CEN/TC 19
| Projekta Nr. | prEN 18051 |
|---|---|
| Nosaukums | Dieses Dokument legt ein Prüfverfahren für die Bestimmung des Gehalts an n-Butylphenylether (BPE, CAS-Nr.: 1126-79-0, auch bekannt als Butoxybenzol) in Gasölen, Kerosin, Dieselkraftstoff und Biodieselmischungen fest. Bei dem Verfahren wird ein Zweisäulen-Gaschromatograph mit einem FID-Detektor verwendet. Der Anwendungsbereich reicht von 0,27 mg/l bis 19,75 mg/l BPE, wobei die minimale und maximale Meldeschwelle bei 0,09 mg/l bzw. 21,89 mg/l liegt. ANMERKUNG Dies entspricht 1 % bis 185 % des mittleren Gehalts an dem Kennzeichnungsstoff ACCUTRACE™ PLUS, den der Durchführungsbeschluss (EU) 2022/197 der Kommission [1] vom 17. Januar 2022 zur Bestimmung eines gemeinsamen Stoffes zur steuerlichen Kennzeichnung von Gasölen und Kerosin fordert. Das Verfahren hat sich als anwendbar für Bestimmungen erwiesen, die über diesen Bereich hinausgehen, oder für bestimmte andere chemische Marker, die in den Destillationstemperaturbereich von Mitteldestillaten fallen, für die jedoch keine Präzision ermittelt wurde. WARNUNG — Die Anwendung dieses Dokuments kann die Anwendung gefährlicher Stoffe, Arbeitsgänge und Geräte mit sich bringen. Dieses Dokument beansprucht nicht, alle damit verbundenen Sicherheitsprobleme zu behandeln. Es liegt in der Verantwortung des Anwenders dieses Dokuments, vor der Anwendung entsprechende Sicherheitsmaßnahmen und Vorkehrungen zum Schutz der Gesundheit zu ergreifen sowie die Anwendbarkeit gesetzlicher Beschränkungen zu bestimmen. |
| Reģistrācijas numurs (WIID) | 82016 |
| Darbības sfēra | Dieses Dokument legt ein Prüfverfahren für die Bestimmung des Gehalts an n-Butylphenylether (BPE, CAS-Nr.: 1126-79-0, auch bekannt als Butoxybenzol) in Gasölen, Kerosin, Dieselkraftstoff und Biodieselmischungen fest. Bei dem Verfahren wird ein Zweisäulen-Gaschromatograph mit einem FID-Detektor verwendet. Der Anwendungsbereich reicht von 0,27 mg/l bis 19,75 mg/l BPE, wobei die minimale und maximale Meldeschwelle bei 0,09 mg/l bzw. 21,89 mg/l liegt. ANMERKUNG Dies entspricht 1 % bis 185 % des mittleren Gehalts an dem Kennzeichnungsstoff ACCUTRACE™ PLUS, den der Durchführungsbeschluss (EU) 2022/197 der Kommission [1] vom 17. Januar 2022 zur Bestimmung eines gemeinsamen Stoffes zur steuerlichen Kennzeichnung von Gasölen und Kerosin fordert. Das Verfahren hat sich als anwendbar für Bestimmungen erwiesen, die über diesen Bereich hinausgehen, oder für bestimmte andere chemische Marker, die in den Destillationstemperaturbereich von Mitteldestillaten fallen, für die jedoch keine Präzision ermittelt wurde. WARNUNG — Die Anwendung dieses Dokuments kann die Anwendung gefährlicher Stoffe, Arbeitsgänge und Geräte mit sich bringen. Dieses Dokument beansprucht nicht, alle damit verbundenen Sicherheitsprobleme zu behandeln. Es liegt in der Verantwortung des Anwenders dieses Dokuments, vor der Anwendung entsprechende Sicherheitsmaßnahmen und Vorkehrungen zum Schutz der Gesundheit zu ergreifen sowie die Anwendbarkeit gesetzlicher Beschränkungen zu bestimmen. |
| Statuss | Aptauja slēgta |
| ICS grupa | 75.160.20 75.160.40 |
