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Diese Internationale Norm beschreibt ein Verfahren zur Bestimmung von Schweißkraft [EP-Verhalten] und Verschleißkennwerten von Schmierölen und Flüssigkeiten mit Hilfe des Vierkugel-Apparates. Die Prüfbedingungen sind so ausgelegt, dass das Prüfverfahren in Europa und anderen Gebieten mit vergleichbaren Stromversorgungen (200 V bis 250 V, 50 Hz) unmittelbar eingesetzt werden kann. In Nordamerika liegen leicht abweichende Voraus-setzungen für den Test vor, die aber trotzdem eine vergleichbare Klassifiizierung der Schmierstoffeigenschaften der untersuchten Flüssigkeiten ermöglichen. Es ist nicht beabsichtigt, durch die Prüfbedingungen ein besonderes Betriebsverhalten zu simulieren, sondern Informationen über einen Bereich von Standardbedingungen für Forschungszwecke, für die Schmierstoffentwicklung, zur Qualitätskontrolle und zur Klassiifizierung von Flüssigkeiten bereitzustellen. Die Ergebnisse werden zur Spezifizierung von Schmierstoffen verwendet.
Dies Verfahren ist im 7. Luxemburger Bericht festgelegt worden ).
Reģistrācijas numurs (WIID)
460
Darbības sfēra
Diese Internationale Norm beschreibt ein Verfahren zur Bestimmung von Schweißkraft [EP-Verhalten] und Verschleißkennwerten von Schmierölen und Flüssigkeiten mit Hilfe des Vierkugel-Apparates. Die Prüfbedingungen sind so ausgelegt, dass das Prüfverfahren in Europa und anderen Gebieten mit vergleichbaren Stromversorgungen (200 V bis 250 V, 50 Hz) unmittelbar eingesetzt werden kann. In Nordamerika liegen leicht abweichende Voraus-setzungen für den Test vor, die aber trotzdem eine vergleichbare Klassifiizierung der Schmierstoffeigenschaften der untersuchten Flüssigkeiten ermöglichen. Es ist nicht beabsichtigt, durch die Prüfbedingungen ein besonderes Betriebsverhalten zu simulieren, sondern Informationen über einen Bereich von Standardbedingungen für Forschungszwecke, für die Schmierstoffentwicklung, zur Qualitätskontrolle und zur Klassiifizierung von Flüssigkeiten bereitzustellen. Die Ergebnisse werden zur Spezifizierung von Schmierstoffen verwendet.
Dies Verfahren ist im 7. Luxemburger Bericht festgelegt worden ).