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Diese Europäische Norm legt ein System zur Überprüfung der Kraftstoff-Qualität (FQMS) fest für Ottokraftstoffe und Dieselkraftstoffe, die in einem der europäischen Mitgliedstaaten innerhalb der Europäischen Gemeinschaft in den Markt gebracht werden.
Die Europäische Richtlinie 98/70/EG [1] legt fest, dass jede einzelne national festgelegte Kraftstoffsorte einer in der Richtlinie festgelegten Spezifikation entspricht, somit wird für jede national spezifizierte Kraftstoffsorte eine entsprechende „Eltern“-Sorte vorhanden sein. So kann es z. B. für unverbleiten Ottokraftstoff, Sorten mit einer Research Oktanzahl (ROZ) von 91, 95, 98 geben. Siehe hierzu auch das Beispiel in 5.4.2.
Einige dem FQMS zugrunde liegende Annahmen sind im Anhang A aufgeführt.
Da die Anforderungsnormen für Kraftstoffe, klima-abhängige Anforderungen enthalten, ist das FQMS zweimal im Jahr durchzuführen, einmal im Winter-Zeitraum (siehe 3.7) und einmal im Sommer-Zeitraum (siehe 3.6). Information über Beginn und Ende dieser Zeiträume in einem bestimmten Land sind im jeweiligen Nationalen Anhang von EN 228 und EN 590 des jeweiligen Landes festgelegt. Kraftstoffproben, welche in den Übergangszeiten gezogen wurden, sind nicht in das FQMS einzubeziehen.
Für die Anwendung des FQMS auf Ottokraftstoff-Sorten mit weniger als 10 % des im Land vertriebenen Ottokraftstoffes und für Dieselkraftstoff-Sorten für Kraftfahrzeuge mit weniger als 10 % Marktanteil des im Land vertriebenen Dieselkraftstoffes kann, wie in Abschnitt 5 dieser Europäischen Norm beschrieben, eine gesonderte Behandlung erforderlich sein.
Reģistrācijas numurs (WIID)
37121
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt ein System zur Überprüfung der Kraftstoff-Qualität (FQMS) fest für Ottokraftstoffe und Dieselkraftstoffe, die in einem der europäischen Mitgliedstaaten innerhalb der Europäischen Gemeinschaft in den Markt gebracht werden.
Die Europäische Richtlinie 98/70/EG [1] legt fest, dass jede einzelne national festgelegte Kraftstoffsorte einer in der Richtlinie festgelegten Spezifikation entspricht, somit wird für jede national spezifizierte Kraftstoffsorte eine entsprechende „Eltern“-Sorte vorhanden sein. So kann es z. B. für unverbleiten Ottokraftstoff, Sorten mit einer Research Oktanzahl (ROZ) von 91, 95, 98 geben. Siehe hierzu auch das Beispiel in 5.4.2.
Einige dem FQMS zugrunde liegende Annahmen sind im Anhang A aufgeführt.
Da die Anforderungsnormen für Kraftstoffe, klima-abhängige Anforderungen enthalten, ist das FQMS zweimal im Jahr durchzuführen, einmal im Winter-Zeitraum (siehe 3.7) und einmal im Sommer-Zeitraum (siehe 3.6). Information über Beginn und Ende dieser Zeiträume in einem bestimmten Land sind im jeweiligen Nationalen Anhang von EN 228 und EN 590 des jeweiligen Landes festgelegt. Kraftstoffproben, welche in den Übergangszeiten gezogen wurden, sind nicht in das FQMS einzubeziehen.
Für die Anwendung des FQMS auf Ottokraftstoff-Sorten mit weniger als 10 % des im Land vertriebenen Ottokraftstoffes und für Dieselkraftstoff-Sorten für Kraftfahrzeuge mit weniger als 10 % Marktanteil des im Land vertriebenen Dieselkraftstoffes kann, wie in Abschnitt 5 dieser Europäischen Norm beschrieben, eine gesonderte Behandlung erforderlich sein.