Projekta Nr.EN 12159:2012
Nosaukums1.1 Diese Europäische Norm behandelt kraftbetriebene, vorübergehend errichtete Bauaufzüge (im nachfolgenden als „Aufzüge” bezeichnet), die für die Benutzung durch Personen bestimmt sind, denen das Betreten von Baustellen und technischen Anlagen erlaubt ist. Die Aufzüge bedienen Ladestellen und haben einen Fahrkorb: - der für die Beförderung sowohl von Personen als auch von Personen und Material konstruiert ist; - der geführt ist; - der sich senkrecht oder entlang von Führungen bewegt, deren Neigung gegen die Senkrechte höchstens 15° beträgt; - der gehalten oder getragen wird durch das Drahtseil von Trommelantrieb, Zahnstange und Zahnrad, Hydraulik Zylinder (direkt oder indirekt), oder durch ein Hubgelenksystem; - wo Maste, wenn errichtet, für den Betrieb die Abstützung durch separate Konstruktionen benötigen oder nicht benötigen. 1.2 Diese Europäische Norm beschreibt sowohl Gefährdungen, die während der Lebensdauer eines solchen Gerätes entstehen (siehe Abschnitt 4) als auch Methoden zur Beseitigung oder Verringerung dieser Gefährdungen, soweit die Maschine bestimmungsgemäß verwendet wird. 1.3 Diese Europäische Norm legt keine zusätzlichen Anforderungen fest für: - den Betrieb unter erschwerten Bedingungen (z. B. in extremen Klimazonen oder bei starken magnetischen Feldern); - den Blitzschutz; - den Betrieb unter besonderen Anforderungen (z. B. in explosionsgefährdeten Bereichen); - die elektromagnetische Verträglichkeit (Störaussendung, Störfestigkeit); - den Umgang mit Gütern, deren Eigenschaften zu einer gefährlichen Situation führen können (z. B. Schmelzen, Säuren/Basen, strahlende Materialien, leicht zerbrechliche Lasten); - die Verwendung von Verbrennungsmotoren; - die Verwendung von Fernsteuerungen; - Gefährdungen während der Herstellung; - Gefährdungen, die aus der Ortsveränderlichkeit der Maschine entstehen; - Gefährdungen, die entstehen, wenn der Aufzug über öffentlichen Verkehrsbereichen errichtet wird; - Erdbeben. 1.4 Diese Europäische Norm ist nicht anwendbar für: - Bauaufzüge, die nur dem Materialtransport dienen, EN 12158-1 und EN 12158-2; - Aufzüge entsprechend EN 81-1, EN 81-2, EN 81-3 und EN 81-43; - Arbeitskörbe, die an Hebezeugen hängen; - von den Gabeln eines Flurförderzeugs getragene Arbeitsplattformen; - Arbeitsbühnen EN 1495; - Seilbahnen; - speziell für militärische Zwecke konstruierte Aufzüge; - Bergwerksaufzüge; - Theateraufzüge; - Bauaufzüge für Personen und Material mit senkrecht geführten Körben, die vor dem Veröffentlichkeitsdatum dieses Dokuments als EN hergestellt wurden; - Aufzüge mit hydraulischem Antriebs-/Bremssystem und hydraulischen Sicherheitseinrichtungen. Dieses Dokument ist nicht anwendbar für Bauaufzüge für Personen und Material mit senkrecht geführten Körben, die vor dem Veröffentlichkeitsdatum dieses Dokuments als EN hergestellt wurden. 1.5 Diese Europäische Norm umfasst die komplette Aufzugsanlage. Sie schließt den Grundrahmen und die Bodenstationsumwehrung ein, behandelt aber nicht die Ausführung von Fundamenten jeglicher Art z. B. aus Beton, Stahl oder Holz. Sie schließt die Konstruktion von Ankerschrauben ein, behandelt jedoch nicht die Verankerungsmittel zum Bauwerk. Sie schließt Ladestellentore und ihre Rahmen ein, behandelt aber nicht die Verankerungsmittel zum Bauwerk.
