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Diese Europäische Norm gilt für Neukonstruktionen von Lokomotiven und Fahrzeugen des Schienen-personenverkehrs, wie sie in den Kategorien C-I bis C-IV nach Abschnitt 4 definiert sind, unter Berück-sichtigung der in Anhang E aufgeführten Empfehlungen für die Anwendung dieser Norm (Übergangs-bestimmungen). Sie zielt darauf, die Fahrzeuginsassen zu schützen, indem die strukturelle Integrität erhalten bleibt, aber nicht, diese Anforderungen auf Bahnangestellte und Kunden außerhalb der Fahrzeuge oder Dritte auszudehnen. Die spezifizierten Anforderungen beziehen sich auf die in den CEN-Mitgliedsländern vorherrschenden technischen und betrieblichen Bedingungen. Die Konstruktion neuer Fahrzeuge für den Personenverkehr basiert auf dem Betrieb mit vergleichbaren Fahrzeugen, die auch die Anforderungen dieser Norm erfüllen. Es ist berücksichtigt, dass die betrieblichen Bedingungen den Einsatz von neuen kollisionssicheren mit bereits bestehenden, nicht kollisionssicheren Fahrzeugen im selben Zug erfordern. Die Einhaltung dieser Norm wird aber für solche Fahrzeugkombinationen nicht gefordert.
Die Anforderungen betreffen den Fahrzeugkasten und jene direkt dazugehörigen mechanischen Elemente, welche eingesetzt werden, um bei einer Kollision Energie aufnehmen zu können, wie Kupplungen, Stoß-einrichtungen usw. Sie beziehen sich nicht auf die Sicherheitssysteme für Türen, Fenster, System-komponenten oder Inneneinrichtungen, außer speziellen Vorgaben, welche zur Erhaltung des Überlebens-raumes dienen.
Die Anforderungen decken nicht alle möglichen Unfallszenarien ab, sondern sorgen für ein Niveau von Kollisionssicherheit, das die Unfallfolgen reduziert, falls die aktiven Sicherheitsmaßnahmen nicht ausreichend gewesen sind. Die Vorgabe besteht darin, ein Schutzniveau bereitzustellen, indem jene häufigsten Kollisions¬arten berücksichtigt werden, die zu Verletzungen und Todesfällen führen.
(...)
Reģistrācijas numurs (WIID)
35775
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm gilt für Neukonstruktionen von Lokomotiven und Fahrzeugen des Schienen-personenverkehrs, wie sie in den Kategorien C-I bis C-IV nach Abschnitt 4 definiert sind, unter Berück-sichtigung der in Anhang E aufgeführten Empfehlungen für die Anwendung dieser Norm (Übergangs-bestimmungen). Sie zielt darauf, die Fahrzeuginsassen zu schützen, indem die strukturelle Integrität erhalten bleibt, aber nicht, diese Anforderungen auf Bahnangestellte und Kunden außerhalb der Fahrzeuge oder Dritte auszudehnen. Die spezifizierten Anforderungen beziehen sich auf die in den CEN-Mitgliedsländern vorherrschenden technischen und betrieblichen Bedingungen. Die Konstruktion neuer Fahrzeuge für den Personenverkehr basiert auf dem Betrieb mit vergleichbaren Fahrzeugen, die auch die Anforderungen dieser Norm erfüllen. Es ist berücksichtigt, dass die betrieblichen Bedingungen den Einsatz von neuen kollisionssicheren mit bereits bestehenden, nicht kollisionssicheren Fahrzeugen im selben Zug erfordern. Die Einhaltung dieser Norm wird aber für solche Fahrzeugkombinationen nicht gefordert.
Die Anforderungen betreffen den Fahrzeugkasten und jene direkt dazugehörigen mechanischen Elemente, welche eingesetzt werden, um bei einer Kollision Energie aufnehmen zu können, wie Kupplungen, Stoß-einrichtungen usw. Sie beziehen sich nicht auf die Sicherheitssysteme für Türen, Fenster, System-komponenten oder Inneneinrichtungen, außer speziellen Vorgaben, welche zur Erhaltung des Überlebens-raumes dienen.
Die Anforderungen decken nicht alle möglichen Unfallszenarien ab, sondern sorgen für ein Niveau von Kollisionssicherheit, das die Unfallfolgen reduziert, falls die aktiven Sicherheitsmaßnahmen nicht ausreichend gewesen sind. Die Vorgabe besteht darin, ein Schutzniveau bereitzustellen, indem jene häufigsten Kollisions¬arten berücksichtigt werden, die zu Verletzungen und Todesfällen führen.
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