Projekta Nr.FprEN 228
NosaukumsDieses Dokument legt Anforderungen und Prüfverfahren für in Verkehr gebrachte und gelieferte unverbleite Ottokraftstoffe fest. Es gilt für unverbleite Ottokraftstoffe für die Verwendung in Fahrzeugen mit Ottomotor, die für den Betrieb mit unverbleitem Ottokraftstoff ausgelegt sind. Dieses Dokument legt zwei Sorten unverbleiter Ottokraftstoffe fest: - in Tabelle 1 eine Sorte mit einem Sauerstoffgehalt von höchstens 3,7 % (m/m) und einem Höchstgehalt an Ethanol von 10,0 % (V/V); - in Tabelle 2 eine Sorte mit einem Sauerstoffgehalt von höchstens 2,7 % (m/m) und einem Höchstgehalt an Ethanol von 5,0 % (V/V), die für ältere Fahrzeuge vorgesehen ist, welche nicht für den Betrieb mit unverbleitem Ottokraftstoff nach Tabelle 1 zugelassen sind. ANMERKUNG 1 Die beiden Sorten basieren auf Anforderungen Europäischer Richtlinien [3], [4] und [13]. ANMERKUNG 2 Für die Zwecke dieses Dokuments wird zur Angabe des Massenanteils μ einer Substanz der Ausdruck "% (m/m)" und für den Volumenanteil φ einer Substanz der Ausdruck "% (V/V)" verwendet.
Reģistrācijas numurs (WIID)77910
Darbības sfēraDieses Dokument legt Anforderungen und Prüfverfahren für in Verkehr gebrachte und gelieferte unverbleite Ottokraftstoffe fest. Es gilt für unverbleite Ottokraftstoffe für die Verwendung in Fahrzeugen mit Ottomotor, die für den Betrieb mit unverbleitem Ottokraftstoff ausgelegt sind. Dieses Dokument legt zwei Sorten unverbleiter Ottokraftstoffe fest: - in Tabelle 1 eine Sorte mit einem Sauerstoffgehalt von höchstens 3,7 % (m/m) und einem Höchstgehalt an Ethanol von 10,0 % (V/V); - in Tabelle 2 eine Sorte mit einem Sauerstoffgehalt von höchstens 2,7 % (m/m) und einem Höchstgehalt an Ethanol von 5,0 % (V/V), die für ältere Fahrzeuge vorgesehen ist, welche nicht für den Betrieb mit unverbleitem Ottokraftstoff nach Tabelle 1 zugelassen sind. ANMERKUNG 1 Die beiden Sorten basieren auf Anforderungen Europäischer Richtlinien [3], [4] und [13]. ANMERKUNG 2 Für die Zwecke dieses Dokuments wird zur Angabe des Massenanteils μ einer Substanz der Ausdruck "% (m/m)" und für den Volumenanteil φ einer Substanz der Ausdruck "% (V/V)" verwendet.
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ICS grupa75.160.20