Projekta Nr.EN 50200:2006
NosaukumsDiese Europäische Norm legt das Prüfverfahren für Kabel und Leitungen fest, die konstruktionsbedingt gegen Feuer beständig sind und für die Verwendung in Notstromkreisen für Alarm, Beleuchtung und Kommunikationszwecke vorgesehen sind. Diese Norm gilt für Kabel und Leitungen für Notstromkreise mit einer Nennspannung bis 600/1 000 V und schließt auch Kabel und Leitungen mit einer Nennspannung unter 80 V für Notstromkreise sowie Lichtwellenleiterkabel für optische Notfunktionskreise ein. ANMERKUNG Obwohl die Prüfverfahren für Daten- und Kommunikationskabel sowie für Lichtwellenleiterkabel in diesem Dokument aufgeführt sind, könnten diese in naher Zukunft überarbeitet werden, da auf diesem Gebiet aktiv weiterentwickelt wird. Diese Norm gilt nicht für Kabel und Leitungen, die in öffentlichen Telekommunikationsnetzen eingesetzt werden. Das Prüfverfahren ist auf Kabel und Leitungen mit einem Außendurchmesser von höchstens 20 mm begrenzt. Das Prüfverfahren, das auf dem direkten Auftreffen der Flamme eines Propangasbrenners, der eine konstante Temperatur von 842 °C entwickelt, basiert, gilt für Kabel und Leitungen für Notstromkreise, die mit Abschnitt 4.3.1.2.6 (a) der Erläuterungen zur grundlegende Anforderung Nr. 2 'Sicherheit im Brandfall' (94/C62/01) der Bauprodukten-Richtlinie (89/106/EWG) übereinstimmen müssen. In diesen Fällen gilt das Prüfverfahren nur für Kabel und Leitungen mit metallenem Leiter mit Leiternennquerschnitten bis einschließlich 2,5 mm2. Für Lichtwellenleiterkabel gilt die 20 mm-Durchmesser-Limitierung. Diese Norm beinhaltet (Anhang D) ein Hilfsmittel um die gemessene Zeit des Isolationserhaltes einer Feuerbeständigkeitsklasse für diese Kabel- und Leitungen zuzuordnen, so, wie es in 4.3.1.4.6(a) von 94/C62/01 gefordert ist. Die Norm beinhaltet (Anhang E) auch ein Hilfsmittel zur Anwendung der Wasserbesprühung des Kabels und der Leitung während der Prüfung. Obwohl unter der Bauproduktenrichtlinie für Kabel und Leitungen keine Anforderung bezüglich Sprühwasser im Zusammenhang mit Isolationserhalt besteht, darf eine solche Anforderung Teil von bestimmten Produktnormen sein.
Reģistrācijas numurs (WIID)52992
Darbības sfēraDiese Europäische Norm legt das Prüfverfahren für Kabel und Leitungen fest, die konstruktionsbedingt gegen Feuer beständig sind und für die Verwendung in Notstromkreisen für Alarm, Beleuchtung und Kommunikationszwecke vorgesehen sind. Diese Norm gilt für Kabel und Leitungen für Notstromkreise mit einer Nennspannung bis 600/1 000 V und schließt auch Kabel und Leitungen mit einer Nennspannung unter 80 V für Notstromkreise sowie Lichtwellenleiterkabel für optische Notfunktionskreise ein. ANMERKUNG Obwohl die Prüfverfahren für Daten- und Kommunikationskabel sowie für Lichtwellenleiterkabel in diesem Dokument aufgeführt sind, könnten diese in naher Zukunft überarbeitet werden, da auf diesem Gebiet aktiv weiterentwickelt wird. Diese Norm gilt nicht für Kabel und Leitungen, die in öffentlichen Telekommunikationsnetzen eingesetzt werden. Das Prüfverfahren ist auf Kabel und Leitungen mit einem Außendurchmesser von höchstens 20 mm begrenzt. Das Prüfverfahren, das auf dem direkten Auftreffen der Flamme eines Propangasbrenners, der eine konstante Temperatur von 842 °C entwickelt, basiert, gilt für Kabel und Leitungen für Notstromkreise, die mit Abschnitt 4.3.1.2.6 (a) der Erläuterungen zur grundlegende Anforderung Nr. 2 'Sicherheit im Brandfall' (94/C62/01) der Bauprodukten-Richtlinie (89/106/EWG) übereinstimmen müssen. In diesen Fällen gilt das Prüfverfahren nur für Kabel und Leitungen mit metallenem Leiter mit Leiternennquerschnitten bis einschließlich 2,5 mm2. Für Lichtwellenleiterkabel gilt die 20 mm-Durchmesser-Limitierung. Diese Norm beinhaltet (Anhang D) ein Hilfsmittel um die gemessene Zeit des Isolationserhaltes einer Feuerbeständigkeitsklasse für diese Kabel- und Leitungen zuzuordnen, so, wie es in 4.3.1.4.6(a) von 94/C62/01 gefordert ist. Die Norm beinhaltet (Anhang E) auch ein Hilfsmittel zur Anwendung der Wasserbesprühung des Kabels und der Leitung während der Prüfung. Obwohl unter der Bauproduktenrichtlinie für Kabel und Leitungen keine Anforderung bezüglich Sprühwasser im Zusammenhang mit Isolationserhalt besteht, darf eine solche Anforderung Teil von bestimmten Produktnormen sein.
StatussAtcelts
ICS grupa13.220.40
29.060.20