Projekta Nr.EN 15527:2008
NosaukumsDiese Europäische Norm legt die quantitative Bestimmung von 16 polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) entsprechend der Prioritätenliste der Environmental Protection Agency (EPA, US-Umweltschutzbehörde, 1982) fest. Diese Europäische Norm gilt für Abfälle wie z. B. kontaminierten Boden, Schlamm und (Bau)Schutt, Bitumen oder bitumenhaltigen Abfall. Diese Europäische Norm beschreibt ein gaschromatographisches Verfahren mit massenspektrometrischer Detektion (GC-MS). Unter den in diesem Dokument festgelegten Bedingungen kann für jeden einzelnen PAK eine typische untere Anwendungsgrenze von 0,1 mg/kg erzielt werden. ANMERKUNG 1 Dieses Verfahren darf auf die Analyse weiterer, nicht im Anwendungsbereich festgelegter PAK-Verbindungen angewendet werden, vorausgesetzt seine Anwendbarkeit wurde in den entsprechenden laborinternen Validierungsversuchen nachgewiesen. ANMERKUNG 2 Bei einigen Materialien, wie z. B. Bitumen, kann aufgrund von Interferenzen die untere Anwendungsgrenze von 0,1 mg/kg nicht erreicht werden. ANMERKUNG 3 Unter bestimmten Umständen kann das Verfahren auf PAK-Konzentrationen unter 0,1 mg/kg anwendbar sein; es liegt jedoch in der Verantwortung des Laboratoriums, die entsprechenden Validierungsdaten für derartig niedrige Konzentrationen zu liefern.
Reģistrācijas numurs (WIID)25295
Darbības sfēraDiese Europäische Norm legt die quantitative Bestimmung von 16 polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) entsprechend der Prioritätenliste der Environmental Protection Agency (EPA, US-Umweltschutzbehörde, 1982) fest. Diese Europäische Norm gilt für Abfälle wie z. B. kontaminierten Boden, Schlamm und (Bau)Schutt, Bitumen oder bitumenhaltigen Abfall. Diese Europäische Norm beschreibt ein gaschromatographisches Verfahren mit massenspektrometrischer Detektion (GC-MS). Unter den in diesem Dokument festgelegten Bedingungen kann für jeden einzelnen PAK eine typische untere Anwendungsgrenze von 0,1 mg/kg erzielt werden. ANMERKUNG 1 Dieses Verfahren darf auf die Analyse weiterer, nicht im Anwendungsbereich festgelegter PAK-Verbindungen angewendet werden, vorausgesetzt seine Anwendbarkeit wurde in den entsprechenden laborinternen Validierungsversuchen nachgewiesen. ANMERKUNG 2 Bei einigen Materialien, wie z. B. Bitumen, kann aufgrund von Interferenzen die untere Anwendungsgrenze von 0,1 mg/kg nicht erreicht werden. ANMERKUNG 3 Unter bestimmten Umständen kann das Verfahren auf PAK-Konzentrationen unter 0,1 mg/kg anwendbar sein; es liegt jedoch in der Verantwortung des Laboratoriums, die entsprechenden Validierungsdaten für derartig niedrige Konzentrationen zu liefern.
StatussAtcelts
ICS grupa13.030.01
71.040.50