Projekta Nr.LVS EN 81-72:2015
Nosaukums1.1 Diese Norm legt zusätzliche oder abweichende Anforderungen zur EN 81-20:2014 für neu zu errichtende Personen- und Lastenaufzüge, die auch zur Brandbekämpfung und Evakuierung unter Kontrolle der Feuerwehr eingesetzt werden dürfen, fest. 1.2 Diese Norm gilt unter folgenden Bedingungen: - Der Schacht und die Umgebung des Aufzugs sind so ausgeführt, dass sie das Eindringen von Feuer, Hitze und Rauch in den Schacht und in die Aufstellungsorte von Triebwerk und Steuerung sowie die sicheren Bereiche einschränken. - Die Auslegung des Gebäudes begrenzt das Eindringen von Wasser in den Schacht. - Der Feuerwehraufzug ist kein Rettungsweg wie Treppen. - Der Schacht und die Umgebung des Aufzugs sind mindestens im selben Grad brandgeschützt wie die Gebäudestruktur. - Die Energieversorgung ist sicher und zuverlässig. - Das Elektrokabel für die Energieversorgung des Aufzugs ist im gleichen Umfang wie die Struktur des Schachts brandgeschützt. - Ein geeigneter Instandhaltungs- und Prüfplan gelangt zur Anwendung. 1.3 Diese Norm behandelt nicht: - den Einsatz von Aufzügen mit teilumwehrtem Schacht als Feuerwehraufzug; - die in neuen oder bestehenden Gebäuden eingebauten Aufzüge, die nicht in die feuerwiderstandsfähige Gebäudestruktur eingebunden sind; - wesentliche Änderungen an bestehenden Aufzügen. 1.4 Diese Norm enthält keine Festlegungen - zur Anzahl von Feuerwehraufzügen und der während des Feuerwehrbetriebs anzufahrenden Stockwerke; - zur Größe von sicheren Bereichen; - zum Einsatz anderer Kabinen als der obersten Kabine von Multideck-Aufzügen im Feuerwehrbetrieb. 1.5 Diese Norm behandelt die für Feuerwehraufzüge signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse (wie in Abschnitt 4 angegeben), wenn sie bestimmungsgemäß und unter den vom Montagebetrieb vorgesehenen Bedingungen betrieben werden. 1.6 Die nachfolgend genannten signifikanten Gefährdungen werden in dieser Norm nicht behandelt und es wird davon ausgegangen, dass sie den Planer des Gebäudes betreffen: - zu wenige oder falsch angeordnete Feuerwehraufzüge, um die Feuerwehrleute im Gebäude zu befördern; - ein Brand im Schacht des Feuerwehraufzugs, im sicheren Bereich, im Aufstellungsort von Triebwerk und Steuerung oder im Fahrkorb; - das Fehlen von Stockwerksangaben in den Stockwerken; - fehlerhaft durchgeführtes Wassermanagement.
Reģistrācijas numurs (WIID)39255
Darbības sfēra1.1 Diese Norm legt zusätzliche oder abweichende Anforderungen zur EN 81-20:2014 für neu zu errichtende Personen- und Lastenaufzüge, die auch zur Brandbekämpfung und Evakuierung unter Kontrolle der Feuerwehr eingesetzt werden dürfen, fest. 1.2 Diese Norm gilt unter folgenden Bedingungen: - Der Schacht und die Umgebung des Aufzugs sind so ausgeführt, dass sie das Eindringen von Feuer, Hitze und Rauch in den Schacht und in die Aufstellungsorte von Triebwerk und Steuerung sowie die sicheren Bereiche einschränken. - Die Auslegung des Gebäudes begrenzt das Eindringen von Wasser in den Schacht. - Der Feuerwehraufzug ist kein Rettungsweg wie Treppen. - Der Schacht und die Umgebung des Aufzugs sind mindestens im selben Grad brandgeschützt wie die Gebäudestruktur. - Die Energieversorgung ist sicher und zuverlässig. - Das Elektrokabel für die Energieversorgung des Aufzugs ist im gleichen Umfang wie die Struktur des Schachts brandgeschützt. - Ein geeigneter Instandhaltungs- und Prüfplan gelangt zur Anwendung. 1.3 Diese Norm behandelt nicht: - den Einsatz von Aufzügen mit teilumwehrtem Schacht als Feuerwehraufzug; - die in neuen oder bestehenden Gebäuden eingebauten Aufzüge, die nicht in die feuerwiderstandsfähige Gebäudestruktur eingebunden sind; - wesentliche Änderungen an bestehenden Aufzügen. 1.4 Diese Norm enthält keine Festlegungen - zur Anzahl von Feuerwehraufzügen und der während des Feuerwehrbetriebs anzufahrenden Stockwerke; - zur Größe von sicheren Bereichen; - zum Einsatz anderer Kabinen als der obersten Kabine von Multideck-Aufzügen im Feuerwehrbetrieb. 1.5 Diese Norm behandelt die für Feuerwehraufzüge signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse (wie in Abschnitt 4 angegeben), wenn sie bestimmungsgemäß und unter den vom Montagebetrieb vorgesehenen Bedingungen betrieben werden. 1.6 Die nachfolgend genannten signifikanten Gefährdungen werden in dieser Norm nicht behandelt und es wird davon ausgegangen, dass sie den Planer des Gebäudes betreffen: - zu wenige oder falsch angeordnete Feuerwehraufzüge, um die Feuerwehrleute im Gebäude zu befördern; - ein Brand im Schacht des Feuerwehraufzugs, im sicheren Bereich, im Aufstellungsort von Triebwerk und Steuerung oder im Fahrkorb; - das Fehlen von Stockwerksangaben in den Stockwerken; - fehlerhaft durchgeführtes Wassermanagement.
StatussAtcelts
ICS grupa91.140.90