Projekta Nr.EN 14605:2005+A1:2009
NosaukumsDieses Dokument legt die Mindestanforderungen für folgende Typen für begrenzte Anwendung bestimmter sowie wiederverwendbarer Chemikalienschutzkleidung fest: - Ganzkörperschutzkleidung mit flüssigkeitsdichten Verbindungen zwischen den verschiedenen Teilen der Kleidung (Typ 3: flüssigkeitsdichte Kleidung) und, falls anwendbar, mit flüssigkeitsdichten Verbindungen zu Zubehörteilen wie Hauben, Handschuhe, Stiefel, Sichtscheiben oder Atemschutzausrüstungen, für die in anderen Europäischen Normen Festlegungen bestehen können. Beispiele für solche Kleidung sind einteilige Overalls oder zweiteilige Anzüge mit oder ohne Haube oder Sichtscheibe, mit oder ohne Füßlinge oder Überschuhe, mit oder ohne Handschuhe. - Ganzkörperschutzkleidung mit spraydichten Verbindungen zwischen den verschiedenen Teilen der Kleidung (Typ 4: spraydichte Kleidung) und, falls anwendbar, mit spraydichten Verbindungen zu Zubehörteilen wie Hauben, Handschuhe, Stiefel, Sichtscheiben oder Atemschutzausrüstungen, für die in anderen Europäischen Normen Festlegungen bestehen können. Beispiele für solche Kleidung sind einteilige Overalls oder zweiteilige Anzüge mit oder ohne Haube oder Sichtscheibe, mit oder ohne Füßlinge oder Überschuhe, mit oder ohne Handschuhe. - Teilkörperschutzkleidungsstücke, die bestimmten Teilen des Körpers Schutz gegen die Permeation flüssiger Chemikalien bieten. Beispiele für solche Kleidungsstücke sind z. B. Labormäntel, Jacken, Hosen, Schürzen, Ärmel, Hauben (ohne Luftzufuhr) usw. Da Teilkörperschutz einen Teil des Körpers ungeschützt lässt, legt dieses Dokument nur die Leistungsanforderungen für das Bekleidungsmaterial und die Nähte fest. ANMERKUNG Chemikalienschutzkleidung für Teile des Körpers, die nur Schutz gegen die Penetration flüssiger Chemikalien bietet, gehört zum Anwendungsbereich von EN 13034 (Kleidung Typ 6).
Reģistrācijas numurs (WIID)32983
Darbības sfēraDieses Dokument legt die Mindestanforderungen für folgende Typen für begrenzte Anwendung bestimmter sowie wiederverwendbarer Chemikalienschutzkleidung fest: - Ganzkörperschutzkleidung mit flüssigkeitsdichten Verbindungen zwischen den verschiedenen Teilen der Kleidung (Typ 3: flüssigkeitsdichte Kleidung) und, falls anwendbar, mit flüssigkeitsdichten Verbindungen zu Zubehörteilen wie Hauben, Handschuhe, Stiefel, Sichtscheiben oder Atemschutzausrüstungen, für die in anderen Europäischen Normen Festlegungen bestehen können. Beispiele für solche Kleidung sind einteilige Overalls oder zweiteilige Anzüge mit oder ohne Haube oder Sichtscheibe, mit oder ohne Füßlinge oder Überschuhe, mit oder ohne Handschuhe. - Ganzkörperschutzkleidung mit spraydichten Verbindungen zwischen den verschiedenen Teilen der Kleidung (Typ 4: spraydichte Kleidung) und, falls anwendbar, mit spraydichten Verbindungen zu Zubehörteilen wie Hauben, Handschuhe, Stiefel, Sichtscheiben oder Atemschutzausrüstungen, für die in anderen Europäischen Normen Festlegungen bestehen können. Beispiele für solche Kleidung sind einteilige Overalls oder zweiteilige Anzüge mit oder ohne Haube oder Sichtscheibe, mit oder ohne Füßlinge oder Überschuhe, mit oder ohne Handschuhe. - Teilkörperschutzkleidungsstücke, die bestimmten Teilen des Körpers Schutz gegen die Permeation flüssiger Chemikalien bieten. Beispiele für solche Kleidungsstücke sind z. B. Labormäntel, Jacken, Hosen, Schürzen, Ärmel, Hauben (ohne Luftzufuhr) usw. Da Teilkörperschutz einen Teil des Körpers ungeschützt lässt, legt dieses Dokument nur die Leistungsanforderungen für das Bekleidungsmaterial und die Nähte fest. ANMERKUNG Chemikalienschutzkleidung für Teile des Körpers, die nur Schutz gegen die Penetration flüssiger Chemikalien bietet, gehört zum Anwendungsbereich von EN 13034 (Kleidung Typ 6).
StatussIzstrādē
ICS grupa13.340.10