Projekta Nr.EN 81-22:2014
Nosaukums1.1 Diese Europäische Norm legt die Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von dauerhaft errichteten, neuen, elektrisch betriebenen Aufzügen fest, die einen Treibscheiben-, Trommel- oder Kettenantrieb haben, festgelegte Ebenen bedienen und einen Laufwagen besitzen, der, an Seilen oder Ketten aufgehängt, für den Transport von Personen oder Personen und Lasten bestimmt ist und sich in einer senkrechten Ebene zwischen Führungen, die zwischen 15° und 75° gegen die Waagrechte geneigt sind, bewegt. 1.2 Zusätzlich zu den Anforderungen dieser Norm sollten in speziellen Fällen weitere Anforderungen beachtet werden, z. B. explosionsgefährdete Atmosphäre, extreme klimatische Verhältnisse, Erdbeben¬bedingungen, Transport gefährlicher Güter usw. 1.3 Diese Europäische Norm gilt nicht für a) Schrägaufzüge mit anderen als in 1.1 genannten Antrieben, b) die Errichtung von elektrisch betriebenen Schrägaufzügen in bestehenden Bauwerken soweit es die Platzver¬hältnisse nicht erlauben, c) wesentliche Änderungen (siehe Anhang E) an einem Schrägaufzug, der vor dem Inkrafttreten dieser Norm errichtet wurde, d) Hebezeuge, wie Umlaufaufzüge, Schachtförderanlagen, Bühnenaufzüge, Einrichtungen mit selbsttätiger Beladung, Kübelaufzüge, Bauaufzüge, Schiffsaufzüge, Bohrplattformen auf See, Bau- und Wartungs-einrichtungen, e) Sicherheit während des Transports, der Errichtung, einer Reparatur und des Ausbaus von Schräg¬aufzügen, f) Schrägaufzüge mit einer Nenngeschwindigkeit  0,15 m/s. Hierfür kann jedoch sachdienlich von dieser Norm ausgegangen werden. Lärm wird in dieser Norm nicht behandelt, da er für das sichere Benutzen von Aufzügen nicht von Bedeutung ist. Schwingungen werden nur bezüglich elektrischer Bauelemente behandelt. Direkte Einwirkungen auf den menschlichen Körper werden nicht als gefährdend eingestuft. 1.4 Diese Europäische Norm behandelt nicht zusätzliche Anforderungen, die für die Benutzung des Schrägaufzugs im Brandfall erforderlich sind. 1.5 Der Anwendungsbereich dieser Norm wurde unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Stands der Technik wie folgt eingeschränkt:  Neigung: eine Änderung des Neigungswinkels ist für die Fahrbahn zulässig;  Fahrbahn: auf die senkrechte Ebene beschränkt;  Tragfähigkeit des Fahrkorbs: 7 500 kg (100 Fahrgäste);  Maximale Nenngeschwindigkeit (v): 4 m/s*. Diese beiden Eigenschaften (Tragfähigkeit und Geschwindigkeit) sind durch die im folgenden Bild 1 angegebene Beziehung miteinander verknüpft: Die Norm gilt für alle wesentlichen Bauteile des Aufzugs einschließlich der Laufbahnen, Führungsschienen, Fangvor¬richtung, Schutzschienen, ausgenommen die tragenden Strukturen, Bauwerksstrukturen und verankerungen, die in anderen Vorschriften behandelt werden. 1.6 Diese Norm gilt nicht für Schrägaufzüge, die vor deren Veröffentlichung als EN hergestellt wurden.
Reģistrācijas numurs (WIID)39315
Darbības sfēra1.1 Diese Europäische Norm legt die Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von dauerhaft errichteten, neuen, elektrisch betriebenen Aufzügen fest, die einen Treibscheiben-, Trommel- oder Kettenantrieb haben, festgelegte Ebenen bedienen und einen Laufwagen besitzen, der, an Seilen oder Ketten aufgehängt, für den Transport von Personen oder Personen und Lasten bestimmt ist und sich in einer senkrechten Ebene zwischen Führungen, die zwischen 15° und 75° gegen die Waagrechte geneigt sind, bewegt. 1.2 Zusätzlich zu den Anforderungen dieser Norm sollten in speziellen Fällen weitere Anforderungen beachtet werden, z. B. explosionsgefährdete Atmosphäre, extreme klimatische Verhältnisse, Erdbeben¬bedingungen, Transport gefährlicher Güter usw. 1.3 Diese Europäische Norm gilt nicht für a) Schrägaufzüge mit anderen als in 1.1 genannten Antrieben, b) die Errichtung von elektrisch betriebenen Schrägaufzügen in bestehenden Bauwerken soweit es die Platzver¬hältnisse nicht erlauben, c) wesentliche Änderungen (siehe Anhang E) an einem Schrägaufzug, der vor dem Inkrafttreten dieser Norm errichtet wurde, d) Hebezeuge, wie Umlaufaufzüge, Schachtförderanlagen, Bühnenaufzüge, Einrichtungen mit selbsttätiger Beladung, Kübelaufzüge, Bauaufzüge, Schiffsaufzüge, Bohrplattformen auf See, Bau- und Wartungs-einrichtungen, e) Sicherheit während des Transports, der Errichtung, einer Reparatur und des Ausbaus von Schräg¬aufzügen, f) Schrägaufzüge mit einer Nenngeschwindigkeit  0,15 m/s. Hierfür kann jedoch sachdienlich von dieser Norm ausgegangen werden. Lärm wird in dieser Norm nicht behandelt, da er für das sichere Benutzen von Aufzügen nicht von Bedeutung ist. Schwingungen werden nur bezüglich elektrischer Bauelemente behandelt. Direkte Einwirkungen auf den menschlichen Körper werden nicht als gefährdend eingestuft. 1.4 Diese Europäische Norm behandelt nicht zusätzliche Anforderungen, die für die Benutzung des Schrägaufzugs im Brandfall erforderlich sind. 1.5 Der Anwendungsbereich dieser Norm wurde unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Stands der Technik wie folgt eingeschränkt:  Neigung: eine Änderung des Neigungswinkels ist für die Fahrbahn zulässig;  Fahrbahn: auf die senkrechte Ebene beschränkt;  Tragfähigkeit des Fahrkorbs: 7 500 kg (100 Fahrgäste);  Maximale Nenngeschwindigkeit (v): 4 m/s*. Diese beiden Eigenschaften (Tragfähigkeit und Geschwindigkeit) sind durch die im folgenden Bild 1 angegebene Beziehung miteinander verknüpft: Die Norm gilt für alle wesentlichen Bauteile des Aufzugs einschließlich der Laufbahnen, Führungsschienen, Fangvor¬richtung, Schutzschienen, ausgenommen die tragenden Strukturen, Bauwerksstrukturen und verankerungen, die in anderen Vorschriften behandelt werden. 1.6 Diese Norm gilt nicht für Schrägaufzüge, die vor deren Veröffentlichung als EN hergestellt wurden.
StatussAtcelts
ICS grupa91.140.90