Informējam, ka Sistēma pielāgota darbam ar interneta pārlūkprogrammu Internet Explorer (8. un jaunākām versijām) un Mozilla Firefox (3.6 un jaunākām versijām).
Izmantojot citu interneta pārlūkprogrammu, brīdinām, ka Sistēmas funkcionalitāte var tikt traucēta.
Diese Europäische Norm legt ein Prüfverfahren zur Bestimmung des Gehaltes von Fettsäuremethylestern
(FAME, en: Fatty Acid Methyl Esters) in Dieselkraftstoff oder Heizöl mit Hilfe der Infrarotspektrometrie im
mittleren Infrarotbereich fest, und zwar für FAME-Gehalte in den beiden folgenden Messbereichen:
⎯ Messbereich A: für FAME-Gehalte von etwa 0,05 % (V/V) bis etwa 3 % (V/V);
⎯ Messbereich B: für FAME-Gehalte von etwa 3 % (V/V) bis etwa 20 % (V/V).
Höhere FAME-Gehalte können vom Grundsatz her ebenfalls nach entsprechender Verdünnung analysiert
werden, jedoch enthält diese Norm gegenwärtig keine Präzisionsangaben für nicht in den genannten
Messbereichen liegende Ergebnisse.
Das Prüfverfahren ist anwendbar auf Proben, für die das enthaltene FAME den Anforderungsnormen
EN 14214 bzw. EN 14213 entspricht. Zuverlässige Ergebnisse können nur dann erhalten werden, wenn die
Proben keine signifikanten Anteile an anderen Komponenten enthalten, die die Bestimmung stören können.
Insbesondere gilt dies für Ester und andere Carbonylverbindungen, die ebenfalls starke Absorptionsbanden
im für die FAME-Bestimmung benutzten Spektralbereich aufweisen. Wenn solche Störkomponenten
vorhanden sind, wird dieses Prüfverfahren erwartungsgemäß zu hohe FAME-Gehalte ausweisen.
ANMERKUNG 1 Für die Zwecke dieses Dokuments wird zur Angabe des Volumenanteils ϕ einer Substanz der
Ausdruck „% (V/V)“ verwendet.
ANMERKUNG 2 Für die Umrechnung des FAME-Gehaltes von „g FAME je Liter“ in „% (V/V)“ wird eine mittlere feste
Dichte für FAME von 883,0 kg/m3 verwendet.
WARNUNG — Die Anwendung dieses Verfahrens kann den Einsatz gefährlicher Stoffe, Arbeitsgänge
und Geräte mit sich bringen. Diese Norm gibt nicht vor, alle mit ihrer Anwendung verbundenen Sicherheitsprobleme
anzusprechen. Der Anwender dieser Norm ist dafür verantwortlich, vorher angemessene
Maßnahmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit zu ergreifen und die Anwendbarkeit
einschränkender Vorschriften zu ermitteln.
Reģistrācijas numurs (WIID)
29434
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt ein Prüfverfahren zur Bestimmung des Gehaltes von Fettsäuremethylestern
(FAME, en: Fatty Acid Methyl Esters) in Dieselkraftstoff oder Heizöl mit Hilfe der Infrarotspektrometrie im
mittleren Infrarotbereich fest, und zwar für FAME-Gehalte in den beiden folgenden Messbereichen:
⎯ Messbereich A: für FAME-Gehalte von etwa 0,05 % (V/V) bis etwa 3 % (V/V);
⎯ Messbereich B: für FAME-Gehalte von etwa 3 % (V/V) bis etwa 20 % (V/V).
Höhere FAME-Gehalte können vom Grundsatz her ebenfalls nach entsprechender Verdünnung analysiert
werden, jedoch enthält diese Norm gegenwärtig keine Präzisionsangaben für nicht in den genannten
Messbereichen liegende Ergebnisse.
Das Prüfverfahren ist anwendbar auf Proben, für die das enthaltene FAME den Anforderungsnormen
EN 14214 bzw. EN 14213 entspricht. Zuverlässige Ergebnisse können nur dann erhalten werden, wenn die
Proben keine signifikanten Anteile an anderen Komponenten enthalten, die die Bestimmung stören können.
Insbesondere gilt dies für Ester und andere Carbonylverbindungen, die ebenfalls starke Absorptionsbanden
im für die FAME-Bestimmung benutzten Spektralbereich aufweisen. Wenn solche Störkomponenten
vorhanden sind, wird dieses Prüfverfahren erwartungsgemäß zu hohe FAME-Gehalte ausweisen.
ANMERKUNG 1 Für die Zwecke dieses Dokuments wird zur Angabe des Volumenanteils ϕ einer Substanz der
Ausdruck „% (V/V)“ verwendet.
ANMERKUNG 2 Für die Umrechnung des FAME-Gehaltes von „g FAME je Liter“ in „% (V/V)“ wird eine mittlere feste
Dichte für FAME von 883,0 kg/m3 verwendet.
WARNUNG — Die Anwendung dieses Verfahrens kann den Einsatz gefährlicher Stoffe, Arbeitsgänge
und Geräte mit sich bringen. Diese Norm gibt nicht vor, alle mit ihrer Anwendung verbundenen Sicherheitsprobleme
anzusprechen. Der Anwender dieser Norm ist dafür verantwortlich, vorher angemessene
Maßnahmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit zu ergreifen und die Anwendbarkeit
einschränkender Vorschriften zu ermitteln.