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Diese Internationale Norm enthält Normen für die Konstruktion, Fertigung und Prüfung von Hebegerät, das sich für den Einsatz bei Bohr- und Förderarbeiten eignet.
Diese Norm behandelt das nachstehende Hebegerät für Bohr- und Fördereinrichtungen:
a) Seilscheiben;
b) Flaschenzugblöcke und Hakenblöcke;
c) Block/Haken-Passstücke;
d) Verbindungsstücke und Bügelpassstücke;
e) Bohrhaken;
f) Steigrohr- und Pumpgestängehaken;
g) Elevatorbügel;
h) Futterrohr-, Steigrohr-, Bohrgestänge- und Schwerstangenelevatoren;
i) Pumpgestängeelevatoren;
j) Spülkopfbügel-Passstücke;
k) Spülköpfe;
l) Kraftspülköpfe;
m) Kellyverschraubvorrichtungen;
n) Keiltöpfe, wenn zum Einsatz als Elevatoren geeignet;
o) Totseilanker;
p) Bohrstrang-Bewegungsausgleichsvorrichtungen;
q) Kellyverschraubvorrichtungen, wenn zum Einsatz als Hebegerät geeignet;
r) Druckbehälter und am Hebegerät befestigte Rohrleitungen;
s) Sicherheitsklemmen, wenn zum Einsatz als Hebegerät geeignet;
t) Führungswagen (Anhang B).
Diese Internationale Norm enthält Anforderungen für zwei Produktspezifikationsstufen (PSL). Die beiden Bezeichnungen der Produktspezifikationsstufen legen unterschiedliche Stufen technischer Anforderungen fest. Alle Anforderungen der Abschnitte 4 bis 11 gelten für Produktspezifikationsstufe 1, sofern sie nicht besonders für die
Produktspezifikationsstufe 2 ausgewiesen sind. Produktspezifikationsstufe 2 schließt alle Anforderungen von
Produktspezifikationsstufe 1 sowie zusätzliche in der vorliegenden Norm aufgeführte Verfahren ein.
Zusätzliche Anforderungen gelten nur, wenn dies besonders angegeben ist. Anhang A enthält eine Anzahl
standardisierter zusätzlicher Anforderungen.
Reģistrācijas numurs (WIID)
99
Darbības sfēra
Diese Internationale Norm enthält Normen für die Konstruktion, Fertigung und Prüfung von Hebegerät, das sich für den Einsatz bei Bohr- und Förderarbeiten eignet.
Diese Norm behandelt das nachstehende Hebegerät für Bohr- und Fördereinrichtungen:
a) Seilscheiben;
b) Flaschenzugblöcke und Hakenblöcke;
c) Block/Haken-Passstücke;
d) Verbindungsstücke und Bügelpassstücke;
e) Bohrhaken;
f) Steigrohr- und Pumpgestängehaken;
g) Elevatorbügel;
h) Futterrohr-, Steigrohr-, Bohrgestänge- und Schwerstangenelevatoren;
i) Pumpgestängeelevatoren;
j) Spülkopfbügel-Passstücke;
k) Spülköpfe;
l) Kraftspülköpfe;
m) Kellyverschraubvorrichtungen;
n) Keiltöpfe, wenn zum Einsatz als Elevatoren geeignet;
o) Totseilanker;
p) Bohrstrang-Bewegungsausgleichsvorrichtungen;
q) Kellyverschraubvorrichtungen, wenn zum Einsatz als Hebegerät geeignet;
r) Druckbehälter und am Hebegerät befestigte Rohrleitungen;
s) Sicherheitsklemmen, wenn zum Einsatz als Hebegerät geeignet;
t) Führungswagen (Anhang B).
Diese Internationale Norm enthält Anforderungen für zwei Produktspezifikationsstufen (PSL). Die beiden Bezeichnungen der Produktspezifikationsstufen legen unterschiedliche Stufen technischer Anforderungen fest. Alle Anforderungen der Abschnitte 4 bis 11 gelten für Produktspezifikationsstufe 1, sofern sie nicht besonders für die
Produktspezifikationsstufe 2 ausgewiesen sind. Produktspezifikationsstufe 2 schließt alle Anforderungen von
Produktspezifikationsstufe 1 sowie zusätzliche in der vorliegenden Norm aufgeführte Verfahren ein.
Zusätzliche Anforderungen gelten nur, wenn dies besonders angegeben ist. Anhang A enthält eine Anzahl
standardisierter zusätzlicher Anforderungen.