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Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an und Prüfverfahren für gehandelte und gelieferte Dieselkraftstoffe mit hohem FAME-Anteil (B20 und B30) für den Einsatz in dafür konstruierten oder nachträglich an Kraftstoff mit hohem FAME-Gehalt (B20 und B30) angepassten Kraftfahrzeugen mit Dieselmotor fest. Dieselkraftstoff mit hohem FAME-Gehalt (B20 und B30) ist eine Mischung aus bis zu insgesamt 20 % (V/V) und bis zu insgesamt 30 % (V/V) Fettsäuremethylester (allgemein bekannt als FAME) nach EN 14214 und Dieselkraftstoff nach EN 590.
Dieselkraftstoff mit hohem FAME-Gehalt (B20 und B30) ist zur optimalen Wartung und Kontrolle in geschlossenen Fahrzeugflotten zu verwenden, die über ein entsprechendes Kraftstoffmanagement (siehe Abschnitt 3) verfügen sollten.
ANMERKUNG 1 Für die Zwecke dieser Europäischen Norm wird zur Angabe des Massenanteils der Ausdruck "% (m/m)" und für den Volumenanteil der Ausdruck "% (V/V)" verwendet.
ANMERKUNG 2 Für diese Europäische Norm gelten A Abweichungen, (siehe Anhang A).
Reģistrācijas numurs (WIID)
68154
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an und Prüfverfahren für gehandelte und gelieferte Dieselkraftstoffe mit hohem FAME-Anteil (B20 und B30) für den Einsatz in dafür konstruierten oder nachträglich an Kraftstoff mit hohem FAME-Gehalt (B20 und B30) angepassten Kraftfahrzeugen mit Dieselmotor fest. Dieselkraftstoff mit hohem FAME-Gehalt (B20 und B30) ist eine Mischung aus bis zu insgesamt 20 % (V/V) und bis zu insgesamt 30 % (V/V) Fettsäuremethylester (allgemein bekannt als FAME) nach EN 14214 und Dieselkraftstoff nach EN 590.
Dieselkraftstoff mit hohem FAME-Gehalt (B20 und B30) ist zur optimalen Wartung und Kontrolle in geschlossenen Fahrzeugflotten zu verwenden, die über ein entsprechendes Kraftstoffmanagement (siehe Abschnitt 3) verfügen sollten.
ANMERKUNG 1 Für die Zwecke dieser Europäischen Norm wird zur Angabe des Massenanteils der Ausdruck "% (m/m)" und für den Volumenanteil der Ausdruck "% (V/V)" verwendet.
ANMERKUNG 2 Für diese Europäische Norm gelten A Abweichungen, (siehe Anhang A).