben
(ohne Luftzufuhr) usw. Da Teilkörperschutz einen Teil des Körpers ungeschützt lässt, legt dieses
Dokument nur die Leistungsanforderungen für das Bekleidungsmaterial und die Nähte fest.
ANMERKUNG Chemikalienschutzkleidung für Teile des Körpers, die nur Schutz gegen die Penetration flüssiger
Chemikalien bietet, gehört zum Anwendungsbereich von EN 13034 (Kleidung Typ 6).
Reģistrācijas numurs (WIID)
32983
Darbības sfēra
Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen für folgende Typen für begrenzte Anwendung bestimmter
sowie wiederverwendbarer Chemikalienschutzkleidung fest:
- Ganzkörperschutzkleidung mit flüssigkeitsdichten Verbindungen zwischen den verschiedenen Teilen der
Kleidung (Typ 3: flüssigkeitsdichte Kleidung) und, falls anwendbar, mit flüssigkeitsdichten Verbindungen
zu Zubehörteilen wie Hauben, Handschuhe, Stiefel, Sichtscheiben oder Atemschutzausrüstungen, für die
in anderen Europäischen Normen Festlegungen bestehen können.
Beispiele für solche Kleidung sind einteilige Overalls oder zweiteilige Anzüge mit oder ohne Haube oder
Sichtscheibe, mit oder ohne Füßlinge oder Überschuhe, mit oder ohne Handschuhe.
- Ganzkörperschutzkleidung mit spraydichten Verbindungen zwischen den verschiedenen Teilen der
Kleidung (Typ 4: spraydichte Kleidung) und, falls anwendbar, mit spraydichten Verbindungen zu Zubehörteilen
wie Hauben, Handschuhe, Stiefel, Sichtscheiben oder Atemschutzausrüstungen, für die in anderen
Europäischen Normen Festlegungen bestehen können.
Beispiele für solche Kleidung sind einteilige Overalls oder zweiteilige Anzüge mit oder ohne Haube oder
Sichtscheibe, mit oder ohne Füßlinge oder Überschuhe, mit oder ohne Handschuhe.
- Teilkörperschutzkleidungsstücke, die bestimmten Teilen des Körpers Schutz gegen die Permeation
flüssiger Chemikalien bieten.
Beispiele für solche Kleidungsstücke sind z. B. Labormäntel, Jacken, Hosen, Schürzen, Ärmel, Hauben
(ohne Luftzufuhr) usw. Da Teilkörperschutz einen Teil des Körpers ungeschützt lässt, legt dieses
Dokument nur die Leistungsanforderungen für das Bekleidungsmaterial und die Nähte fest.
ANMERKUNG Chemikalienschutzkleidung für Teile des Körpers, die nur Schutz gegen die Penetration flüssiger
Chemikalien bietet, gehört zum Anwendungsbereich von EN 13034 (Kleidung Typ 6).