Projekta Nr.LVS EN 16709:2025
NosaukumsDieses Dokument legt Anforderungen an und Prüfverfahren für gehandelte und gelieferte Dieselkraftstoffmischungen mit hohem FAME-Anteil (B20 und B30) für den Einsatz in dafür konstruierten oder nachträglich an diesen Kraftstoff angepassten Kraftfahrzeugen mit Dieselmotor fest. Dieselkraftstoffmischungen mit hohem FAME-Anteil sind Mischungen aus bis zu insgesamt 20 % (V/V) bzw. bis zu insgesamt 30 % (V/V) Fettsäuremethylester (allgemein bekannt als FAME) nach EN 14214 und Dieselkraftstoff nach EN 590. Dieselkraftstoffmischungen mit hohem FAME-Anteil (B20 und B30) müssen aus Gründen der optimalen Wartung und der Kontrolle zum Gebrauch in geschlossenen Fahrzeugflotten verwendet werden, für die ein entsprechendes Kraftstoffmanagement (siehe Abschnitt 4) vorgesehen sind. ANMERKUNG 1 Diese Produkte sind in Europa zugelassen [4]; einzelstaatliche Rechtsvorschriften können jedoch zusätzliche Anforderungen oder Regeln hinsichtlich des Inverkehrbringens oder der Auslieferung des Produktes festlegen oder es sogar verbieten. ANMERKUNG 2 Für die Zwecke dieses Dokuments wird zur Angabe des Massenanteils einer Substanz der Ausdruck „% (m/m)“ und für den Volumenanteil einer Substanz der Ausdruck „% (V/V)“ verwendet. ANMERKUNG 3 Für dieses Dokument gelten A-Abweichungen (siehe Anhang A).
Reģistrācijas numurs (WIID)74797
Darbības sfēraDieses Dokument legt Anforderungen an und Prüfverfahren für gehandelte und gelieferte Dieselkraftstoffmischungen mit hohem FAME-Anteil (B20 und B30) für den Einsatz in dafür konstruierten oder nachträglich an diesen Kraftstoff angepassten Kraftfahrzeugen mit Dieselmotor fest. Dieselkraftstoffmischungen mit hohem FAME-Anteil sind Mischungen aus bis zu insgesamt 20 % (V/V) bzw. bis zu insgesamt 30 % (V/V) Fettsäuremethylester (allgemein bekannt als FAME) nach EN 14214 und Dieselkraftstoff nach EN 590. Dieselkraftstoffmischungen mit hohem FAME-Anteil (B20 und B30) müssen aus Gründen der optimalen Wartung und der Kontrolle zum Gebrauch in geschlossenen Fahrzeugflotten verwendet werden, für die ein entsprechendes Kraftstoffmanagement (siehe Abschnitt 4) vorgesehen sind. ANMERKUNG 1 Diese Produkte sind in Europa zugelassen [4]; einzelstaatliche Rechtsvorschriften können jedoch zusätzliche Anforderungen oder Regeln hinsichtlich des Inverkehrbringens oder der Auslieferung des Produktes festlegen oder es sogar verbieten. ANMERKUNG 2 Für die Zwecke dieses Dokuments wird zur Angabe des Massenanteils einer Substanz der Ausdruck „% (m/m)“ und für den Volumenanteil einer Substanz der Ausdruck „% (V/V)“ verwendet. ANMERKUNG 3 Für dieses Dokument gelten A-Abweichungen (siehe Anhang A).
StatussStandarts spēkā
ICS grupa75.160.20