CLC/TC 216
| Projekta Nr. | CLC/TS 50612:2016 |
|---|---|
| Nosaukums | Diese Technische Spezifikation bildet einen Leitfaden für Auswahl, Gebrauch und Instandhaltung von tragbaren elektrischen Geräten, die EN 50379 1 [4] und EN 50379 2 [5] oder EN 50379 3 [6] erfüllen: a) für die Messung von Verbrennungsparametern von Gas-Einrichtungen in Privathaushalten der Gase der 1., 2. oder 3. Familie mit der folgenden Beschreibung: 1) Gasbefeuerte Einrichtungen Typ A, Typ B und Typ C mit Ausnahme solcher Einrichtungen, bei denen die Betriebsanleitung der Einrichtung, (oder die Konstruktion, siehe 7.3.2.1), die Entnahme von Verbrennungsgas verbietet, und 2) Alle gasbefeuerten Einrichtungen, für die der Gasgerätehersteller eine Probenahmestelle für diesen Einsatzzweck bereitstellt oder spezifische Angaben zur Probenahme liefert, b) und als ein Diagnosewerkzeug, um den Handwerker zu unterstützen bei: 3) der Bestätigung einer zufriedenstellenden Verbrennung während der Inbetriebnahme in Übereinstim-mung mit der Betriebsanleitung der Einrichtung, nationalen oder örtlichen Regelwerken bzw. Normen 4) der Bestätigung einer zufriedenstellenden Verbrennung während der Wartung in Übereinstimmung mit nationalen oder örtlichen Regelwerken bzw. Normen oder Wartungsvorschrift in der Betriebsanleitung der Einrichtung 5) der Bestätigung einer zufriedenstellenden Verbrennung bei der Instandsetzung in Übereinstimmung mit der Betriebsanleitung der Einrichtung, nationalen oder örtlichen Regelwerken bzw. Normen ANMERKUNG 1 Die Einstufung von gasbefeuerten Einrichtungen in Typ A, Typ B und Typ C sind in 3.1.2 und ausführlicher in CEN/TR 1749 [2] beschrieben ANMERKUNG 2 Bestehende nationale oder örtliche Regelwerke bzw. Normen, die zu den Empfehlungen dieser Technischen Spezifikation im Widerspruch stehen, besitzen Vorrang gegenüber diesen Empfehlungen. ANMERKUNG 3 Es ist nicht die Absicht dieser Technischen Spezifikation, zu empfehlen, dass tragbare elektrische Geräte zur Messung von Verbrennungsparametern als Ersatz für normale Wartung und Instandsetzung gemäß der Betriebsanleitung für die Gas-Einrichtung eingesetzt werden. Abschnitt 9 beschreibt, wie die Messgeräte in Verbindung mit der Betriebsanleitung der Einrichtung benutzt werden können. ANMERKUNG 4 EN 50379 1 [4] beschreibt die allgemeinen Anforderungen für die Bauausführung, die Prüfung und das Betriebsverhalten von Geräten für Kurzzeitmessungen fest, um die Feuerungsleistung von Gas-Einrichtungen in privaten Haushalten zu beurteilen, die im Handel erhältliche Brennstoffe verfeuern. ANMERKUNG 5 EN 50379 2 [5] gilt für Geräte, die für gesetzlich bzw. durch Regelwerke festgelegte Messungen verwendet werden. In mehreren europäischen Ländern existieren nationale Bestimmungen für das Betriebsverhalten von Feuerungsanlagen (siehe EN 50379-1:2012, informativen Anhang A [4]). Da die Ergebnisse dieser Messungen gesetzlich festgelegte Maßnahmen zur Folge haben, gibt es strenge Anforderungen an die benutzten Geräte (siehe EN 50379 1:2012, normativen Anhänge B und C [4]). ANMERKUNG 6 EN 50379 3 [6] gilt für Geräte, die nicht für gesetzlich geregelte Anwendungen vorgesehen sind. Sie beinhaltet verminderte Anforderungen tragbare elektrische Geräte ANMERKUNG 7 Diese Technische Spezifikation behandelt die Bestimmung von Konzentrationen von den Verbrennungsgasen Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO2) und / oder Sauerstoff (O2) in Verbrennungsprodukten von gasbefeuerten Einrichtungen. Verbrennungsprodukte von gasbefeuerten Einrichtungen enthalten Stickoxide (NOx), überwiegend Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2). Diese Technische Spezifikation behandelt nicht die Messung von Verbrennungsprodukten wie NOx und Aldehyden. |
| Reģistrācijas numurs (WIID) | 58517 |
