Projekta Nr.EN 50121-5:2006
NosaukumsDiese Europäische Norm gilt für die EMV-Aspekte Störaussendung und Störfestigkeit für elektrische und elektronische Einrichtungen (Betriebsmittel, Geräte) und Systeme, die für die Verwendung in ortsfesten Anlagen im Zusammenhang mit der Bahnstromversorgung vorgesehen sind. Diese schließen ein: die Stromversorgung der Einrichtungen (Betriebsmittel), die Einrichtungen (Betriebsmittel) selbst zusammen mit ihren Schutzeinrichtungen, gleisseitige Einrichtungen wie z. B. Schaltstationen, Leistungs-Spartransformatoren, Booster-Transformatoren, Leistungsschaltanlagen für Unterwerke und für andere gleisseitige und örtliche Einspeisungen. Filter, die mit der Bahnbetriebsspannung betrieben werden (z. B. für die Oberschwingungsbegrenzung oder Leistungsfaktorkorrektur), sind in dieser Norm ausgenommen, da für jede Anlage besondere Festlegungen gelten. Filter besitzen üblicherweise getrennte Umgrenzungen mit eigenen Zutrittsregeln. Wenn Grenzwerte für elektromagnetische Vorgänge erforderlich sind, werden diese in der Spezifikation für das betreffende Betriebsmittel angegeben. Die Grenzwerte dieser Norm gelten nicht für absichtlich erzeugte Kommunikationssignale. Der betrachtete Frequenzbereich ist 0 Hz bis 400 GHz. Bei Frequenzen, für die keine Anforderungen spezifiziert sind, ist keine Messung erforderlich. Die Grenzwerte werden für die EMV zwischen einzelnen Einrichtungen angegeben, die angeordnet sind: a) innerhalb der Grenzen eines Unterwerkes, das eine Bahn mit elektrischer Energie versorgt; b) neben dem Gleis zum Zweck der Steuerung oder Regelung der Bahnenergieversorgung einschließ- lich der Korrektur des Leistungsfaktors und Filterung; c) entlang dem Gleis zum Zweck der Versorgung der Bahn mit elektrischer Energie durch andere Mittel als Fahrleitungen und die damit verknüpften Rückleitungen. Es sind Hochspannungsleitungen innerhalb der Grenzen der Bahn eingeschlossen, die Unterwerke versorgen, welche die Spannung auf die Versorgungsspannung der Bahn heruntertransformieren. ANMERKUNG 1 Beispiele sind eine Leitung eines 25-0-25 kV / 50 Hz-Systems und die 110 kV / 16,7 Hz-Versorgungssysteme. ANMERKUNG 2 Ähnliche Leitungen, die sich außerhalb der Grenzen der Bahnanlage befinden, werden als Leitungen betrachtet, die zum öffentlichen Bereich gehören, und daher als allgemeine Hochspannungsfreileitungen, auch wenn sie nur die Bahn versorgen. d) neben dem Gleis für die Steuerung oder Regelung der elektrischen Energieversorgung von zusätzlichen Bahneinrichtungen. Diese schließen die Energieversorgung von Rangierbahnhöfen, Wartungsdepots und Bahnhöfen ein. e) verschiedene andere Energieversorgungen, die nicht für Zwecke des Antriebs von Bahnfahrzeugen verwendet werden und aus Bahn-Energieversorgungsquellen gespeist werden, die auch der Zugversorgung dienen. Einrichtungen und Systeme, die in einer Umgebung angeordnet sind, die als Wohnbereich, Geschäfts- oder Gewerbebereich oder als Kleinbetrieb beschrieben werden kann, müssen die zutreffende Europäische EMV-Fachgrundnorm einhalten, auch wenn sie innerhalb der physikalischen Grenzen der Bahnanlage angeordnet sind. Einrichtungen der Bahnenergieversorgung, die von Natur aus gegen die in den Tabellen 1 bis 6 festgelegten Prüfstörgrößen störfest sind, sind von den Anforderungen dieser Norm zur Störfestigkeit ausgenommen. ANMERKUNG 3 Ein Beispiel ist ein 18 MVA / 230 kV / 25 kV - Leistungstransformator. Diese spezifischen Vorgaben sind in Verbindung mit den allgemeinen Angaben in EN 50121-1 anzuwenden. Dieser Normenteil umfasst Anforderungen sowohl für Geräte als auch für ortsfeste Anlagen. Die Abschnitte über die ortsfesten Anlagen sind für die CE-Kennzeichnung nicht relevant.
