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Diese Technische Spezifikation legt die technischen Anforderungen für den Anschluss von Erzeugungsan-lagen fest, die parallel mit einem öffentlichen Verteilungsnetz betrieben werden können. Diese Technischen Spezifikation soll als Referenz in einer Anschlussgenehmigung herangezogen werden, die zwischen einem VNB und einem Erzeuger getroffen wird. Die Anforderungen dieser Technischen Spezifikation beschränken sich auf den elektrischen Teil der Anlage, unabhängig von der verwendeten Primärenergiequelle. Diese Technischen Spezifikation gilt für alle dreiphasigen Erzeugungseinheiten, welche die folgenden Bedin-gungen – entweder als Einzelanlage oder als Gruppe von mehreren Anlagen mit einem gemeinsamen An-schlusspunkt – erfüllen: • Umwandlung einer beliebigen Primärenergie in Wechselstrom; • Bemessungsströme größer 16 A je Phase und Anschluss an ein Niederspannungsnetz; • Anlagen, die unter normalen Netzbetriebsbedingungen ständig parallel mit einem öffentlichen Ver-teilungs¬netz betrieben werden sollen; ANMERKUNG Erzeugungsanlagen bis 16 A je Phase werden durch die EN 50438 abgedeckt. Diese Technischen Spezifikation legt die Anschlussbedingungen und ein Verfahren für die Konformitäts¬prü-fung fest. Der Inselnetzbetrieb von Erzeugungsanlagen – beabsichtigt oder unbeabsichtigt – bei dem kein Teil des öffentlichen Verteilungsnetzes betroffen ist, liegt nicht im Anwendungsbereich dieser Technischen Spezifika-tion. Die Personensicherheit liegt nicht im Anwendungsbereich dieser Technischen Spezifikation. Diese Norm anerkennt die Existenz von nationalen Normen und Grid Codes: diese müssen eingehalten wer-den. Nur wenn keine nationalen Normen und Grid Codes vorhanden sind, sollen die Anforderungen dieser Technischen Spezifikation zur Anwendung kommen.
Reģistrācijas numurs (WIID)
53799
Darbības sfēra
Diese Technische Spezifikation legt die technischen Anforderungen für den Anschluss von Erzeugungsan-lagen fest, die parallel mit einem öffentlichen Verteilungsnetz betrieben werden können. Diese Technischen Spezifikation soll als Referenz in einer Anschlussgenehmigung herangezogen werden, die zwischen einem VNB und einem Erzeuger getroffen wird. Die Anforderungen dieser Technischen Spezifikation beschränken sich auf den elektrischen Teil der Anlage, unabhängig von der verwendeten Primärenergiequelle. Diese Technischen Spezifikation gilt für alle dreiphasigen Erzeugungseinheiten, welche die folgenden Bedin-gungen – entweder als Einzelanlage oder als Gruppe von mehreren Anlagen mit einem gemeinsamen An-schlusspunkt – erfüllen: • Umwandlung einer beliebigen Primärenergie in Wechselstrom; • Bemessungsströme größer 16 A je Phase und Anschluss an ein Niederspannungsnetz; • Anlagen, die unter normalen Netzbetriebsbedingungen ständig parallel mit einem öffentlichen Ver-teilungs¬netz betrieben werden sollen; ANMERKUNG Erzeugungsanlagen bis 16 A je Phase werden durch die EN 50438 abgedeckt. Diese Technischen Spezifikation legt die Anschlussbedingungen und ein Verfahren für die Konformitäts¬prü-fung fest. Der Inselnetzbetrieb von Erzeugungsanlagen – beabsichtigt oder unbeabsichtigt – bei dem kein Teil des öffentlichen Verteilungsnetzes betroffen ist, liegt nicht im Anwendungsbereich dieser Technischen Spezifika-tion. Die Personensicherheit liegt nicht im Anwendungsbereich dieser Technischen Spezifikation. Diese Norm anerkennt die Existenz von nationalen Normen und Grid Codes: diese müssen eingehalten wer-den. Nur wenn keine nationalen Normen und Grid Codes vorhanden sind, sollen die Anforderungen dieser Technischen Spezifikation zur Anwendung kommen.