Nosaukums | 1.1 Diese Norm legt die Sicherheitsregeln für dauerhaft eingebaute neue, elektrisch betriebene Personen- oder Lastenaufzüge fest, die einen Treibscheiben-, Trommel,-Ketten- oder hydraulischen Antrieb haben, festgelegte Ebenen bedienen und einen Fahrkorb besitzen, der, an Seilen oder Ketten aufgehängt oder von Hebern getragen, für den Transport von Personen oder Personen und Lasten bestimmt ist und der sich zwischen Führungen, die nicht mehr als 15° gegen die Vertikale geneigt sind, bewegt.
1.2 Zusätzlich zu den Anforderungen dieser Norm müssen in speziellen Fällen weitere Anforderungen (Nutzung der Aufzüge von Personen mit Behinderungen im Brandfall, explosionsgefährdete Atmosphäre, extreme klimatische Verhältnisse, Erdbebenbedin¬gungen, Transport gefährlicher Güter usw.) berücksichtigt werden.
1.3 Diese Norm gilt nicht für
a) Aufzüge mit
1) anderen als den in 1.1 genannten Antrieben,
2) Nenngeschwindigkeiten ≤ 0,15 m/s;
b) Hydraulikaufzüge
1) mit einer Nenngeschwindigkeit über 1 m/s,
2) bei der die Einstellung für Druckbegrenzungsventil (5.9.3.5.3) oberhalb von 50 MPa liegt;
c) neue Personen- oder Lastenaufzüge in bestehenden Gebäuden ), bei denen unter Umständen infolge von Einschränkungen, die sich aus baulichen Zwängen ergebenen, einige Anforderungen von EN 81 20 nicht erfüllt werden können und bei denen EN 81 21 berücksichtigt werden sollte;
d) Hebezeuge, wie Umlaufaufzüge, Schachtförderanlagen, Bühnenaufzüge, Einrichtungen mit automa¬tischer Beladung, Kübelaufzüge, Bauaufzüge, Schiffsaufzüge, Bohrplattformen auf See, Bau- und Instand-haltungseinrichtungen oder Aufzüge in Windenergieanlagen;
e) wesentliche Änderungen (vergleiche Anhang C) an einem Aufzug, der vor dem Inkrafttreten dieser Norm errichtet wurde;
f) Sicherheit während des Transports, der Errichtung, einer Reparatur und beim Ausbau von Aufzügen.
Dafür kann jedoch sachdienlich von dieser Norm ausgegangen werden.
Lärm und Schwingungen werden in dieser Norm nicht behandelt, weil sie nicht in solchen Größenordnungen ermittelt werden, die in Bezug auf die sichere Benutzung und Wartung von Aufzügen als gefährdend eingestuft werden könnten (siehe auch 0.4.2).
1.4 Diese Norm gilt nicht für Personen- und Lastenaufzüge, die vor ihrer Veröffentlichung errichtet wurden. |
Darbības sfēra | 1.1 Diese Norm legt die Sicherheitsregeln für dauerhaft eingebaute neue, elektrisch betriebene Personen- oder Lastenaufzüge fest, die einen Treibscheiben-, Trommel,-Ketten- oder hydraulischen Antrieb haben, festgelegte Ebenen bedienen und einen Fahrkorb besitzen, der, an Seilen oder Ketten aufgehängt oder von Hebern getragen, für den Transport von Personen oder Personen und Lasten bestimmt ist und der sich zwischen Führungen, die nicht mehr als 15° gegen die Vertikale geneigt sind, bewegt.
1.2 Zusätzlich zu den Anforderungen dieser Norm müssen in speziellen Fällen weitere Anforderungen (Nutzung der Aufzüge von Personen mit Behinderungen im Brandfall, explosionsgefährdete Atmosphäre, extreme klimatische Verhältnisse, Erdbebenbedin¬gungen, Transport gefährlicher Güter usw.) berücksichtigt werden.
1.3 Diese Norm gilt nicht für
a) Aufzüge mit
1) anderen als den in 1.1 genannten Antrieben,
2) Nenngeschwindigkeiten ≤ 0,15 m/s;
b) Hydraulikaufzüge
1) mit einer Nenngeschwindigkeit über 1 m/s,
2) bei der die Einstellung für Druckbegrenzungsventil (5.9.3.5.3) oberhalb von 50 MPa liegt;
c) neue Personen- oder Lastenaufzüge in bestehenden Gebäuden ), bei denen unter Umständen infolge von Einschränkungen, die sich aus baulichen Zwängen ergebenen, einige Anforderungen von EN 81 20 nicht erfüllt werden können und bei denen EN 81 21 berücksichtigt werden sollte;
d) Hebezeuge, wie Umlaufaufzüge, Schachtförderanlagen, Bühnenaufzüge, Einrichtungen mit automa¬tischer Beladung, Kübelaufzüge, Bauaufzüge, Schiffsaufzüge, Bohrplattformen auf See, Bau- und Instand-haltungseinrichtungen oder Aufzüge in Windenergieanlagen;
e) wesentliche Änderungen (vergleiche Anhang C) an einem Aufzug, der vor dem Inkrafttreten dieser Norm errichtet wurde;
f) Sicherheit während des Transports, der Errichtung, einer Reparatur und beim Ausbau von Aufzügen.
Dafür kann jedoch sachdienlich von dieser Norm ausgegangen werden.
Lärm und Schwingungen werden in dieser Norm nicht behandelt, weil sie nicht in solchen Größenordnungen ermittelt werden, die in Bezug auf die sichere Benutzung und Wartung von Aufzügen als gefährdend eingestuft werden könnten (siehe auch 0.4.2).
1.4 Diese Norm gilt nicht für Personen- und Lastenaufzüge, die vor ihrer Veröffentlichung errichtet wurden. |