Projekta Nr.EN 50419:2006
NosaukumsDiese Europäische Norm legt eine Kennzeichnung fest – von elektrischen und elektronischen Geräten entsprechend Artikel 11(2) der Richtlinie 2002/96/EG (WEEE); ANMERKUNG Dies stellt einen Zusatz zur Kennzeichnungsanforderung in Artikel 10(3) dieser Richtlinie dar, die vom Hersteller fordert, elektrische und elektronische Geräte, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden, mit dem Symbol einer „durchkreuzten Abfalltonne “ zu kennzeichnen. – die für elektrische und elektronische Geräte gilt, die unter den Anhang IA der Richtlinie 2002/96/EG fallen, sofern sie nicht Teil eines anderen Gerätetyps sind, die nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fällt. Anhang IB der Richtlinie 2002/96/EG enthält eine Liste mit Beispielen für Produkte, die unter die Kategorien fallen, die im Anhang IA dieser Richtlinie angegeben sind; – die dazu dient, den Hersteller des Geräts eindeutig zu identifizieren sowie dass das Gerät nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht worden ist. Die Festlegung eines technischen Trägermediums zur Identifizierung des Herstellers wie zum Beispiel Strichcodes, elektronische Datenmedien oder Mikrochips wird von dieser Norm nicht abgedeckt.
Reģistrācijas numurs (WIID)58139
Darbības sfēraDiese Europäische Norm legt eine Kennzeichnung fest – von elektrischen und elektronischen Geräten entsprechend Artikel 11(2) der Richtlinie 2002/96/EG (WEEE); ANMERKUNG Dies stellt einen Zusatz zur Kennzeichnungsanforderung in Artikel 10(3) dieser Richtlinie dar, die vom Hersteller fordert, elektrische und elektronische Geräte, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden, mit dem Symbol einer „durchkreuzten Abfalltonne “ zu kennzeichnen. – die für elektrische und elektronische Geräte gilt, die unter den Anhang IA der Richtlinie 2002/96/EG fallen, sofern sie nicht Teil eines anderen Gerätetyps sind, die nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fällt. Anhang IB der Richtlinie 2002/96/EG enthält eine Liste mit Beispielen für Produkte, die unter die Kategorien fallen, die im Anhang IA dieser Richtlinie angegeben sind; – die dazu dient, den Hersteller des Geräts eindeutig zu identifizieren sowie dass das Gerät nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht worden ist. Die Festlegung eines technischen Trägermediums zur Identifizierung des Herstellers wie zum Beispiel Strichcodes, elektronische Datenmedien oder Mikrochips wird von dieser Norm nicht abgedeckt.
StatussIzstrādē
ICS grupa01.080.20
29.020
31.020