CEN/TC 19
| Projekta Nr. | EN ISO 20846:2019 |
|---|---|
| Nosaukums | Dieses Dokument enthält Festlegungen an ein Ultraviolettfluoreszenz Verfahren zur Bestimmung des Schwefelgehaltes von folgenden Erzeugnissen: — mit einem Schwefelgehalt im Bereich von 3 mg/kg bis 500 mg/kg; — Ottokraftstoffe, die bis 3,7 % (m/m) Sauerstoff (einschließlich solcher mit einem Gehalt bis 10 % (V/V) Ethanol) enthalten; — Dieselkraftstoffe, die bis 30 % (V/V) Fettsäuremethylester (FAME) enthalten; — mit einem Schwefelgehalt im Bereich von 3 mg/kg bis 45 mg/kg; — synthetische Kraftstoffe, z. B. hydrogeniertem Pflanzenöl (HVO) und Gas to Liquid (GTL). Andere Erzeugnisse und andere Schwefelgehalte können mit diesem Verfahren untersucht werden, jedoch wurden die in diesem Dokument angegebenen Präzisionsangaben nur für Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge für den angegebenen Bereich ermittelt. Halogene stören die Bestimmung bei Konzentrationen oberhalb von etwa 3 500 mg/kg. ANMERKUNG 1 Einige der in Raffinerieprozessen der Erdöl und chemischen Industrie verwendeten Katalysatoren können vergiftet werden, wenn in den Einsatzprodukten Spuren von schwefelhaltigen Substanzen enthalten sind. ANMERKUNG 2 Dieses Prüfverfahren kann zur Bestimmung von Schwefel in Raffinerie Zwischenprodukten und auch zur Kontrolle von Schwefel in Endprodukten verwendet werden. ANMERKUNG 3 Für die Zwecke dieses Dokuments wird zur Angabe des Massenanteils, w, einer Substanz „% (m/m)“ und für den Volumenanteil, φ, einer Substanz der Ausdruck „% (V/V)“ verwendet. ANMERKUNG 4 Sulfatspuren in Ethanol haben zwar nicht denselben Umrechnungsfaktor wie organischer Schwefel in Ethanol, jedoch ist er diesem sehr ähnlich. ANMERKUNG 5 Störungen durch Stickstoff können auftreten; siehe 6.5 für weitere Einzelheiten. |
| Reģistrācijas numurs (WIID) | 65983 |
| Darbības sfēra | Dieses Dokument enthält Festlegungen an ein Ultraviolettfluoreszenz Verfahren zur Bestimmung des Schwefelgehaltes von folgenden Erzeugnissen: — mit einem Schwefelgehalt im Bereich von 3 mg/kg bis 500 mg/kg; — Ottokraftstoffe, die bis 3,7 % (m/m) Sauerstoff (einschließlich solcher mit einem Gehalt bis 10 % (V/V) Ethanol) enthalten; — Dieselkraftstoffe, die bis 30 % (V/V) Fettsäuremethylester (FAME) enthalten; — mit einem Schwefelgehalt im Bereich von 3 mg/kg bis 45 mg/kg; — synthetische Kraftstoffe, z. B. hydrogeniertem Pflanzenöl (HVO) und Gas to Liquid (GTL). Andere Erzeugnisse und andere Schwefelgehalte können mit diesem Verfahren untersucht werden, jedoch wurden die in diesem Dokument angegebenen Präzisionsangaben nur für Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge für den angegebenen Bereich ermittelt. Halogene stören die Bestimmung bei Konzentrationen oberhalb von etwa 3 500 mg/kg. ANMERKUNG 1 Einige der in Raffinerieprozessen der Erdöl und chemischen Industrie verwendeten Katalysatoren können vergiftet werden, wenn in den Einsatzprodukten Spuren von schwefelhaltigen Substanzen enthalten sind. ANMERKUNG 2 Dieses Prüfverfahren kann zur Bestimmung von Schwefel in Raffinerie Zwischenprodukten und auch zur Kontrolle von Schwefel in Endprodukten verwendet werden. ANMERKUNG 3 Für die Zwecke dieses Dokuments wird zur Angabe des Massenanteils, w, einer Substanz „% (m/m)“ und für den Volumenanteil, φ, einer Substanz der Ausdruck „% (V/V)“ verwendet. ANMERKUNG 4 Sulfatspuren in Ethanol haben zwar nicht denselben Umrechnungsfaktor wie organischer Schwefel in Ethanol, jedoch ist er diesem sehr ähnlich. ANMERKUNG 5 Störungen durch Stickstoff können auftreten; siehe 6.5 für weitere Einzelheiten. |
| Statuss | Atcelts |
| ICS grupa | 75.160.20 75.160.30 |
