Informējam, ka Sistēma pielāgota darbam ar interneta pārlūkprogrammu Internet Explorer (8. un jaunākām versijām) un Mozilla Firefox (3.6 un jaunākām versijām).
Izmantojot citu interneta pārlūkprogrammu, brīdinām, ka Sistēmas funkcionalitāte var tikt traucēta.
Diese Europäische Norm legt ein ionenchromatographisches Verfahren für die Bestimmung des anorga¬nischen Chlorgehaltes (Chlorid) in Ethanol im Bereich von 2,0 mg/l bis 25,0 mg/l und des Gehaltes an Sulfat in Ethanol im Bereich von 0,9 mg/l bis 15,0 mg/l fest.
ANMERKUNG Anorganische Chlorgehalte können von 0,8 mg/l bis 2,0 mg/l und Sulfatgehalte können von 0,4 mg/l bis 0,9 mg/l bestimmt werden. Trotzdem kann die Präzision dafür nicht angegeben werden, da entsprechende Proben mit Chlor und Sulfatgehalten aus diesen Bereichen nicht Teil des Ringversuchs waren.
WARNUNG — Die Anwendung dieser Europäischen Norm kann den Einsatz gefährlicher Stoffe, Arbeitsgänge und Geräte mit sich bringen. Diese Norm gibt nicht vor, alle mit ihrer Anwendung verbundenen Sicherheitsprobleme anzusprechen. Der Anwender dieser Norm ist dafür verantwortlich, vorher angemessene Maßnahmen zu ergreifen und die Anwendbarkeit einschränkender Vorschriften zu ermitteln.
Reģistrācijas numurs (WIID)
29440
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt ein ionenchromatographisches Verfahren für die Bestimmung des anorga¬nischen Chlorgehaltes (Chlorid) in Ethanol im Bereich von 2,0 mg/l bis 25,0 mg/l und des Gehaltes an Sulfat in Ethanol im Bereich von 0,9 mg/l bis 15,0 mg/l fest.
ANMERKUNG Anorganische Chlorgehalte können von 0,8 mg/l bis 2,0 mg/l und Sulfatgehalte können von 0,4 mg/l bis 0,9 mg/l bestimmt werden. Trotzdem kann die Präzision dafür nicht angegeben werden, da entsprechende Proben mit Chlor und Sulfatgehalten aus diesen Bereichen nicht Teil des Ringversuchs waren.
WARNUNG — Die Anwendung dieser Europäischen Norm kann den Einsatz gefährlicher Stoffe, Arbeitsgänge und Geräte mit sich bringen. Diese Norm gibt nicht vor, alle mit ihrer Anwendung verbundenen Sicherheitsprobleme anzusprechen. Der Anwender dieser Norm ist dafür verantwortlich, vorher angemessene Maßnahmen zu ergreifen und die Anwendbarkeit einschränkender Vorschriften zu ermitteln.