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Dieses Dokument enthält Leitlinien für den Nachweis und die Identifizierung des festgelegten Mikro-organismus Escherichia coli in technischen und formulierten Pflanzen-Biostimulanzien, sowohl in flüssigem als auch in festem Zustand, sowie das horizontale Verfahren für die Zählung von β Glucuronidase-positiven E. coli in Pflanzen-Biostimulanzien (sowohl in flüssigem als auch in festem Zustand).
Das in diesem Dokument beschriebene qualitative Verfahren basiert auf dem Nachweis von E. coli in einem nicht-selektiven flüssigen Medium (Anreicherungsbouillon), gefolgt von der Isolierung auf einem selektiven Agar. Es können auch andere Methoden geeignet sein, abhängig vom erforderlichen Nachweisgrad.
ANMERKUNG 1 Für den Nachweis von E. coli können Subkulturen auf nicht-selektiven Nährmedien angelegt werden, gefolgt von geeigneten Identifizierungsschritten (z. B. unter Verwendung von Identifizierungskits).
Das in diesem Dokument beschriebene quantitative Verfahren verwendet ein Koloniezählverfahren bei (44 ± 1) °C auf einem festen Medium, das einen chromogenen Bestandteil zum Nachweis des Enzyms β Glucuronidase enthält.
ANMERKUNG 2 Stämme von E. coli, die bei (44 ± 1) °C nicht wachsen, und insbesondere solche, die β Glucuronidase-negativ sind, wie z. B. E. coli O157, werden nicht erkannt.
Dieses Dokument ist für die Mischungen von Düngeprodukten anwendbar, in denen eine Mischung aus mindestens zwei der folgenden Kategorien von Komponenten-EU Düngeprodukten besteht: Düngemittel, Kalkdünger, Bodenverbesserungsmittel, Kultursubstrate, Pflanzen-Biostimulanzien und wenn die folgende Kategorie Pflanzen-Biostimulanzien prozentual den höchsten Massen- oder Volumenanteil in der Mischung bzw., bei flüssiger Form, den höchsten Trockenmasseanteil aufweist. Wenn Pflanzen-Biostimulanzien nicht den höchsten prozentualen Anteil in der Mischung ausmachen, ist die für den höchsten prozentualen Anteil geltende Europäische Norm anwendbar. Falls eine Düngemittelmischung aus Komponenten gleicher Menge besteht oder falls die für die Mischung verwendeten Komponenten-EU Düngeprodukte identische Formulierungen haben, entscheidet der Anwender, welche Norm angewendet wird.
Reģistrācijas numurs (WIID)
70036
Darbības sfēra
Dieses Dokument enthält Leitlinien für den Nachweis und die Identifizierung des festgelegten Mikro-organismus Escherichia coli in technischen und formulierten Pflanzen-Biostimulanzien, sowohl in flüssigem als auch in festem Zustand, sowie das horizontale Verfahren für die Zählung von β Glucuronidase-positiven E. coli in Pflanzen-Biostimulanzien (sowohl in flüssigem als auch in festem Zustand).
Das in diesem Dokument beschriebene qualitative Verfahren basiert auf dem Nachweis von E. coli in einem nicht-selektiven flüssigen Medium (Anreicherungsbouillon), gefolgt von der Isolierung auf einem selektiven Agar. Es können auch andere Methoden geeignet sein, abhängig vom erforderlichen Nachweisgrad.
ANMERKUNG 1 Für den Nachweis von E. coli können Subkulturen auf nicht-selektiven Nährmedien angelegt werden, gefolgt von geeigneten Identifizierungsschritten (z. B. unter Verwendung von Identifizierungskits).
Das in diesem Dokument beschriebene quantitative Verfahren verwendet ein Koloniezählverfahren bei (44 ± 1) °C auf einem festen Medium, das einen chromogenen Bestandteil zum Nachweis des Enzyms β Glucuronidase enthält.
ANMERKUNG 2 Stämme von E. coli, die bei (44 ± 1) °C nicht wachsen, und insbesondere solche, die β Glucuronidase-negativ sind, wie z. B. E. coli O157, werden nicht erkannt.
Dieses Dokument ist für die Mischungen von Düngeprodukten anwendbar, in denen eine Mischung aus mindestens zwei der folgenden Kategorien von Komponenten-EU Düngeprodukten besteht: Düngemittel, Kalkdünger, Bodenverbesserungsmittel, Kultursubstrate, Pflanzen-Biostimulanzien und wenn die folgende Kategorie Pflanzen-Biostimulanzien prozentual den höchsten Massen- oder Volumenanteil in der Mischung bzw., bei flüssiger Form, den höchsten Trockenmasseanteil aufweist. Wenn Pflanzen-Biostimulanzien nicht den höchsten prozentualen Anteil in der Mischung ausmachen, ist die für den höchsten prozentualen Anteil geltende Europäische Norm anwendbar. Falls eine Düngemittelmischung aus Komponenten gleicher Menge besteht oder falls die für die Mischung verwendeten Komponenten-EU Düngeprodukte identische Formulierungen haben, entscheidet der Anwender, welche Norm angewendet wird.