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1.1 Diese Europäische Norm legt Anforderungen für ortsfeste elektrostatische Sprühanlagen fest, die zum Versprühen von brennbaren Beschichtungspulvern verwendet werden, wobei sich explosionsfähige Atmosphäre im Sprühbereich entwickeln kann. In diesem Zusammenhang wird unterschieden zwischen Sprühvorrichtungen, die auf Grund ihrer Konstruktion den Anforderungen von EN 50050:2006 entsprechen und solchen, für die andere Entladeenergien und/oder Stromstärkebegrenzungen vorgesehen sind. Sie informiert auch über die Anforderungen für den sicheren Betrieb der elektrischen Geräte einschließlich der Anforderungen an die Lüftung. Zusätzliche Anforderungen an die Konstruktion der Sprühbe¬reiche als Kabinen, Stände usw. werden in EN 12981 "Beschichtungsanlagen – Spritzkabinen für organische Pulverlacke – Sicherheitsanforderungen" behandelt. 1.2 Diese Europäische Norm berücksichtigt die drei allgemeinen Klassen von elektrostatischen Sprüh systemen. Typ A Systeme in Übereinstimmung mit EN 50050:2006 mit einer Entladeenergiebegrenzung auf 2 mJ (siehe 5.1.1). In diesen Systemen besteht die Gefahr eines elektrischen Schlages oder durch Entladungen zündfähiger Energie nicht. Typ B Systeme mit einer Entladeenergiebegrenzung auf Werte größer als 2 mJ, jedoch kleiner als 350 mJ und einer Stromstärkenbegrenzung auf kleiner als 0,7 mA (siehe 5.1.2). In diesen Systemen besteht die Gefahr eines elektrischen Schlages nicht, wohl aber Gefahren durch Entladungen zündfähiger Energie. Typ C Systeme mit einer Entladeenergie größer als 350 mJ und/oder einer Stromstärke größer als 0,7 mA (siehe 5.1.3). In diesen Systemen bestehen Gefahren durch elektrischen Schlag und durch zündfähige Energie. 1.3 Diese Europäische Norm behandelt nur diejenigen Gefahren, die für die explosionsfähige Atmosphäre infolge des elektrostatischen Sprühauftrags kennzeichnend sind. 1.4 Ortsfeste elektrostatische Sprühanlagen für brennbare Beschichtungspulver müssen entsprechend den Anforderungen der Gruppe II Kategorie 3, wie sie im EN 60079-0 definiert sind, gebaut sein. 1.5 Diese Europaïsche Norm behandelt nicht Dinge in Zusammenhang mit Lärmentwicklung der Geräte. Die betreffenden Anforderungen befinden sich in EN ISO 11688-1.
Reģistrācijas numurs (WIID)
52839
Darbības sfēra
1.1 Diese Europäische Norm legt Anforderungen für ortsfeste elektrostatische Sprühanlagen fest, die zum Versprühen von brennbaren Beschichtungspulvern verwendet werden, wobei sich explosionsfähige Atmosphäre im Sprühbereich entwickeln kann. In diesem Zusammenhang wird unterschieden zwischen Sprühvorrichtungen, die auf Grund ihrer Konstruktion den Anforderungen von EN 50050:2006 entsprechen und solchen, für die andere Entladeenergien und/oder Stromstärkebegrenzungen vorgesehen sind. Sie informiert auch über die Anforderungen für den sicheren Betrieb der elektrischen Geräte einschließlich der Anforderungen an die Lüftung. Zusätzliche Anforderungen an die Konstruktion der Sprühbe¬reiche als Kabinen, Stände usw. werden in EN 12981 "Beschichtungsanlagen – Spritzkabinen für organische Pulverlacke – Sicherheitsanforderungen" behandelt. 1.2 Diese Europäische Norm berücksichtigt die drei allgemeinen Klassen von elektrostatischen Sprüh systemen. Typ A Systeme in Übereinstimmung mit EN 50050:2006 mit einer Entladeenergiebegrenzung auf 2 mJ (siehe 5.1.1). In diesen Systemen besteht die Gefahr eines elektrischen Schlages oder durch Entladungen zündfähiger Energie nicht. Typ B Systeme mit einer Entladeenergiebegrenzung auf Werte größer als 2 mJ, jedoch kleiner als 350 mJ und einer Stromstärkenbegrenzung auf kleiner als 0,7 mA (siehe 5.1.2). In diesen Systemen besteht die Gefahr eines elektrischen Schlages nicht, wohl aber Gefahren durch Entladungen zündfähiger Energie. Typ C Systeme mit einer Entladeenergie größer als 350 mJ und/oder einer Stromstärke größer als 0,7 mA (siehe 5.1.3). In diesen Systemen bestehen Gefahren durch elektrischen Schlag und durch zündfähige Energie. 1.3 Diese Europäische Norm behandelt nur diejenigen Gefahren, die für die explosionsfähige Atmosphäre infolge des elektrostatischen Sprühauftrags kennzeichnend sind. 1.4 Ortsfeste elektrostatische Sprühanlagen für brennbare Beschichtungspulver müssen entsprechend den Anforderungen der Gruppe II Kategorie 3, wie sie im EN 60079-0 definiert sind, gebaut sein. 1.5 Diese Europaïsche Norm behandelt nicht Dinge in Zusammenhang mit Lärmentwicklung der Geräte. Die betreffenden Anforderungen befinden sich in EN ISO 11688-1.