Projekta Nr.EN 50382-2:2008
NosaukumsTeil 2 von EN 50382 legt Anforderungen an und Aufbauten und Abmessungen von einadrigen Leitungen für folgende Bauarten und Nennspannungen fest: – 1,8/3 kV ohne Schirm, ohne Mantel, mit oder ohne Textilgeflecht (1,5 mm2 bis 400 mm2); – 1,8/3 kV ohne Schirm, mit Mantel (1,5 mm2 bis 400 mm2); – 3,6/6 kV ohne Schirm, ohne Mantel, mit oder ohne Textilgeflecht (2,5 mm2 bis 400 mm2); – 3,6/6 kV ohne Schirm, mit Mantel (2,5 mm2 bis 400 mm2). Alle Leitungen haben einen verzinnten oder blanken Kupferleiter Klasse 5 oder Klasse 6 nach EN 60228, eine halogenfreie Isolierung und gegebenenfalls einen halogenfreien Mantel. Sie sind für feste Verlegung im Schienenfahrzeug bestimmt oder für Verdrahtungen, bei denen im Betrieb begrenzt mit Bewegungen gerechnet werden muss. Die Anforderungen berücksichtigen eine dauernde Leitertemperatur von nicht mehr als 120 °C oder 150 °C und eine maximale Kurzschlusstemperatur von entweder 250 °C oder 350 °C bei einer Dauer von 5 s. Wenn die in dieser Norm festgelegten Isoliermischungen und der Mantel für eine Betriebstemperatur von 150 °C geeignet sind, mit verzinnten Leitern verwendet werden, beträgt die maximale Betriebstemperatur 120 °C und aus denselben technischen Gründen ist die maximale Kurzschlusstemperatur bei verzinnten Kupferleitern auf 250 °C begrenzt. Durch die Wahl des Mantels kann die Betriebstemperatur auch auf 120 °C begrenzt werden. Ein Textilgeflecht darf sich in der Isolierung befinden oder auf der Oberfläche von Leitungen ohne Mantel aufgebracht werden. Unter Brandbedingungen zeigen die Leitungen besondere Leistungsmerkmale hinsichtlich der maximal zulässigen Weiterleitung der Flammen (Ausbreitung der Flammen) und der höchsten zulässigen Emission von Rauch und giftigen Gasen. . Teil 2 von EN 50382 sollte in Verbindung mit Teil 1 „Allgemeine Anforderungen“ benutzt werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)56020
Darbības sfēraTeil 2 von EN 50382 legt Anforderungen an und Aufbauten und Abmessungen von einadrigen Leitungen für folgende Bauarten und Nennspannungen fest: – 1,8/3 kV ohne Schirm, ohne Mantel, mit oder ohne Textilgeflecht (1,5 mm2 bis 400 mm2); – 1,8/3 kV ohne Schirm, mit Mantel (1,5 mm2 bis 400 mm2); – 3,6/6 kV ohne Schirm, ohne Mantel, mit oder ohne Textilgeflecht (2,5 mm2 bis 400 mm2); – 3,6/6 kV ohne Schirm, mit Mantel (2,5 mm2 bis 400 mm2). Alle Leitungen haben einen verzinnten oder blanken Kupferleiter Klasse 5 oder Klasse 6 nach EN 60228, eine halogenfreie Isolierung und gegebenenfalls einen halogenfreien Mantel. Sie sind für feste Verlegung im Schienenfahrzeug bestimmt oder für Verdrahtungen, bei denen im Betrieb begrenzt mit Bewegungen gerechnet werden muss. Die Anforderungen berücksichtigen eine dauernde Leitertemperatur von nicht mehr als 120 °C oder 150 °C und eine maximale Kurzschlusstemperatur von entweder 250 °C oder 350 °C bei einer Dauer von 5 s. Wenn die in dieser Norm festgelegten Isoliermischungen und der Mantel für eine Betriebstemperatur von 150 °C geeignet sind, mit verzinnten Leitern verwendet werden, beträgt die maximale Betriebstemperatur 120 °C und aus denselben technischen Gründen ist die maximale Kurzschlusstemperatur bei verzinnten Kupferleitern auf 250 °C begrenzt. Durch die Wahl des Mantels kann die Betriebstemperatur auch auf 120 °C begrenzt werden. Ein Textilgeflecht darf sich in der Isolierung befinden oder auf der Oberfläche von Leitungen ohne Mantel aufgebracht werden. Unter Brandbedingungen zeigen die Leitungen besondere Leistungsmerkmale hinsichtlich der maximal zulässigen Weiterleitung der Flammen (Ausbreitung der Flammen) und der höchsten zulässigen Emission von Rauch und giftigen Gasen. . Teil 2 von EN 50382 sollte in Verbindung mit Teil 1 „Allgemeine Anforderungen“ benutzt werden.
StatussIzstrādē
ICS grupa13.220.40
29.060.20
45.060.01