Projekta Nr.LVS EN 50628:2016
NosaukumsDiese Europäische Norm EN 50628 regelt die Sicherheitsanforderungen für die zu errichtenden elektrischen Anlagen. Diese Norm ergänzt andere relevante harmonisierte Normen, sofern sie die elektrische Installation betreffen; z. B. die Serie der Harmonisierungsdokumente HD 60364 sowie die Reihe EN 61936. Diese Norm referenziert zudem auf die Normenreihe EN 60079 sowie der zugehörigen Normen hinsichtlich der Konstruktion, der Prüfung sowie der Kennzeichnung geeigneter elektrischer Betriebsmittel. Die Norm EN 60079 14 zeigt spezielle Anforderungen auf hinsichtlich dem Design, der Auswahl sowie der elektrischen Installation in explosionsfähigen Atmosphären. ANMERKUNG 1 EN 60079 14 kann zutreffen für elektrische Installationen in Bergwerken, wo sich explosionsfähige Atmosphären bilden können, die nicht aus Methan bestehen, sowie bei Übertageinstallationen von Bergwerken. ANMERKUNG 2 Im Zuge der nächsten Ausgabe der EN 60079 14 ist es möglich, dass die Anforderungen an Bergbau-Betriebsmittel mit aufgenommen werden. Diese Norm gilt für das Errichten a) von elektrischen Anlagen im Bergbau unter Tage; b) von elektrischen Anlagen und von Teilen elektrischer Anlagen über Tage, die bei Untrennbarkeit der Arbeits- und Betriebsvorgänge funktionell und sicherheitstechnisch mit dem Untertagebetrieb unmittelbar zusammenhängen. Derartige Anlagen und Teile sind insbesondere: – Schutzorgane und Überwachungseinrichtungen für die Energieversorgungsnetze unter Tage; – Fernmeldeanlagen für Schacht- und Schrägförderanlagen; – zu Tage führende elektrische Anlagen mit eigensicheren Stromkreisen; – Fernwirkanlagen, wenn sie bestimmungsgemäß erhöhte Anforderungen an die Funktionssicherheit erfüllen müssen; – elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel für Lüfteranlagen und Schachtschleusen in übertä-gigen Bereichen, die durch das von den Wettern des Untertagebetriebs mitgeführte Grubengas gefährdet werden können; – Grubengasabsauganlagen; c) von elektrischen Anlagen unter Tage außerhalb des Bergbaus, wenn dies von der zuständigen Behörde oder der zuständigen Berufsgenossenschaft gefordert wird. Nationale Vorschriften der Bergbehörden bleiben unberührt. Diese Norm gilt für Installationen innerhalb aller Spannungsebenen nach Abschnitt 10. Die über beide Spalten geschriebenen Anforderungen gelten für alle Grubenbaue.
Reģistrācijas numurs (WIID)55887
Darbības sfēraDiese Europäische Norm EN 50628 regelt die Sicherheitsanforderungen für die zu errichtenden elektrischen Anlagen. Diese Norm ergänzt andere relevante harmonisierte Normen, sofern sie die elektrische Installation betreffen; z. B. die Serie der Harmonisierungsdokumente HD 60364 sowie die Reihe EN 61936. Diese Norm referenziert zudem auf die Normenreihe EN 60079 sowie der zugehörigen Normen hinsichtlich der Konstruktion, der Prüfung sowie der Kennzeichnung geeigneter elektrischer Betriebsmittel. Die Norm EN 60079 14 zeigt spezielle Anforderungen auf hinsichtlich dem Design, der Auswahl sowie der elektrischen Installation in explosionsfähigen Atmosphären. ANMERKUNG 1 EN 60079 14 kann zutreffen für elektrische Installationen in Bergwerken, wo sich explosionsfähige Atmosphären bilden können, die nicht aus Methan bestehen, sowie bei Übertageinstallationen von Bergwerken. ANMERKUNG 2 Im Zuge der nächsten Ausgabe der EN 60079 14 ist es möglich, dass die Anforderungen an Bergbau-Betriebsmittel mit aufgenommen werden. Diese Norm gilt für das Errichten a) von elektrischen Anlagen im Bergbau unter Tage; b) von elektrischen Anlagen und von Teilen elektrischer Anlagen über Tage, die bei Untrennbarkeit der Arbeits- und Betriebsvorgänge funktionell und sicherheitstechnisch mit dem Untertagebetrieb unmittelbar zusammenhängen. Derartige Anlagen und Teile sind insbesondere: – Schutzorgane und Überwachungseinrichtungen für die Energieversorgungsnetze unter Tage; – Fernmeldeanlagen für Schacht- und Schrägförderanlagen; – zu Tage führende elektrische Anlagen mit eigensicheren Stromkreisen; – Fernwirkanlagen, wenn sie bestimmungsgemäß erhöhte Anforderungen an die Funktionssicherheit erfüllen müssen; – elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel für Lüfteranlagen und Schachtschleusen in übertä-gigen Bereichen, die durch das von den Wettern des Untertagebetriebs mitgeführte Grubengas gefährdet werden können; – Grubengasabsauganlagen; c) von elektrischen Anlagen unter Tage außerhalb des Bergbaus, wenn dies von der zuständigen Behörde oder der zuständigen Berufsgenossenschaft gefordert wird. Nationale Vorschriften der Bergbehörden bleiben unberührt. Diese Norm gilt für Installationen innerhalb aller Spannungsebenen nach Abschnitt 10. Die über beide Spalten geschriebenen Anforderungen gelten für alle Grubenbaue.
StatussStandarts spēkā
ICS grupa29.260.20