CEN/TC 19
Projekta Nr. | EN 18051:2024 |
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Nosaukums | Dieses Dokument legt ein Prüfverfahren für die Bestimmung des Gehalts an n-Butylphenylether (BPE, CAS Nr.: 1126-79-0, auch bekannt als Butoxybenzol) in Gasölen, Kerosin, Dieselkraftstoff und Biodiesel-mischungen fest. Bei dem Verfahren wird ein Zweisäulen-Gaschromatograph mit einem FID-Detektor verwendet. Der Anwendungsbereich reicht von 0,1 mg/l bis 21,25 mg/l BPE, mit einer Nachweisgrenze von 0,05 mg/l. ANMERKUNG Dies entspricht 1 % bis 150 % des mittleren Gehalts an dem Kennzeichnungsstoff ACCUTRACETM PLUS, den der Durchführungsbeschluss (EU) 2022/197 der Kommission [1] vom 17. Januar 2022 zur Einführung eines gemein¬samen Stoffes zur steuerlichen Kennzeichnung von Gasölen und Kerosin fordert. Das Verfahren hat sich als anwendbar für Bestimmungen erwiesen, die über diesen Bereich hinausgehen, oder für bestimmte andere chemische Marker, die in den Destillationstemperaturbereich von Mitteldestillaten fallen, für die jedoch keine Präzision ermittelt wurde. WARNUNG - Die Anwendung dieses Dokuments kann die Anwendung gefährlicher Stoffe, Arbeitsgänge und Geräte mit sich bringen. Dieses Dokument beansprucht nicht, alle damit verbundenen Sicherheitsprobleme zu behandeln. Es liegt in der Verantwortung der Person, die das Dokument anwendet, vor der Anwendung geeignete Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zu ergreifen, und die Geltung einschränkender Vorschriften zu prüfen. |
Reģistrācijas numurs (WIID) | 77908 |
Darbības sfēra | Dieses Dokument legt ein Prüfverfahren für die Bestimmung des Gehalts an n-Butylphenylether (BPE, CAS Nr.: 1126-79-0, auch bekannt als Butoxybenzol) in Gasölen, Kerosin, Dieselkraftstoff und Biodiesel-mischungen fest. Bei dem Verfahren wird ein Zweisäulen-Gaschromatograph mit einem FID-Detektor verwendet. Der Anwendungsbereich reicht von 0,1 mg/l bis 21,25 mg/l BPE, mit einer Nachweisgrenze von 0,05 mg/l. ANMERKUNG Dies entspricht 1 % bis 150 % des mittleren Gehalts an dem Kennzeichnungsstoff ACCUTRACETM PLUS, den der Durchführungsbeschluss (EU) 2022/197 der Kommission [1] vom 17. Januar 2022 zur Einführung eines gemein¬samen Stoffes zur steuerlichen Kennzeichnung von Gasölen und Kerosin fordert. Das Verfahren hat sich als anwendbar für Bestimmungen erwiesen, die über diesen Bereich hinausgehen, oder für bestimmte andere chemische Marker, die in den Destillationstemperaturbereich von Mitteldestillaten fallen, für die jedoch keine Präzision ermittelt wurde. WARNUNG - Die Anwendung dieses Dokuments kann die Anwendung gefährlicher Stoffe, Arbeitsgänge und Geräte mit sich bringen. Dieses Dokument beansprucht nicht, alle damit verbundenen Sicherheitsprobleme zu behandeln. Es liegt in der Verantwortung der Person, die das Dokument anwendet, vor der Anwendung geeignete Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zu ergreifen, und die Geltung einschränkender Vorschriften zu prüfen. |
Statuss | Standarts spēkā |
ICS grupa | 75.160.20 75.160.40 |