Informējam, ka Sistēma pielāgota darbam ar interneta pārlūkprogrammu Internet Explorer (8. un jaunākām versijām) un Mozilla Firefox (3.6 un jaunākām versijām).
Izmantojot citu interneta pārlūkprogrammu, brīdinām, ka Sistēmas funkcionalitāte var tikt traucēta.
Diese Technische Spezifikation legt ein Verfahren zur Bestimmung der linearen Alkylbenzolsulfonate (LAS) in Schlamm, behandeltem Bioabfall und Boden mittels Hochleistungs Flüssigchromatographie (HPLC) und Detektion durch Fluoreszenz (FLD) oder Massenspektrometrie (MS) fest.
Diese Technische Spezifikation beschreibt die Bestimmung der Summe aller LAS. Unter den in dieser Technischen Spezifikation festgelegten Bedingungen kann in der Regel eine Nachweisgrenze von 20 mg/kg (angegeben als Trockenmasse) für Schlamm und eine Nachweisgrenze von 0,2 mg/kg bis 0,5 mg/kg für Boden und behandelten Bioabfall erreicht werden.
Niedrigere Nachweisgrenzen können erreicht werden, wenn der Extrakt durch Verdampfen des Lösemittels konzentriert wird.
ANMERKUNG Nach dieser Technischen Spezifikation können die LAS Homologen C10 bis C14 einzeln bestimmt werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
27072
Darbības sfēra
Diese Technische Spezifikation legt ein Verfahren zur Bestimmung der linearen Alkylbenzolsulfonate (LAS) in Schlamm, behandeltem Bioabfall und Boden mittels Hochleistungs Flüssigchromatographie (HPLC) und Detektion durch Fluoreszenz (FLD) oder Massenspektrometrie (MS) fest.
Diese Technische Spezifikation beschreibt die Bestimmung der Summe aller LAS. Unter den in dieser Technischen Spezifikation festgelegten Bedingungen kann in der Regel eine Nachweisgrenze von 20 mg/kg (angegeben als Trockenmasse) für Schlamm und eine Nachweisgrenze von 0,2 mg/kg bis 0,5 mg/kg für Boden und behandelten Bioabfall erreicht werden.
Niedrigere Nachweisgrenzen können erreicht werden, wenn der Extrakt durch Verdampfen des Lösemittels konzentriert wird.
ANMERKUNG Nach dieser Technischen Spezifikation können die LAS Homologen C10 bis C14 einzeln bestimmt werden.