Informējam, ka Sistēma pielāgota darbam ar interneta pārlūkprogrammu Internet Explorer (8. un jaunākām versijām) un Mozilla Firefox (3.6 un jaunākām versijām).
Izmantojot citu interneta pārlūkprogrammu, brīdinām, ka Sistēmas funkcionalitāte var tikt traucēta.
Dieser Abschnitt des Teils 1 der EN 60335 wird wie folgt ersetzt: Diese Europäische Norm legt Anforderungen und deren Prüfungen für Konstruktion und Bau handgeführter batteriebetriebener elektrischer Spindel- oder Sichel-Rasenmäher mit einer Batteriebemessungsspannung von nicht mehr als 42 V Gleichstrom fest. Diese Norm gilt nicht für - Rasenmäher ohne Motor, - Sichel- (rotierende) Mäher, bei denen die Schneidwerkzeuge eine an sich zentrische Antriebseinheit bilden, auf der entweder ein oder mehrere nichtmetallische Fäden oder ein oder mehrere nichtmetallische, drehbar angebrachte Schneiden sind. Diese Schneidwerkzeuge erzielen nur durch die Zentrifugalkraft ihre Schneidwirkung, wobei die Bewegungsenergie eines einzelnen Schneidwerkzeugs 10 J nicht überschreitet, - netzbetriebene elektrische Rasenmäher. Die Anforderungen an Batterieladegeräte, einschließlich solchen, die in dem Gerät eingebaut sind, werden durch EN 60335-2-29 abgedeckt. Diese Norm gilt nicht für handgeführte batteriebetriebene Rasenmäher, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieser Norm durch CENELEC hergestellt wurden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
52607
Darbības sfēra
Dieser Abschnitt des Teils 1 der EN 60335 wird wie folgt ersetzt: Diese Europäische Norm legt Anforderungen und deren Prüfungen für Konstruktion und Bau handgeführter batteriebetriebener elektrischer Spindel- oder Sichel-Rasenmäher mit einer Batteriebemessungsspannung von nicht mehr als 42 V Gleichstrom fest. Diese Norm gilt nicht für - Rasenmäher ohne Motor, - Sichel- (rotierende) Mäher, bei denen die Schneidwerkzeuge eine an sich zentrische Antriebseinheit bilden, auf der entweder ein oder mehrere nichtmetallische Fäden oder ein oder mehrere nichtmetallische, drehbar angebrachte Schneiden sind. Diese Schneidwerkzeuge erzielen nur durch die Zentrifugalkraft ihre Schneidwirkung, wobei die Bewegungsenergie eines einzelnen Schneidwerkzeugs 10 J nicht überschreitet, - netzbetriebene elektrische Rasenmäher. Die Anforderungen an Batterieladegeräte, einschließlich solchen, die in dem Gerät eingebaut sind, werden durch EN 60335-2-29 abgedeckt. Diese Norm gilt nicht für handgeführte batteriebetriebene Rasenmäher, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieser Norm durch CENELEC hergestellt wurden.