CEN/TC 383
| Projekta Nr. | LVS EN 16214-4+A1:2020 |
|---|---|
| Nosaukums | Diese Europäische Norm legt eine detaillierte Methodik fest, nach der jeder Wirtschaftsteilnehmer innerhalb einer Kette für Biokraftstoffe oder flüssige Biobrennstoffe die tatsächlichen, mit den jeweils durchgeführten Arbeitsgängen verbundenen Treibhausgasemissionen in einer genormten und transparenten Weise unter Berücksichtigung aller materiell relevanten Aspekte berechnen kann. Einbezogen sind alle Stufen der Kette von der Biomasseproduktion bis zum Endtransport und Vertrieb. Die Methodik hält die in der EER und insbesondere in ihrem Anhang V festgelegten Grundsätze und Regeln, den Beschluss der Kommission vom 10. Juni 2010 über „Leitlinien für die Berechnung des Kohlenstoff-bestands im Boden für die Zwecke des Anhangs V der Richtlinie 2009/28/EG“ (2010/335/EU) [5] (2010/335/EU) ebenso wie alle zusätzlichen Auslegungen des von der EU-Kommission veröffentlichen legislativen Textes exakt ein. Diese Regeln werden, wenn angebracht, verdeutlicht, erläutert und weiter ausgearbeitet. Im Zusammenhang mit dem Wärme- und Stromverbrauch und den entsprechenden Überschüssen wird auch auf die Richtlinie 2004/8/EG [6] über die „Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt“ und die zugehörige Entscheidung der EU-Kommission vom 21.12.2006 zur „Festlegung harmonisierter Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme“ [7] verwiesen. Der Hauptzweck dieser Norm ist die Festlegung einer Methodik zur Berechnung der Treibhausgasemissionen für jede Stufe der Produktions- und Transportkette für Biokraftstoff/flüssigen Biobrennstoff. Die spezifische Art, in der diese Emissionen kombiniert werden müssen, um die gesamte Treibhausgasbilanz eines Biokraftstoffs oder flüssigen Biobrennstoffs zu ermitteln, hängt von dem für die überwachte Lieferkette (en: chain of custody) verwendeten System ab und fällt nicht per se in den Anwendungsbereich dieses Teils 4 von EN 16214. In Teil 2 der Norm werden diese Punkte, auch in Übereinstimmung mit den Festlegungen der EER, ausführlich behandelt. Dennoch werden in Abschnitt 6 dieses Teils der Norm allgemeine Hinweise und Leitlinien für die Integration der einzelnen Teile der Kette angegeben. |
| Reģistrācijas numurs (WIID) | 70370 |
| Darbības sfēra | Diese Europäische Norm legt eine detaillierte Methodik fest, nach der jeder Wirtschaftsteilnehmer innerhalb einer Kette für Biokraftstoffe oder flüssige Biobrennstoffe die tatsächlichen, mit den jeweils durchgeführten Arbeitsgängen verbundenen Treibhausgasemissionen in einer genormten und transparenten Weise unter Berücksichtigung aller materiell relevanten Aspekte berechnen kann. Einbezogen sind alle Stufen der Kette von der Biomasseproduktion bis zum Endtransport und Vertrieb. Die Methodik hält die in der EER und insbesondere in ihrem Anhang V festgelegten Grundsätze und Regeln, den Beschluss der Kommission vom 10. Juni 2010 über „Leitlinien für die Berechnung des Kohlenstoff-bestands im Boden für die Zwecke des Anhangs V der Richtlinie 2009/28/EG“ (2010/335/EU) [5] (2010/335/EU) ebenso wie alle zusätzlichen Auslegungen des von der EU-Kommission veröffentlichen legislativen Textes exakt ein. Diese Regeln werden, wenn angebracht, verdeutlicht, erläutert und weiter ausgearbeitet. Im Zusammenhang mit dem Wärme- und Stromverbrauch und den entsprechenden Überschüssen wird auch auf die Richtlinie 2004/8/EG [6] über die „Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt“ und die zugehörige Entscheidung der EU-Kommission vom 21.12.2006 zur „Festlegung harmonisierter Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme“ [7] verwiesen. Der Hauptzweck dieser Norm ist die Festlegung einer Methodik zur Berechnung der Treibhausgasemissionen für jede Stufe der Produktions- und Transportkette für Biokraftstoff/flüssigen Biobrennstoff. Die spezifische Art, in der diese Emissionen kombiniert werden müssen, um die gesamte Treibhausgasbilanz eines Biokraftstoffs oder flüssigen Biobrennstoffs zu ermitteln, hängt von dem für die überwachte Lieferkette (en: chain of custody) verwendeten System ab und fällt nicht per se in den Anwendungsbereich dieses Teils 4 von EN 16214. In Teil 2 der Norm werden diese Punkte, auch in Übereinstimmung mit den Festlegungen der EER, ausführlich behandelt. Dennoch werden in Abschnitt 6 dieses Teils der Norm allgemeine Hinweise und Leitlinien für die Integration der einzelnen Teile der Kette angegeben. |
| Statuss | Standarts spēkā |
| ICS grupa | 75.160.40 27.190 |
