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Dieses Dokument legt Sicherheitsanforderungen an schwimmende Anlegestellen und schwimmende Brücken für die Benutzung durch Passagiere und Crew fest.
Anforderungen an Einrichtungen zur Versorgung und Abfallentsorgung sind in diesem Dokument nicht geregelt.
Dieses Dokument gilt nicht für:
- schwimmende Anlegestellen für den Kraftfahrzeugverkehr;
- schwimmende Anlegestellen der Sportschifffahrt und für Fahrzeuge der Binnenschifffahrt, die keine Schiffe sind, z. B. schwimmende Geräte;
- weitergehende strengere Anforderungen an schwimmende Anlegestellen, die dem Gefahrgutumschlag dienen;
- gegebenenfalls notwendige Landstege zwischen Schiff und schwimmender Anlegestelle;
- schwimmende Sonderkonstruktionen, die nicht dem Personenverkehr oder dem Anlegen von Schiffen dienen;
- schwimmende Anlegestellen und schwimmende Brücken mit Ausrüstung für den Güterumschlag.
Reģistrācijas numurs (WIID)
77958
Darbības sfēra
Dieses Dokument legt Sicherheitsanforderungen an schwimmende Anlegestellen und schwimmende Brücken für die Benutzung durch Passagiere und Crew fest.
Anforderungen an Einrichtungen zur Versorgung und Abfallentsorgung sind in diesem Dokument nicht geregelt.
Dieses Dokument gilt nicht für:
- schwimmende Anlegestellen für den Kraftfahrzeugverkehr;
- schwimmende Anlegestellen der Sportschifffahrt und für Fahrzeuge der Binnenschifffahrt, die keine Schiffe sind, z. B. schwimmende Geräte;
- weitergehende strengere Anforderungen an schwimmende Anlegestellen, die dem Gefahrgutumschlag dienen;
- gegebenenfalls notwendige Landstege zwischen Schiff und schwimmender Anlegestelle;
- schwimmende Sonderkonstruktionen, die nicht dem Personenverkehr oder dem Anlegen von Schiffen dienen;
- schwimmende Anlegestellen und schwimmende Brücken mit Ausrüstung für den Güterumschlag.