Reģistrācijas numurs (WIID)45428
Darbības sfēraDiese Europäische Norm gilt für die EMV-Aspekte Störaussendung und Störfestigkeit für elektrische und elektronische Einrichtungen (Betriebsmittel, Geräte) und Systeme, die für die Verwendung in ortsfesten Anlagen im Zusammenhang mit der Bahnstromversorgung vorgesehen sind. Diese schließen ein: die Stromversorgung der Einrichtungen (Betriebsmittel), die Einrichtungen (Betriebsmittel) selbst zusammen mit ihren Schutzeinrichtungen, gleisseitige Einrichtungen wie z. B. Schaltstationen, Leistungs-Spartransformatoren, Booster-Transformatoren, Leistungsschaltanlagen für Unterwerke und für andere gleisseitige und örtliche Einspeisungen. Filter, die mit der Bahnbetriebsspannung betrieben werden (z. B. für die Oberschwingungsbegrenzung oder Leistungsfaktorkorrektur), sind in dieser Norm ausgenommen, da für jede Anlage besondere Festlegungen gelten. Filter besitzen üblicherweise getrennte Umgrenzungen mit eigenen Zutrittsregeln. Wenn Grenzwerte für elektromagnetische Vorgänge erforderlich sind, werden diese in der Spezifikation für das betreffende Betriebsmittel angegeben. Die Grenzwerte dieser Norm gelten nicht für absichtlich erzeugte Kommunikationssignale. Der betrachtete Frequenzbereich ist 0 Hz bis 400 GHz. Bei Frequenzen, für die keine Anforderungen spezifiziert sind, ist keine Messung erforderlich. Die Grenzwerte werden für die EMV zwischen einzelnen Einrichtungen angegeben, die angeordnet sind: a) innerhalb der Grenzen eines Unterwerkes, das eine Bahn mit elektrischer Energie versorgt; b) neben dem Gleis zum Zweck der Steuerung oder Regelung der Bahnenergieversorgung einschließ- lich der Korrektur des Leistungsfaktors und Filterung; c) entlang dem Gleis zum Zweck der Versorgung der Bahn mit elektrischer Energie durch andere Mittel als Fahrleitungen und die damit verknüpften Rückleitungen. Es sind Hochspannungsleitungen innerhalb der Grenzen der Bahn eingeschlossen, die Unterwerke versorgen, welche die Spannung auf die Versorgungsspannung der Bahn heruntertransformieren. ANMERKUNG 1 Beispiele sind eine Leitung eines 25-0-25 kV / 50 Hz-Systems und die 110 kV / 16,7 Hz-Versorgungssysteme. ANMERKUNG 2 Ähnliche Leitungen, die sich außerhalb der Grenzen der Bahnanlage befinden, werden als Leitungen betrachtet, die zum öffentlichen Bereich gehören, und daher als allgemeine Hochspannungsfreileitungen, auch wenn sie nur die Bahn versorgen. d) neben dem Gleis für die Steuerung oder Regelung der elektrischen Energieversorgung von zusätzlichen Bahneinrichtungen. Diese schließen die Energieversorgung von Rangierbahnhöfen, Wartungsdepots und Bahnhöfen ein. e) verschiedene andere Energieversorgungen, die nicht für Zwecke des Antriebs von Bahnfahrzeugen verwendet werden und aus Bahn-Energieversorgungsquellen gespeist werden, die auch der Zugversorgung dienen. Einrichtungen und Systeme, die in einer Umgebung angeordnet sind, die als Wohnbereich, Geschäfts- oder Gewerbebereich oder als Kleinbetrieb beschrieben werden kann, müssen die zutreffende Europäische EMV-Fachgrundnorm einhalten, auch wenn sie innerhalb der physikalischen Grenzen der Bahnanlage angeordnet sind. Einrichtungen der Bahnenergieversorgung, die von Natur aus gegen die in den Tabellen 1 bis 6 festgelegten Prüfstörgrößen störfest sind, sind von den Anforderungen dieser Norm zur Störfestigkeit ausgenommen. ANMERKUNG 3 Ein Beispiel ist ein 18 MVA / 230 kV / 25 kV - Leistungstransformator. Diese spezifischen Vorgaben sind in Verbindung mit den allgemeinen Angaben in EN 50121-1 anzuwenden. Dieser Normenteil umfasst Anforderungen sowohl für Geräte als auch für ortsfeste Anlagen. Die Abschnitte über die ortsfesten Anlagen sind für die CE-Kennzeichnung nicht relevant.
StatussAtcelts
ICS grupa29.020
29.280
45.020