Reģistrācijas numurs (WIID)28362
Darbības sfēra1.1 Diese Europäische Norm behandelt kraftbetriebene, vorübergehend errichtete Bauaufzüge (im nachfolgenden als „Aufzüge” bezeichnet), die für die Benutzung durch Personen bestimmt sind, denen das Betreten von Baustellen und technischen Anlagen erlaubt ist. Die Aufzüge bedienen Ladestellen und haben einen Fahrkorb: - der für die Beförderung sowohl von Personen als auch von Personen und Material konstruiert ist; - der geführt ist; - der sich senkrecht oder entlang von Führungen bewegt, deren Neigung gegen die Senkrechte höchstens 15° beträgt; - der gehalten oder getragen wird durch das Drahtseil von Trommelantrieb, Zahnstange und Zahnrad, Hydraulik Zylinder (direkt oder indirekt), oder durch ein Hubgelenksystem; - wo Maste, wenn errichtet, für den Betrieb die Abstützung durch separate Konstruktionen benötigen oder nicht benötigen. 1.2 Diese Europäische Norm beschreibt sowohl Gefährdungen, die während der Lebensdauer eines solchen Gerätes entstehen (siehe Abschnitt 4) als auch Methoden zur Beseitigung oder Verringerung dieser Gefährdungen, soweit die Maschine bestimmungsgemäß verwendet wird. 1.3 Diese Europäische Norm legt keine zusätzlichen Anforderungen fest für: - den Betrieb unter erschwerten Bedingungen (z. B. in extremen Klimazonen oder bei starken magnetischen Feldern); - den Blitzschutz; - den Betrieb unter besonderen Anforderungen (z. B. in explosionsgefährdeten Bereichen); - die elektromagnetische Verträglichkeit (Störaussendung, Störfestigkeit); - den Umgang mit Gütern, deren Eigenschaften zu einer gefährlichen Situation führen können (z. B. Schmelzen, Säuren/Basen, strahlende Materialien, leicht zerbrechliche Lasten); - die Verwendung von Verbrennungsmotoren; - die Verwendung von Fernsteuerungen; - Gefährdungen während der Herstellung; - Gefährdungen, die aus der Ortsveränderlichkeit der Maschine entstehen; - Gefährdungen, die entstehen, wenn der Aufzug über öffentlichen Verkehrsbereichen errichtet wird; - Erdbeben. 1.4 Diese Europäische Norm ist nicht anwendbar für: - Bauaufzüge, die nur dem Materialtransport dienen, EN 12158-1 und EN 12158-2; - Aufzüge entsprechend EN 81-1, EN 81-2, EN 81-3 und EN 81-43; - Arbeitskörbe, die an Hebezeugen hängen; - von den Gabeln eines Flurförderzeugs getragene Arbeitsplattformen; - Arbeitsbühnen EN 1495; - Seilbahnen; - speziell für militärische Zwecke konstruierte Aufzüge; - Bergwerksaufzüge; - Theateraufzüge; - Bauaufzüge für Personen und Material mit senkrecht geführten Körben, die vor dem Veröffentlichkeitsdatum dieses Dokuments als EN hergestellt wurden; - Aufzüge mit hydraulischem Antriebs-/Bremssystem und hydraulischen Sicherheitseinrichtungen. Dieses Dokument ist nicht anwendbar für Bauaufzüge für Personen und Material mit senkrecht geführten Körben, die vor dem Veröffentlichkeitsdatum dieses Dokuments als EN hergestellt wurden. 1.5 Diese Europäische Norm umfasst die komplette Aufzugsanlage. Sie schließt den Grundrahmen und die Bodenstationsumwehrung ein, behandelt aber nicht die Ausführung von Fundamenten jeglicher Art z. B. aus Beton, Stahl oder Holz. Sie schließt die Konstruktion von Ankerschrauben ein, behandelt jedoch nicht die Verankerungsmittel zum Bauwerk. Sie schließt Ladestellentore und ihre Rahmen ein, behandelt aber nicht die Verankerungsmittel zum Bauwerk.
StatussAtcelts
ICS grupa91.140.90