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Nach dem ersten Absatz ist Folgendes zu ergänzen:
Diese Norm gilt für Gehrungskappsägen mit einer Masse von:
– höchstens 25 kg für Elektrowerkzeuge, die von einer Person mit der Hand gehoben werden können;
– höchstens 50 kg für Elektrowerkzeuge, die von zwei Personen mit der Hand gehoben werden können.
Diese Norm gilt nicht für stationäre Gehrungskappsägen.
ANMERKUNG EN 1870-3 enthält Anforderungen für stationäre Gehrungskappsägen und für Gehrungskappsägen mit einer größeren Masse als oben angegeben.
Reģistrācijas numurs (WIID)
57422
Darbības sfēra
Nach dem ersten Absatz ist Folgendes zu ergänzen:
Diese Norm gilt für Gehrungskappsägen mit einer Masse von:
– höchstens 25 kg für Elektrowerkzeuge, die von einer Person mit der Hand gehoben werden können;
– höchstens 50 kg für Elektrowerkzeuge, die von zwei Personen mit der Hand gehoben werden können.
Diese Norm gilt nicht für stationäre Gehrungskappsägen.
ANMERKUNG EN 1870-3 enthält Anforderungen für stationäre Gehrungskappsägen und für Gehrungskappsägen mit einer größeren Masse als oben angegeben.