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Diese Europäische Norm ist anwendbar für Geräte zur Detektion und / oder Messung von Kohlenmonoxid (CO), Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2), die ein Lüftungssystem steuern und/oder mittels Anzeige, Alarm oder einer anderen Form von Signal vor der Gefahr einer Vergiftung warnen. Diese drei Gase werden zum Zweck dieser Europäischen Norm grundsätzlich als Zielgase bezeichnet.
Nationale und örtliche Vorschriften können möglicherweise auf die Detektion von NO oder NO2 verzichten, dafür aber die Detektion anderer Gase oder Dämpfe verlangen.
Diese Europäische Norm enthält Anforderungen für externe Sensoren (RGS) zum Einsatz in Tiefgaragen und Tunneln sowie Anforderungen an Steuereinheiten (CU) zum Einsatz in Tiefgaragen.
Diese Europäische Norm enthält die allgemeinen Anforderungen an Bauweise, Prüfung und Betriebs-verhalten und beschreibt die Prüfverfahren für ortsfeste Geräte für die Detektion und / oder Messung der Konzentration der Zielgase in Tiefgaragen und Tunneln. Diese Europäische Norm darf in ähnlichen Einsatzbereichen angewendet werden, wo die Konzentration der Zielgase zu einem Gesundheitsrisiko führen kann zum Beispiel in LKW-Ladezonen oder Bushaltestellen in Unterführungen.
Diese Europäische Norm gilt ebenfalls, wenn ein Gerätehersteller irgendwelche Angaben zu speziellen Eigenschaften der Bauart oder zu besserem Betriebsverhalten macht, welche die Mindestanforderungen übersteigen.
Diese Europäische Norm gilt für Geräte einschließlich des Probenahmesystems, falls anwendbar.
Diese Europäische Norm enthält keine Anforderungen an Geräte, damit sie in explosionsgefährdeten Bereichen montiert werden dürfen.
Diese Europäische Norm gilt nicht für die Anwendungen, die bereits durch die folgenden Normen abgedeckt werden:
– Wohnhäuser, siehe EN 50291–1;
– Boote, Caravans und Wohnmobile, siehe EN 50291–2;
– Arbeitsplatzumgebungen, siehe EN 45544;
– Emissionen von Heizungsanlagen, siehe EN 50379;
– Emissionen von Motorfahrzeugen, siehe ISO/PAS 3930;
– Überwachung der UEG bei brennbaren Gasen, siehe EN 60079–29–1.
Diese Europäische Norm gilt nicht für die folgenden Anwendungen und Technologien:
– Enge für Personen nicht zugängliche Hohlräume;
– Laborgeräte oder Analysatoren;
– Geräte zur industriellen Prozesssteuerung;
– Tragbare und transportable Geräte;
– Geräte mit offener Messstrecke;
– die Bauphase bei Tunneln;
– Überwachung von Partikeln und Staub;
– Überwachung von brennbaren Gasen;
– CO-Überwachung zur Brandmeldung.
Reģistrācijas numurs (WIID)
55444
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm ist anwendbar für Geräte zur Detektion und / oder Messung von Kohlenmonoxid (CO), Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2), die ein Lüftungssystem steuern und/oder mittels Anzeige, Alarm oder einer anderen Form von Signal vor der Gefahr einer Vergiftung warnen. Diese drei Gase werden zum Zweck dieser Europäischen Norm grundsätzlich als Zielgase bezeichnet.
Nationale und örtliche Vorschriften können möglicherweise auf die Detektion von NO oder NO2 verzichten, dafür aber die Detektion anderer Gase oder Dämpfe verlangen.
Diese Europäische Norm enthält Anforderungen für externe Sensoren (RGS) zum Einsatz in Tiefgaragen und Tunneln sowie Anforderungen an Steuereinheiten (CU) zum Einsatz in Tiefgaragen.
Diese Europäische Norm enthält die allgemeinen Anforderungen an Bauweise, Prüfung und Betriebs-verhalten und beschreibt die Prüfverfahren für ortsfeste Geräte für die Detektion und / oder Messung der Konzentration der Zielgase in Tiefgaragen und Tunneln. Diese Europäische Norm darf in ähnlichen Einsatzbereichen angewendet werden, wo die Konzentration der Zielgase zu einem Gesundheitsrisiko führen kann zum Beispiel in LKW-Ladezonen oder Bushaltestellen in Unterführungen.
Diese Europäische Norm gilt ebenfalls, wenn ein Gerätehersteller irgendwelche Angaben zu speziellen Eigenschaften der Bauart oder zu besserem Betriebsverhalten macht, welche die Mindestanforderungen übersteigen.
Diese Europäische Norm gilt für Geräte einschließlich des Probenahmesystems, falls anwendbar.
Diese Europäische Norm enthält keine Anforderungen an Geräte, damit sie in explosionsgefährdeten Bereichen montiert werden dürfen.
Diese Europäische Norm gilt nicht für die Anwendungen, die bereits durch die folgenden Normen abgedeckt werden:
– Wohnhäuser, siehe EN 50291–1;
– Boote, Caravans und Wohnmobile, siehe EN 50291–2;
– Arbeitsplatzumgebungen, siehe EN 45544;
– Emissionen von Heizungsanlagen, siehe EN 50379;
– Emissionen von Motorfahrzeugen, siehe ISO/PAS 3930;
– Überwachung der UEG bei brennbaren Gasen, siehe EN 60079–29–1.
Diese Europäische Norm gilt nicht für die folgenden Anwendungen und Technologien:
– Enge für Personen nicht zugängliche Hohlräume;
– Laborgeräte oder Analysatoren;
– Geräte zur industriellen Prozesssteuerung;
– Tragbare und transportable Geräte;
– Geräte mit offener Messstrecke;
– die Bauphase bei Tunneln;
– Überwachung von Partikeln und Staub;
– Überwachung von brennbaren Gasen;
– CO-Überwachung zur Brandmeldung.