Projekta Nr.CLC/TS 50576:2016
NosaukumsDiese Technische Spezifikation gibt die Verfahren und Regeln wieder für die erweiterte Anwendung von Ergebnissen aus Prüfungen, die nach den in EN 50399, EN 60332 1 2 und/oder EN 61034-2 beschriebenen Prüfverfahren durchgeführt wurden. Die hierin beschriebenen EXAP-Regeln gelten für nach EN 50399 erhaltene Prüfergebnisse für die Einstufung in die Klassen B2ca, Cca und Dca sowie die zusätzlichen für die Rauchentwicklung geltenden Klassen s1, s2 und s3 und bren¬nendes Abtropfen/Abfallen, für nach EN 60332-1-2 erhaltene Prüfergebnisse für die Einstufung in die Klassen B2ca, Cca, Dca und Eca und für nach EN 61034-2 erhaltene Prüfergebnisse für die Einstufung in die Klassen s1a und s1b. Kabel und Leitungen mit einem Durchmesser von bis zu 5,0 mm sollten als Bündel nach EN 50399 geprüft werden und sind von diesen Regeln ausgenommen. Kabel- und Leitungsbündel nach Anwendung der EN 50399 Prüfergebnisse fallen nicht unter die EXAP-Regeln. Die Regeln gelten für runde und nichtrunde Kabel und Leitungen vorausgesetzt sie fallen in den Anwendungsbreich der jeweiligen Prüfmethode. Für die gebräuchlichsten Familien von Starkstromkabeln und -leitungen und Glasfaserkabeln wurde eine spezielle EXAP-Regel erarbeitet. Darüber hinaus wurde eine allgemeine EXAP-Regel entwickelt, die sich auf alle Familien von Starkstromkabel- und -leitungen anwenden lässt. Die allgemeine EXAP-Regel gilt nicht für Kommunikationskabel oder Glasfaserkabel. ANMERKUNG 1 Mehradrige Starkstromkabel und -leitungen mit mehr als 5 Adern werden manchmal auch als Steuerkabel mit einer Nennspannung bezeichnet, werden aber für die Anwendung dieser Norm als Starkstromkabel und –leitungen angesehen. Die allgemeine EXAP-Regel kann auf Hybridkabel angewendet werden vorausgesetzt, dass die Bedingungen aus 6.1 erfüllt sind. Für Kommunikationskabel und Glasfaserkabel wurde bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser TS keine EXAP-Regeln entwickelt. Die Anwendung der speziellen EXAP-Regel hat den Vorteil, dass für eine bestimmte Gruppe von Kabel¬- und Leitungsbauarten (Produktfamilie) jeweils eine geringere Anzahl an Kabeln geprüft werden muss. Eine Anwendung der EXAP-Regeln ist nur dann möglich, wenn die betreffenden Kabel zu einer bestimmten Familie nach der Definition in der vorliegenden Technischen Spezifikation gehören. ANMERKUNG 2 Es wurden kein EXAP-Verfahren und Regeln in Bezug auf die Ergebnisse aus Prüfungen entwickelt, die nach der in EN 60754-2 beschriebenen Prüfmethode durchgeführt werden. Da die Parameter (pH-Wert und Leitfähigkeit) jedes Kabels oder jeder Leitung einer Familie auf der Grundlage von Berechnungen mittels Ergebnissen aus Materialprüfungen, ermittelt werden, können diese Ergebnisse prinzipiell direkt angewendet werden. Für die Berechnung der Parameter von Kabeln in einer Familie sind die Ergebnisse aus Materialprüfungen eines Musters eines fertig produzierten Kabels aus der Familie ausreichend.
Reģistrācijas numurs (WIID)61767
Darbības sfēraDiese Technische Spezifikation gibt die Verfahren und Regeln wieder für die erweiterte Anwendung von Ergebnissen aus Prüfungen, die nach den in EN 50399, EN 60332 1 2 und/oder EN 61034-2 beschriebenen Prüfverfahren durchgeführt wurden. Die hierin beschriebenen EXAP-Regeln gelten für nach EN 50399 erhaltene Prüfergebnisse für die Einstufung in die Klassen B2ca, Cca und Dca sowie die zusätzlichen für die Rauchentwicklung geltenden Klassen s1, s2 und s3 und bren¬nendes Abtropfen/Abfallen, für nach EN 60332-1-2 erhaltene Prüfergebnisse für die Einstufung in die Klassen B2ca, Cca, Dca und Eca und für nach EN 61034-2 erhaltene Prüfergebnisse für die Einstufung in die Klassen s1a und s1b. Kabel und Leitungen mit einem Durchmesser von bis zu 5,0 mm sollten als Bündel nach EN 50399 geprüft werden und sind von diesen Regeln ausgenommen. Kabel- und Leitungsbündel nach Anwendung der EN 50399 Prüfergebnisse fallen nicht unter die EXAP-Regeln. Die Regeln gelten für runde und nichtrunde Kabel und Leitungen vorausgesetzt sie fallen in den Anwendungsbreich der jeweiligen Prüfmethode. Für die gebräuchlichsten Familien von Starkstromkabeln und -leitungen und Glasfaserkabeln wurde eine spezielle EXAP-Regel erarbeitet. Darüber hinaus wurde eine allgemeine EXAP-Regel entwickelt, die sich auf alle Familien von Starkstromkabel- und -leitungen anwenden lässt. Die allgemeine EXAP-Regel gilt nicht für Kommunikationskabel oder Glasfaserkabel. ANMERKUNG 1 Mehradrige Starkstromkabel und -leitungen mit mehr als 5 Adern werden manchmal auch als Steuerkabel mit einer Nennspannung bezeichnet, werden aber für die Anwendung dieser Norm als Starkstromkabel und –leitungen angesehen. Die allgemeine EXAP-Regel kann auf Hybridkabel angewendet werden vorausgesetzt, dass die Bedingungen aus 6.1 erfüllt sind. Für Kommunikationskabel und Glasfaserkabel wurde bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser TS keine EXAP-Regeln entwickelt. Die Anwendung der speziellen EXAP-Regel hat den Vorteil, dass für eine bestimmte Gruppe von Kabel¬- und Leitungsbauarten (Produktfamilie) jeweils eine geringere Anzahl an Kabeln geprüft werden muss. Eine Anwendung der EXAP-Regeln ist nur dann möglich, wenn die betreffenden Kabel zu einer bestimmten Familie nach der Definition in der vorliegenden Technischen Spezifikation gehören. ANMERKUNG 2 Es wurden kein EXAP-Verfahren und Regeln in Bezug auf die Ergebnisse aus Prüfungen entwickelt, die nach der in EN 60754-2 beschriebenen Prüfmethode durchgeführt werden. Da die Parameter (pH-Wert und Leitfähigkeit) jedes Kabels oder jeder Leitung einer Familie auf der Grundlage von Berechnungen mittels Ergebnissen aus Materialprüfungen, ermittelt werden, können diese Ergebnisse prinzipiell direkt angewendet werden. Für die Berechnung der Parameter von Kabeln in einer Familie sind die Ergebnisse aus Materialprüfungen eines Musters eines fertig produzierten Kabels aus der Familie ausreichend.
StatussIzstrādē
ICS grupa13.220.40
29.060.20