| Darbības sfēra | Diese Technische Spezifikation bildet einen Leitfaden für Auswahl, Gebrauch und Instandhaltung von tragbaren elektrischen Geräten, die EN 50379 1 [4] und EN 50379 2 [5] oder EN 50379 3 [6] erfüllen: a) für die Messung von Verbrennungsparametern von Gas-Einrichtungen in Privathaushalten der Gase der 1., 2. oder 3. Familie mit der folgenden Beschreibung: 1) Gasbefeuerte Einrichtungen Typ A, Typ B und Typ C mit Ausnahme solcher Einrichtungen, bei denen die Betriebsanleitung der Einrichtung, (oder die Konstruktion, siehe 7.3.2.1), die Entnahme von Verbrennungsgas verbietet, und 2) Alle gasbefeuerten Einrichtungen, für die der Gasgerätehersteller eine Probenahmestelle für diesen Einsatzzweck bereitstellt oder spezifische Angaben zur Probenahme liefert, b) und als ein Diagnosewerkzeug, um den Handwerker zu unterstützen bei: 3) der Bestätigung einer zufriedenstellenden Verbrennung während der Inbetriebnahme in Übereinstim-mung mit der Betriebsanleitung der Einrichtung, nationalen oder örtlichen Regelwerken bzw. Normen 4) der Bestätigung einer zufriedenstellenden Verbrennung während der Wartung in Übereinstimmung mit nationalen oder örtlichen Regelwerken bzw. Normen oder Wartungsvorschrift in der Betriebsanleitung der Einrichtung 5) der Bestätigung einer zufriedenstellenden Verbrennung bei der Instandsetzung in Übereinstimmung mit der Betriebsanleitung der Einrichtung, nationalen oder örtlichen Regelwerken bzw. Normen ANMERKUNG 1 Die Einstufung von gasbefeuerten Einrichtungen in Typ A, Typ B und Typ C sind in 3.1.2 und ausführlicher in CEN/TR 1749 [2] beschrieben ANMERKUNG 2 Bestehende nationale oder örtliche Regelwerke bzw. Normen, die zu den Empfehlungen dieser Technischen Spezifikation im Widerspruch stehen, besitzen Vorrang gegenüber diesen Empfehlungen. ANMERKUNG 3 Es ist nicht die Absicht dieser Technischen Spezifikation, zu empfehlen, dass tragbare elektrische Geräte zur Messung von Verbrennungsparametern als Ersatz für normale Wartung und Instandsetzung gemäß der Betriebsanleitung für die Gas-Einrichtung eingesetzt werden. Abschnitt 9 beschreibt, wie die Messgeräte in Verbindung mit der Betriebsanleitung der Einrichtung benutzt werden können. ANMERKUNG 4 EN 50379 1 [4] beschreibt die allgemeinen Anforderungen für die Bauausführung, die Prüfung und das Betriebsverhalten von Geräten für Kurzzeitmessungen fest, um die Feuerungsleistung von Gas-Einrichtungen in privaten Haushalten zu beurteilen, die im Handel erhältliche Brennstoffe verfeuern. ANMERKUNG 5 EN 50379 2 [5] gilt für Geräte, die für gesetzlich bzw. durch Regelwerke festgelegte Messungen verwendet werden. In mehreren europäischen Ländern existieren nationale Bestimmungen für das Betriebsverhalten von Feuerungsanlagen (siehe EN 50379-1:2012, informativen Anhang A [4]). Da die Ergebnisse dieser Messungen gesetzlich festgelegte Maßnahmen zur Folge haben, gibt es strenge Anforderungen an die benutzten Geräte (siehe EN 50379 1:2012, normativen Anhänge B und C [4]). ANMERKUNG 6 EN 50379 3 [6] gilt für Geräte, die nicht für gesetzlich geregelte Anwendungen vorgesehen sind. Sie beinhaltet verminderte Anforderungen tragbare elektrische Geräte ANMERKUNG 7 Diese Technische Spezifikation behandelt die Bestimmung von Konzentrationen von den Verbrennungsgasen Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO2) und / oder Sauerstoff (O2) in Verbrennungsprodukten von gasbefeuerten Einrichtungen. Verbrennungsprodukte von gasbefeuerten Einrichtungen enthalten Stickoxide (NOx), überwiegend Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2). Diese Technische Spezifikation behandelt nicht die Messung von Verbrennungsprodukten wie NOx und Aldehyden. |
| Statuss | Izstrādē |
| ICS grupa | 13.040.40 91.140.10 |
