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Diese Europäische Norm legt die Anforderungen und Prüfverfahren fest für Flüssiggas für Kraftfahrzeuge (LPG, "Liquefied Petroleum Gas"), wie dieses in den Markt gebracht und an Endverbraucher abgegeben wird. Die Norm gilt für Flüssiggas zum Betrieb von Fahrzeugen, die für den Betrieb mit diesem Kraftstoff ausgerüstet sind.
ANMERKUNG Für den Zweck dieser Europäischen Norm wird das Symbol % (V/V) verwendet, um Volumenanteil in % auszudrücken.
WARNUNG - Der Umgang mit Flüssiggas macht wegen Brand und Explosionsgefahr besondere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Das Einatmen des Gases in größeren Mengen ist gesundheits-schädlich.
Flüssiggas ist ein Gemisch leichtflüchtiger, flüssiger Kohlenwasserstoffe, das im Normalfall unter Druck gelagert wird. Druckentlastung führt zur Entstehung großer Gasvolumina, die in Mischung mit Luft im Konzentrationsbereich von 2 bis 10 % (V/V) explosiv sind. Diese Europäische Norm hat den Umgang, die Probenahme und die Prüfung von Flüssiggas zum Inhalt. Beim Umgang mit Flüssiggas sind Zündquellen wie offene Flammen, ungeschützte elektrische Einrichtungen und elektrostatische Gefahrenquellen aus dem Handhabungsbereich zu entfernen. Prüfungen von Flüssiggas sind nach Möglichkeit in einem ex-geschützten Abzug durchzuführen.
Im flüssigen Zustand kann Flüssiggas zu Erfrierungen der Haut führen. Schutzkleidung, wie Hand-schuhe und Schutzbrillen sollten getragen werden, wenn Hautkontakt nicht sicher ausgeschlossen werden kann.
Unnötiges Einatmen von Flüssiggas sollte vermieden werden. Im Umgang mit Flüssiggas sollten Personen keiner Atmosphäre ausgesetzt sein, die im 8 Stunden Mittel mehr als 1800 mg/m³ Flüssiggas enthält oder mehr als 2250 mg/m³ über eine Zeitspanne von 10 min. Die vorliegende Europäische Norm enthält ein Prüfverfahren, bei dem der Prüfende eine Mischung aus Luft und Flüssiggasdämpfen inhaliert. Die Sicherheitsmaßnahmen in Anhang A.1, der diese Prüfung behandelt, sind besonders zu beachten.
Reģistrācijas numurs (WIID)
21295
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt die Anforderungen und Prüfverfahren fest für Flüssiggas für Kraftfahrzeuge (LPG, "Liquefied Petroleum Gas"), wie dieses in den Markt gebracht und an Endverbraucher abgegeben wird. Die Norm gilt für Flüssiggas zum Betrieb von Fahrzeugen, die für den Betrieb mit diesem Kraftstoff ausgerüstet sind.
ANMERKUNG Für den Zweck dieser Europäischen Norm wird das Symbol % (V/V) verwendet, um Volumenanteil in % auszudrücken.
WARNUNG - Der Umgang mit Flüssiggas macht wegen Brand und Explosionsgefahr besondere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Das Einatmen des Gases in größeren Mengen ist gesundheits-schädlich.
Flüssiggas ist ein Gemisch leichtflüchtiger, flüssiger Kohlenwasserstoffe, das im Normalfall unter Druck gelagert wird. Druckentlastung führt zur Entstehung großer Gasvolumina, die in Mischung mit Luft im Konzentrationsbereich von 2 bis 10 % (V/V) explosiv sind. Diese Europäische Norm hat den Umgang, die Probenahme und die Prüfung von Flüssiggas zum Inhalt. Beim Umgang mit Flüssiggas sind Zündquellen wie offene Flammen, ungeschützte elektrische Einrichtungen und elektrostatische Gefahrenquellen aus dem Handhabungsbereich zu entfernen. Prüfungen von Flüssiggas sind nach Möglichkeit in einem ex-geschützten Abzug durchzuführen.
Im flüssigen Zustand kann Flüssiggas zu Erfrierungen der Haut führen. Schutzkleidung, wie Hand-schuhe und Schutzbrillen sollten getragen werden, wenn Hautkontakt nicht sicher ausgeschlossen werden kann.
Unnötiges Einatmen von Flüssiggas sollte vermieden werden. Im Umgang mit Flüssiggas sollten Personen keiner Atmosphäre ausgesetzt sein, die im 8 Stunden Mittel mehr als 1800 mg/m³ Flüssiggas enthält oder mehr als 2250 mg/m³ über eine Zeitspanne von 10 min. Die vorliegende Europäische Norm enthält ein Prüfverfahren, bei dem der Prüfende eine Mischung aus Luft und Flüssiggasdämpfen inhaliert. Die Sicherheitsmaßnahmen in Anhang A.1, der diese Prüfung behandelt, sind besonders zu beachten.