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Diese Europäische Norm legt ein Verfahren zur Bestimmung des Temperaturgrenzwertes der Filtrier-barkeit (CFPP) von Dieselkraftstoffen und Haushaltsheizölen (siehe 3.1) unter Verwendung von automati-siertem Prüfgerät fest. Manuell zu betreibende Prüfgeräte dürfen eingesetzt werden, für den Streitfall ist jedoch nur die Prüfung mit automatisiertem Prüfgerät zulässig.
Diese Europäische Norm ist anwendbar auf Fettsäuremethylester (FAME) und Destillat-Brennstoffe sowie auf paraffinische Dieselkraftstoffe, die für den Gebrauch in Dieselmotoren und Haushalt-Heizungsanlagen bestimmt sind, einschließlich auf solche, die FAME, Fließverbesserer oder andere Zusätze enthalten.
Die durch das in dieser Europäischen Norm festgelegte Verfahren erzielten Ergebnisse eignen sich zur Schätzung der niedrigsten Temperatur, bei der ein Brennstoff störungsfrei im Brennstoffsystem fließen kann.
ANMERKUNG Bei Dieselkraftstoffen liegen die Ergebnisse für gewöhnlich nahe bei der Betriebsstörungstemperatur, außer wenn sich im Kraftstoffsystem zum Beispiel ein Papierfilter an einer Stelle befindet, die dem Wetter ausgesetzt ist oder wenn der CFPP mehr als 12 °C unterhalb des Cloudpoints des Kraftstoffes liegt. Haushalt-Heizungsanlagen sind für gewöhnlich weniger kritisch und arbeiten oft zufriedenstellend bei Temperaturen, die etwas niedriger sind als durch die Prüfung ausgewiesen.
Die unterschiedlichen Ergebnisse, die sich an einer Probe im Lieferzustand und nach einer Wärmebehandlung von 30 min bei 45 °C ergeben, können verwendet werden, um Beanstandungen in Bezug auf ungenügendes Kälteverhalten zu untersuchen.
WARNUNG — Die Anwendung dieser Norm kann den Umgang mit Gefahrstoffen, gefährlichen Tätigkeiten und Apparaturen einschließen. Diese Norm erhebt nicht den Anspruch, alle Sicherheitsrisiken, die mit ihrer Anwendung verbunden sind, explizit zu behandeln. Es liegt im Verantwortungsbereich des Anwenders dieser Norm, vor ihrer Anwendung geeignete Maßnahmen für Gesundheits- und Arbeitsschutz zu ergreifen, zu überprüfen, inwieweit gesetzliche Auflagen bestehen, und diese zu erfüllen.
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37142
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt ein Verfahren zur Bestimmung des Temperaturgrenzwertes der Filtrier-barkeit (CFPP) von Dieselkraftstoffen und Haushaltsheizölen (siehe 3.1) unter Verwendung von automati-siertem Prüfgerät fest. Manuell zu betreibende Prüfgeräte dürfen eingesetzt werden, für den Streitfall ist jedoch nur die Prüfung mit automatisiertem Prüfgerät zulässig.
Diese Europäische Norm ist anwendbar auf Fettsäuremethylester (FAME) und Destillat-Brennstoffe sowie auf paraffinische Dieselkraftstoffe, die für den Gebrauch in Dieselmotoren und Haushalt-Heizungsanlagen bestimmt sind, einschließlich auf solche, die FAME, Fließverbesserer oder andere Zusätze enthalten.
Die durch das in dieser Europäischen Norm festgelegte Verfahren erzielten Ergebnisse eignen sich zur Schätzung der niedrigsten Temperatur, bei der ein Brennstoff störungsfrei im Brennstoffsystem fließen kann.
ANMERKUNG Bei Dieselkraftstoffen liegen die Ergebnisse für gewöhnlich nahe bei der Betriebsstörungstemperatur, außer wenn sich im Kraftstoffsystem zum Beispiel ein Papierfilter an einer Stelle befindet, die dem Wetter ausgesetzt ist oder wenn der CFPP mehr als 12 °C unterhalb des Cloudpoints des Kraftstoffes liegt. Haushalt-Heizungsanlagen sind für gewöhnlich weniger kritisch und arbeiten oft zufriedenstellend bei Temperaturen, die etwas niedriger sind als durch die Prüfung ausgewiesen.
Die unterschiedlichen Ergebnisse, die sich an einer Probe im Lieferzustand und nach einer Wärmebehandlung von 30 min bei 45 °C ergeben, können verwendet werden, um Beanstandungen in Bezug auf ungenügendes Kälteverhalten zu untersuchen.
WARNUNG — Die Anwendung dieser Norm kann den Umgang mit Gefahrstoffen, gefährlichen Tätigkeiten und Apparaturen einschließen. Diese Norm erhebt nicht den Anspruch, alle Sicherheitsrisiken, die mit ihrer Anwendung verbunden sind, explizit zu behandeln. Es liegt im Verantwortungsbereich des Anwenders dieser Norm, vor ihrer Anwendung geeignete Maßnahmen für Gesundheits- und Arbeitsschutz zu ergreifen, zu überprüfen, inwieweit gesetzliche Auflagen bestehen, und diese zu erfüllen.