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Dieses Dokument legt ein Prüfverfahren zur Bestimmung des Gehaltes an monoaromatischen, diaromatischen und tri+-aromatischen Kohlenwasserstoffen in Dieselkraftstoffen, paraffinischen Dieselkraftstoffen und Mineralöldestillaten fest.
Dieses Dokument legt zwei Verfahren fest, A und B.
Verfahren A gilt für Dieselkraftstoffe, die bis zu 30 % (V/V) Fettsäuremethylester (FAME; en: fatty acid methyl ester) (wie in [1], [2] und [3]) sowie Mineralöldestillate im Siedebereich von 150 °C bis 400 °C (wie in [4]) enthalten dürfen.
Verfahren B gilt für paraffinische Dieselkraftstoffe mit bis zu 7 % (V/V) FAME. Dieses Verfahren beinhaltet keine Verdünnung von Proben, damit die geringen Konzentrationen aromatischer Komponenten in diesen Kraftstoffen bestimmt werden können.
Der Gehalt an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen wird als Summe der Gehalte an diaro-matischen und tri+-aromatischen Kohlenwasserstoffen berechnet; der Gesamtgehalt an aromatischen Kohlenwasserstoffen errechnet sich aus der Summe der individuellen aromatischen Kohlenwasserstofftypen.
Verbindungen, die Schwefel, Stickstoff und Sauerstoff enthalten, können die Bestimmung stören; Mono-alkene stören nicht, während sich vorhandene konjugierte Diene und Polyene störend auswirken können.
ANMERKUNG 1 Für die Zwecke dieser Europäischen Norm wird zur Angabe des Massenanteils, µ, einer Substanz der Ausdruck "% (m/m)" und für den Volumenanteil, φ, einer Substanz der Ausdruck "% (V/V)" verwendet.
ANMERKUNG 2 Vereinbarungsgemäß werden die aromatischen Kohlenwasserstofftypen auf Basis ihrer charakteris-tischen Elution von der angegebenen Säule für Flüssigchromatographie relativ zu aromatischen Modellverbindungen festgelegt. Die Quantifizierung jeder aromatischen Verbindungsklasse erfolgt durch externe Kalibrierung mit einer einzelnen aromatischen Verbindung für jeden Typ, die für die Aromaten in der Probe repräsentativ sein kann oder nicht. Andere Techniken und Prüfverfahren können die verschiedenen aromatischen Kohlenwasserstoffklassen anders klassifizieren und quantifizieren.
ANMERKUNG 3 Rückspülung ist Teil der laborinternen Wartung.
WARNUNG - Die Anwendung dieser Norm kann die Anwendung gefährlicher Stoffe, Arbeitsgänge und Geräte mit sich bringen. Diese Norm beansprucht nicht, alle damit verbundenen Sicherheitsprobleme zu behandeln. Es liegt in der Verantwortung des Anwenders dieser Norm, vor ihrer Anwendung geeignete Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz des Personals zu ergreifen und dafür Sorge zu tragen, dass behördliche und gesetzliche Maßnahmen eingehalten werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
63144
Darbības sfēra
Dieses Dokument legt ein Prüfverfahren zur Bestimmung des Gehaltes an monoaromatischen, diaromatischen und tri+-aromatischen Kohlenwasserstoffen in Dieselkraftstoffen, paraffinischen Dieselkraftstoffen und Mineralöldestillaten fest.
Dieses Dokument legt zwei Verfahren fest, A und B.
Verfahren A gilt für Dieselkraftstoffe, die bis zu 30 % (V/V) Fettsäuremethylester (FAME; en: fatty acid methyl ester) (wie in [1], [2] und [3]) sowie Mineralöldestillate im Siedebereich von 150 °C bis 400 °C (wie in [4]) enthalten dürfen.
Verfahren B gilt für paraffinische Dieselkraftstoffe mit bis zu 7 % (V/V) FAME. Dieses Verfahren beinhaltet keine Verdünnung von Proben, damit die geringen Konzentrationen aromatischer Komponenten in diesen Kraftstoffen bestimmt werden können.
Der Gehalt an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen wird als Summe der Gehalte an diaro-matischen und tri+-aromatischen Kohlenwasserstoffen berechnet; der Gesamtgehalt an aromatischen Kohlenwasserstoffen errechnet sich aus der Summe der individuellen aromatischen Kohlenwasserstofftypen.
Verbindungen, die Schwefel, Stickstoff und Sauerstoff enthalten, können die Bestimmung stören; Mono-alkene stören nicht, während sich vorhandene konjugierte Diene und Polyene störend auswirken können.
ANMERKUNG 1 Für die Zwecke dieser Europäischen Norm wird zur Angabe des Massenanteils, µ, einer Substanz der Ausdruck "% (m/m)" und für den Volumenanteil, φ, einer Substanz der Ausdruck "% (V/V)" verwendet.
ANMERKUNG 2 Vereinbarungsgemäß werden die aromatischen Kohlenwasserstofftypen auf Basis ihrer charakteris-tischen Elution von der angegebenen Säule für Flüssigchromatographie relativ zu aromatischen Modellverbindungen festgelegt. Die Quantifizierung jeder aromatischen Verbindungsklasse erfolgt durch externe Kalibrierung mit einer einzelnen aromatischen Verbindung für jeden Typ, die für die Aromaten in der Probe repräsentativ sein kann oder nicht. Andere Techniken und Prüfverfahren können die verschiedenen aromatischen Kohlenwasserstoffklassen anders klassifizieren und quantifizieren.
ANMERKUNG 3 Rückspülung ist Teil der laborinternen Wartung.
WARNUNG - Die Anwendung dieser Norm kann die Anwendung gefährlicher Stoffe, Arbeitsgänge und Geräte mit sich bringen. Diese Norm beansprucht nicht, alle damit verbundenen Sicherheitsprobleme zu behandeln. Es liegt in der Verantwortung des Anwenders dieser Norm, vor ihrer Anwendung geeignete Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz des Personals zu ergreifen und dafür Sorge zu tragen, dass behördliche und gesetzliche Maßnahmen eingehalten werden.